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Der Bundesgesundheitsminister ist wie benebelt vor Glück: Sein Cannabisgesetz kann in Kraft treten. Er scheint sogar so benebelt zu sein, dass er den Trouble und den Frust, den die E-Rezept-Technik der Ärzte- und Apothekerschaft und den Patienten beschert, überhaupt nicht schnallt. Mittlerweile werden sogar wieder rosa Rezepte ausgestellt. Und die Systemveränderung, die seine „Lauterbach-Apothekenfilialen“ mit sich bringen, scheint er auch nicht zu kapieren. Oder er will es nicht. Auch für einen Dialog ist er nicht zu bekommen – dabei hat die Adexa einen passablen Vorschlag für eine „Personalzulage“ gemacht. Nein, Lauterbach hört nicht zu, sein BMG drückt sogar den EU-Versendern zuliebe das Cardlink-Verfahren durch, damit diese die E-Rezepte abfischen können. Dabei brauchen die Vor-Ort-Apotheken jeden Cent, z. B. auch für ihr Zentrallabor, das vor sich hinbröckelt.
18. März 2024
Es reicht, mein liebes Tagebuch, diese ständigen Störungen und „technischen Beeinträchtigungen“ beim Ausstellen, Übermitteln und Einlösen des E-Rezepts nerven. So kann man in Arztpraxen und Apotheken nicht arbeiten. Ganz abgesehen davon, auch die Patientinnen und Patienten haben die Nase voll – so wird’s mit der Digitalisierung nichts, das Vertrauen in der Bevölkerung schwindet. Das Aktionsbündnis Patientenversorgung, zu dem der Apothekerverband Nordrhein, der Hausärzteverband Nordrhein, der Verband medizinischer Fachberufe und der Freien Verband Deutscher Zahnärzte gehört, hat bereits erste Konsequenzen gezogen. Das Bündnis teilte mit, dass die Hausärztinnen und Hausärzte im Kammerbereich Nordrhein am Montagmorgen bis zehn Uhr nur Papierrezepte ausstellen als Reaktion „auf die großen Probleme bei der Telematik-Infrastruktur“. Weitere Eskalationsschritte bis zur kompletten Umstellung auf das Papierrezept sollen folgen, „wenn das unstabile und unfertige E-Rezept-Projekt des Bundesministeriums für Gesundheit nicht zeitnah stabil und sicher läuft“. Mein liebes Tagebuch, dass es bei neuen IT- und digitalen Lösungen mal klemmt, nimmt man hin. Aber was hier abläuft, ist nicht akzeptabel. Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage dazu erklärt, dass man mit einem Boykott die Falschen kritisiere, weil „die technischen Beeinträchtigungen der vergangenen Tage beim E-Rezept nicht auf Fehler der gematik oder des E-Rezepts zurückzuführen sind“, sondern auf Störungen beim Hersteller von elektronischen Heilberufeausweisen. Aber mal ehrlich, mein liebes Tagebuch, wer für welchen Murks zuständig ist, kann uns doch egal sein – wir müssen mit der TI und der Software arbeiten können und das BMG ist dafür verantwortlich, welche Hersteller und Firmen es ausgesucht hat. Die Politik erwartet von Ärzteschaft und Apothekerschaft Höchstleistungen – und stellt dafür fehlerhafte Werkzeuge zur Verfügung. So funktioniert das nicht. Wann wird auf das rosafarbene Papierrezept umgestellt?
Die Politik, vor allem die Minister Habeck und Lauterbach, kehren den Apotheken den Rücken zu. Darauf gibt es nur eine Antwort: Die Apothekerinnen und Apotheker zeigen der Politik ihren Rücken – und hier ist zu lesen: „Apotheken stärken. Jetzt“. Foto! So geschehen auf dem Fortbildungskongress der Apothekerkammer Schleswig-Holstein in Neumünster. Ein Foto von dieser Aktion schickte Kammerpräsident Dr. Kai Christiansen an Habeck. Hintergrund dieser Aktion: Kammerpräsident Dr. Kai Christiansen erinnerte an eine E-Mail mit Bundeswirtschaftsminister Habeck vor einem Jahr, in dem dieser zugesagt hatte, das Apothekenhonorar zu erhöhen. Und nichts ist passiert. Doch, Habeck hat die Gesamtverantwortung für Apotheken an Lauterbach weitergereicht – er hat den Apotheken den Rücken zugewandt. Das Foto des Rückenbilds soll dem Bundeswirtschaftsminister zeigen: Die Apothekers fühlen sich im Stich gelassen. Mein liebes Tagebuch, ist zwar nur eine kleine lokale Aktion, aber ein weiterer Nadelstich für die Politik. Für einen Politiker, der verspricht, sich für uns einzusetzen, und dann, obwohl er nach wie vor fürs Honorar zuständig ist, sein Wort nicht hält. Ein Politiker, der sich lieber für andere Unternehmen einsetzt, z. B. für einen Förderbescheid über zwei Milliarden Euro an ThyssenKrupp, um „grünen Stahl“ zu produzieren…, wie Christiansen noch anmerkte.
19. März 2024
10 Prozent mehr Gehalt fordert die Apothekengewerkschaft Adexa für die Apothekenangestellten. Mit einer Forderung von 10,5 Prozent sorgte die Adexa bereits vor dem letztjährigen Apothekertag für Diskussionen. Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) brach nicht in Jubel aus. Mein liebes Tagebuch, die Forderung ist durchaus nachvollziehbar – auch die Angestellten, die Mitarbeitenden einer Apotheke leiden unter der inflationsbedingten Teuerung, 10 Prozent mehr Gehalt sind vor diesem Hintergrund im Rahmen. Andererseits, auf Seiten der Arbeitgeber ist keine Honorarerhöhung in Sicht – Lauterbach mauert, seine Apothekenreform will nur umverteilen. Adexa versucht nun, einen Kompromissweg einzuschlagen. Sie will Lauterbach die Idee einer gesetzlichen Personalzulage für Apothekenangestellte unterbreiten, ein Zulage, die mindestens 10 Prozent mehr Gehalt sichert. Der konkrete Vorschlag: Pro Rx-Packung sollen die Krankenkassen 80 Cent mehr bezahlen. Das Apothekenfixum würde von 8,35 Euro (zzgl. 21 Cent Cent für den Nachtdienstfonds und zzgl. 20 Cent für die pharmazeutischen Dienstleistungen) auf insgesamt 9,56 Euro steigen. Die Erhöhung um 80 Cent geht auf eine Rechengrundlage von DAZ-Wirtschaftsredakteur Dr. Thomas Müller-Bohn zurück. Mein liebes Tagebuch, der Adexa-Vorschlag ist konstruktiv, er hat Charme, er sollte dem Sozialdemokraten Lauterbach eine Brücke bauen, einen Weg zu finden, dass Apotheken ihren Angestellten einen fairen Lohn bezahlen können. Ein Gesprächstermin zwischen Adexa und Lauterbach steht noch aus. 80 Cent mehr pro Rx-Packung würde für die Kassen 600 Mio. Euro mehr bedeuten. Das ist nach über zehn Jahren Honorar-Stillstand keine exorbitante Steigerung und mehr als fair.
Auf jedes Rezept gehören die eindeutigen Kontaktdaten der verschreibenden Person, egal ob sie in einer Praxis, Klinik oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung arbeitet. Und das Rezept muss auch die Anschrift einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme enthalten, wenn die verschreibende Person nicht in einer Gesundheitseinrichtung arbeitet (was wohl vor allem das Ausstellen von Privatrezepten betrifft). Mit dieser Änderungsverordnung zur Arzneimittelverschreibungsverordnung will das Bundesgesundheitsministerium die Vorschriften nachschärfen. Sinn ist es, dass auf alle Fälle eine Kontaktaufnahme mit der verschreibenden Person möglich sein muss. Die Änderung muss noch in den Gesundheitsausschuss des Bundesrat, der dann letztlich darüber abstimmen wird.
20. März 2024
Das CardLink-Verfahren zum Einlösen von E-Rezepten ist auf den Weg gebracht. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich mit seiner Mehrheit in der Gematik trotz Bedenken aller übrigen Gesellschafter durchgesetzt: Die endgültige Spezifikation wurde veröffentlicht. Bei diesem Verfahren wird nur die Gesundheitskarte ans Smartphone gehalten, eine passende App ruft dann das E-Rezept ab. Anbieter und Betreiber von eHealth-CardLinks, deren Aufgabe es ist, dieses Verfahren in einem Rechenzentrum zu betreiben, zu überwachen und zu steuern, können nun ihre Verfahren entwickeln und sich um eine Zulassung bemühen. Apotheken, die ihrer Kundschaft das CardLink-Verfahren anbieten wollen, müssen dann mit diesen Anbietern einen Nutzungsvertrag abschließen. Die für das CardLink-Verfahren notwendige App muss dagegen keine Zulassung haben, die App ist nicht Teil der Spezifikation. Mein liebes Tagebuch, das Wettrennen kann nun losgehen, wobei die großen EU-Versender bereits in den Startlöchern stehen: Die benötigte Infrastruktur sei funktionsbereit, hieß es vor Kurzem. Kein Wunder, denn es ist dieses CardLink-Verfahren, das den Versendern eine relativ einfache Möglichkeit bietet, an die für sie dringend benötigten E-Rezepte zu kommen. Mein liebes Tagebuch, wann CardLink auch für die Vor-Ort-Apotheken zur Verfügung stehen wird, ist noch offen, die Marktplayer arbeiten mit Hochdruck. Die Versender werden jedoch vermutlich früher dran sein: Sie werden die Kunden mit satten Rezept-Boni ködern. Verfahren gegen diese Boni (die Apothekerkammer Nordrhein hat z. B. ein Verfahren angestrengt) liegen beim Europäischen Gerichtshof derzeit auf Eis, da noch ein paar grundsätzliche Fragen zur Werbung für diese Boni geklärt werden müssen. Und solange können die Versender mit Boni und CardLink die Patientinnen und Patienten locken. Klingt nicht gut, ist nicht gut.
Ob die elektronische Patientenakte, kurz ePA genannt, wirklich bis zum Ende dieses Jahres an den flächendeckenden Start gehen kann, ist mehr als fraglich. Bundesärztekammer und Deutscher Apothekerverband haben bereits Bedenken angemeldet: Es fehlen „elementare Bestandteile“, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden. Selbst der GKV-Spitzenverband nannte den ePA-Beginn im Januar kommenden Jahres „mehr als ambitioniert“. Jetzt kommt noch Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber dazu: Er hat Einiges auszusetzen an der Ausgestaltung der ePAund an der Widerspruchslösung. Da werde zu weit in die Grundrechte der betroffenen Personen eingegriffen. Es geht ihm dabei u. a. um die Möglichkeit der Krankenkassen, auch ohne Einwilligung der Versicherten eine „individuelle, versichertenbezogene Auswertungsbefugnis“ zu erhalten. Gemeint ist damit z. B. dass Krankenkassen eine automatisierte Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit vornehmen dürfen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht hier einen Verstoß gegen „datenschutzrechtliche Grundrechte“. Es verletze „das sozialdatenschutzrechtliche Trennungsgebot und ermöglicht den Krankenkassen die Profilbildung (‚gläserner Versicherter‘) und hat daher erhebliches Diskriminierungspotenzial“. Auch die ABDA hat sich hier bereits quergestellt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte wendet sich auch gegen ein automatisches Befüllen der ePA, „schutzwürdige“ Daten müssten davon ausgespart bleiben. Mein liebes Tagebuch, da gibt es in der Tat noch enormen Klärungsbedarf.
21. März 2024
To be or not to be, that’s the question: das ZL, das Zentrallaboratorium der deutschen Apotheker in Eschborn bröckelt. Also das Gebäude: Es ist marode und in einem Zustand, der Millionen an Sanierungsgeldern bedarf. Die Kammern als Mitglieder des ZL müssten dafür zwischen 3 und über 8 Millionen Euro aufbringen. Viel Geld, das nicht da ist. Sonderumlage für die Kammermitglieder? In der heutigen Zeit ohne Erhöhungen von Apothekenhonorar und Gehaltsanpassungen? Schlecht vorstellbar. Alternativen? Teilsanierung, Umzug in ein neues Gebäude – auch das kostet viel Geld, genauso wie ein Abriss des Gebäudes. Vertrackte Situation. Man hört schon: Brauchen wir überhaupt noch ein ZL? Eine gesetzliche Pflicht fürs ZL gibt es nicht. Können wir uns in Zukunft ein ZL überhaupt noch leisten, angesichts der Aussicht, keine Honoraranpassung von Lauterbach zu bekommen? Oder braucht ein ZL ein anderes Zukunftskonzept? Mein liebes Tagebuch, die Diskussion ist eröffnet.
In Berlin steht wohl ein Wechsel an, nicht beim Bundesgesundheitsministerium, sondern bei der Berliner Apothekerkammer. Mit gut 45 Prozent der Stimmen konnte sich die Liste 3 mit Ina Lucas, Apothekerin und Mitinitiatorin der ABDA-Jugendorganisation AByou, in der Wahl zur Delegiertenversammlung klar gegen die Liste der amtierenden Präsidentin Kerstin Kemmritz (rund 20 Prozent) durchsetzen. Gewählt wird auf der konstituierenden Sitzung am 7. Mai. Mein liebes Tagebuch, mit 45 Prozent der Stimmen auf dem Konto ist abzusehen, wer die neue Kammerpräsidentin in Berlin sein dürfte. Lucas würde dann nach aktuellem Stand die mit Abstand jüngste Kammerchefin bundesweit sein. Die amtierende Präsidentin Kerstin Kemmritz hat der Wahlsiegerin bereits gratuliert. Sie wünscht Lucas „viel Kraft und ein glückliches Händchen bei der Zusammenstellung des Vorstandes und der Einarbeitung in die Gremienstruktur einer Kammer, bei der wir sie gerne unterstützen, wenn sie das möchte“.
22. März 2024
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat quasi im Alleingang die Spezifikation des CardLink-Verfahrens durchgedrückt (siehe auch den Tagebuch-Eintrag vom 20. März). Die ABDA zeigte sich darüber entsetzt, schockiert. Und ja, mein liebes Tagebuch, es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, dass das BMG mit diesem selbstherrlichen Akt den Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne, sprich den EU-Arzneimittelversandhäusern, nachkommt, ganz abgesehen von Sicherheitsbedenken gegen dieses Verfahren. Man fragt sich wirklich, warum das BMG in dieser Eile einem sicherheitstechnisch fragwürdigen Verfahren, zumindest im jetzigen Zustand, sein Plazet gegeben hat, und dies ohne Not. Denn den Versendern steht mit der Gematik-App doch ein komplett digitaler, aber sicherer Weg offen, über den Versicherte ihre E-Rezepte bei den Versendern einlösen können. Die ABDA hat dieses BMG-Verhalten zum Anlass genommen und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestags angeschrieben; Grund sei ein dringliches Anliegen, „bei dem die Patientensicherheit in der Arzneimittelversorgung unmittelbar betroffen ist“, so die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Sie erläutert, dass alle Gematik-Gesellschafter (außer dem BMG), außerdem beide Kontrollorgane des Datenschutzes wiederholt auf erhebliche Sicherheitsbedenken beim CardLink-Verfahren hingewiesen haben. Die Meinung aller Expertinnen und Experten: „Ohne Zulassungsprüfung der erforderlichen Apps gefährdet das CardLink-Verfahren die Datensicherheit erheblich, gefährdet das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in das E-Rezept und macht die Arzneimittelversorgung angreifbar, beliebig und somit unsicher.“ Die ABDA appelliert an die Bundestagsabgeordneten, mit gesetzgeberischen Möglichkeiten den unkontrollierten schnellen Marktzugang solcher unsicheren Smartphone-Apps zu verhindern.
Man muss sich allerdings im Klaren sein, mein liebes Tagebuch, dass man das CardLink-Verfahren nicht verhindern kann und nicht will: Auch alle anderen Player im Markt (Apotheken-Plattformanbieter u.a.) arbeiten daran, den Vor-Ort-Apotheken eine App für den CardLink anzubieten, die hoffentlich dann sicherer ist. Allerdings sind sie noch nicht so weit, wie es z. B. DocMorris oder andere Versender sind. Diese EU-Versender werden also etwas schneller am Start sein und ihren Kundinnen und Kunden den CardLink-Zugang mit unsicherer App anbieten können und dürfen. Dann stellt sich die Frage, wie rasch werden die Versender die Versicherten für diesen Einlöseweg gewinnen können und sie an sich binden – immerhin ist hierfür ein modernes Smartphone mit NFC-Technik notwendig. Mein liebes Tagebuch, vermutlich werden mehr Online-Kunden weniger durch diese Technik geockt als vielmehr durch die satten Boni, die die Versender immer noch gewähren dürfen.
Schade, der Versuch, das Cannabisgesetz über den Bundesrat und den Vermittlungsausschuss auszubremsen oder gar auf Eis zu legen, ist gescheitert (nur vier Bundesländer hatten dafür votiert, den Vermittlungsausschuss anzurufen). Der Bundesrat hat am heutigen Freitag zugestimmt, dass Cannabis ab 1. April legal besessen und konsumiert werden darf. Mein liebes Tagebuch, Lauterbach wird als Cannabisminister in die Geschichte eingehen. Was nun auf die Gerichte zukommt (jede Menge Amnestiefälle), ist noch nicht abzusehen. Mehr als fraglich ist, ob die von Lauterbach angepeilten Ziele (Jugendschutz, Austrocknung des Schwarzmarkts etc.) mit diesem Gesetz erreicht werden. Mein liebes Tagebuch, wir haben da so unsere Zweifel…
Und noch was Wichtiges, falls das Gesetz noch vor Ostern verkündet werden sollte und am 1. April in Kraft tritt: Mit dem Cannabisgesetz kommt auch ein eigenes Medizinal-Cannabisgesetz auf die Apotheken zu. Das bedeutet, dass Medizinalcannabis kein BtM mehr ist, es gibt keinen BtM-Zuschlag mehr und es gibt noch mehr zu beachten…
Auf der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen hat Präsidentin Ursula Funke erneut auf Lauterbachs Taktik hingewiesen, die Heilberuflerinnen und Heilberufler gegeneinander auszuspielen. Geschlossenheit sei angesagt. Richtig, mein liebes Tagebuch, die Frage ist nur, ob das reicht? Denn, wie Funke auch richtig sagt, an Lauterbach perlt alles ab wie an einer Teflonbeschichtung. Mit Lauterbachs Plänen wird die Apotheke eine andere als bisher, es wird ein anderes System der Arzneimittelversorgung: Es entstehen „Lauterbach-Filialen“, so Funke, Apotheken ohne Apotheker, und Lauterbach verkauft dies der Öffentlichkeit noch als Verbesserung und Erleichterung für die Apotheken. Auch Lauterbachs Plan, Apotheken stärker in die Prävention einzubinden, sei unfertig, denn die Frage sei, wer dies machen soll, wenn die Apothekerinnen und Apotheker wegrationalisiert werden. Und Funke ist auch überzeugt, dass man mit Lauterbach selbst im Dialog keinen Millimeter weiterkomme. Mein liebes Tagebuch, die Frage bleibt unbeantwortet, wie man mit so einem Minister überhaupt weiterkommt, wie man ihn dazu bringt, zuzuhören und unsere Problemen zu verstehen. Geschlossenheit zu zeigen, ist zwar wichtig, aber ob wir damit weiterkommen? Wie soll das gehen?
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