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Ostern 2024: Lauterbach schenkt uns ein leeres Körbchen, gefüllt nur mit Ostergras – für die (faulen) Überraschungseier in Form der Apo-Reform hat’s vor Ostern nicht mehr gereicht. Da können wir uns nach Ostern noch auf einiges gefasst machen. Vorerst geht’s munter weiter drunter und drüber im digitalen E-Rezept-Gewusel, Überraschungen garantiert. Und auch wenn die ABDA noch ein bisschen zickt, die standeseigene Gedisa bringt den CardLink-Weg fürs E-Rezept für alle. Gut so, CardLink gehört nicht nur den Versendern! Mehr Oster-Überraschungen bieten andere Verbände: die Freie Apothekerschaft zieht vor Gericht und klagt: Muss die Bundesrepublik für eine regelmäßige Anpassung des Fixzuschlags auf Rx-Arzneimittel sorgen? Und der Verband innovativer Apotheken träumt von 15 Euro Fixzuschlag, GmbHs und sechs Filialen. Ostern wird immer bunter!
25. März 2024
Den Bundestag und den Bundesrat haben die beiden von Lauterbach initiierten Digitalgesetze schon vor einigen Wochen passiert, in Kraft treten sie aber erst jetzt. Am 25. März 2024 werden das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) im Bundesgesetzblatt verkündet und am 26. März treten sie in Kraft. Das E-Rezept läuft bereits ab 1. Januar 2024, allerdings mehr schlecht als recht. Das Digitalgesetz stellt übrigens auch klar, dass E-Rezept und E-Rezept-Token nicht außerhalb der TI bereitgestellt und übermittelt werden dürfen – wobei es hier jedoch Ausnahmen gibt, z. B. für Drittanbieter-Apps unter bestimmten Bedingungen. Da werden die Gerichte noch einiges zu regeln haben. Ab Januar nächsten Jahres bekommt dann jeder GKV-Versicherte noch seine elektronische Patientenakte (ePA) geschenkt; er darf sie aber auch dankend ablehnen, indem er (nach vorheriger Information) innerhalb von sechs Wochen widerspricht. Mein liebes Tagebuch, Apotheken dürfen übrigens bei der ePA mitspielen, indem sie auf Wunsch der Versicherten darauf zugreifen und z. B. Daten einpflegen oder löschen dürfen. Allerdings werden wir uns bei der Sache mit der ePA wohl noch einige Zeit entspannt zurücklehnen können – glaubt denn irgendjemand noch ernsthaft, dass die ePA tatsächlich ab Januar 2025 läuft angesichts des Troubles mit dem E-Rezept? Und die ePA ist um einiges komplizierter und mächtiger als das E-Rezept… Was langfristig mit dem Digitalgesetz auf die Apotheken noch zukommt: die assistierte Telemedizin, wenn man denn solche Leistungen in Form einfacher medizinischer Routineaufgaben anbieten möchte. Um welche Maßnahmen es sich hier konkret handelt, die räumlichen und technischen Anforderungen und wie diese dann honoriert und abgerechnet werden, darüber müssen sich Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband, außerdem die Kassenärztliche Bundesvereinigungen und die Private Krankenversicherung verständigen und einigen. Bis März 2025 haben diese Verbände Zeit dafür; gelingt keine Einigung, ist die Schiedsstelle am Zug. Mein liebes Tagebuch, wir wissen, wie dieses Spielchen ausgeht.
Die Werbekampagne der ABDA zur Nachwuchsgewinnung läuft bereits seit sechs Wochen – es ist die Kampagne mit der mega-sympathischen Apotheke und dem hyper-coolen Betriebsklima; es sind die Filmchen, die dem potenziellen Apothekennachwuchs suggerieren wollen, dass in den Apotheken „drugs“ vertickt werden, ähnlich wie in der Serie „How to sell drugs online (fast)“. Es sind Filmchen, die die Apothekers mal eben als „Drogenhändler“ sympathisch rüberbringen will. Ha ha ha. Laut ABDA-Meldung soll die Kampagnenseite bereits etwa 100.000 Besucherinnen und Besucher verzeichnen – was uns die ABDA als Erfolg verkauft. Nun ja, mein liebes Tagebuch, mag ja sein, dass einige junge Menschen die Kampagne angeklickt und gesehen haben – ob und wie oft daraus der Berufswunsch erwächst (hey cool, ich starte eine Karriere im Drugstore) und wie oft dies in eine Ausbildung oder in ein Pharmaziestudium mündet, wissen wir nicht, weiß die ABDA auch nicht. Also, ob und was diese fragwürdige Kampagne bringt, wird man wohl nicht wirklich messen können.
26. März 2024
CardLink-Verfahren – es ist das Ostergeschenk des Bundesgesundheitsministeriums für die EU-Versender: In der vergangenen Woche hat die Gematik die technischen Spezifikationen veröffentlicht und nun können die Versender loslegen und die Technik und App dafür entwickeln und bereitstellen. Mit dem CardLink-Verfahren können Versicherte ihre E-Rezepte ortsunabhängig mit der Versichertenkarte abrufen und bei den Versendern einlösen. Wie aus den Spezifikationen hervorgeht, muss der Nutzer vor dem Datenabruf einen Code eingeben, der per SMS zugesandt wird. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss außerdem bei erstmaliger Verwendung mit der Telefonnummer des Nutzers verknüpft werden und es muss eine Telefonnummer eines deutschen Anbieters sein. Bevor nun das CardLink-Verfahren wirklich zur Verfügung steht, müssen Betreiber und Hersteller ihre Produkte bei der Gematik zertifizieren lassen. Mein liebes Tagebuch, da werden die IT-ler der Versandhäuser wohl keine Osterfeiertage haben und unter Hochdruck an der Fertigstellung der Technik arbeiten. Die ABDA hatte vergangene Woche die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages aufgefordert, das CardLink-Vorhaben zu stoppen – sie ist damit nicht durchgedrungen. Ja, auch einige deutsche Apotheken-Plattformanbieter arbeiten bereits ebenfalls daran, ihren Mitgliedern das CardLink-Verfahren zur Verfügung zu stellen – der Wettlauf hat begonnen.
Endlich klagt mal einer! Mein liebes Tagebuch, das kommt schon einer kleinen österlichen Auferstehung gleich: Der Verein „Freie Apothekerschaft e.V.“ will vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesrepublik klagen, um feststellen zu lassen, ob das Bundeswirtschaftsministerium die Pflicht hat, für eine regelmäßige Anpassung des Fixzuschlags auf Rx-Arzneimittel zu sorgen.„Die durch die nunmehr zwanzigjährige Stagnation des Festzuschlags bewirkte Abkopplung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist eine der Hauptursachen für das weithin sichtbare „Apothekensterben“ in Deutschland“, so die Freie Apothekerschaft (FA) auf ihrer Internetseite. Die Freie Apothekerschaft stürzt sich natürlich nicht unvorbereitet in dieses Abenteuer: Ein Kurzgutachten, in Auftrag gegeben von einem FA-Mitglied, kam zu dem Ergebnis, das zuständige Bundeswirtschaftsministerium habe eine Pflicht zur Anpassung des Festzuschlags. Und so habe man nun einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht beauftragt, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einzureichen. Kläger sind vier Mitglieder der Freien Apothekerschaft. Anfang April soll die Klage dem Verwaltungsgericht Berlin zugestellt werden. Mein liebes Tagebuch, mutig, mutig, wer nicht wagt… ob solch eine Klage irgendeine Erfolgsaussicht hat, weiß niemand (vor Gericht und auf hoher See…). Aber die vier FA-Mitglieder versuchen es zumindest und das ist schon mal anerkennenswert. Dass sie mit der Klage ein Risiko eingehen, ist ihnen bewusst.
Der Abschied von der „Neuen Apotheken-Illustrierten“, (NAI), der Apotheken-Kundenzeitschrift der ABDA-Tochter Avoxa, war ein Abschied auf Raten: Vor zwei Jahren versuchte man der NAI mit einer Generalüberholung ein Update zu verpassen, aus der NAI wurde „Das Apotheken Magazin“. Die Metamorphose brachte nicht den erforderlichen Schub – gegen den Platzhirsch „Apotheken Umschau“ des Wort&Bild-Verlags und Titeln wie z. B. „My Life“ aus dem Burda-Verlag kann selbst das überarbeitete „Apotheken Magazin“ nicht länger bestehen: Zur Jahresmitte soll dann Schluss sein mit den gedruckten Kunden-Magazinen aus dem Hause Avoxa. Es seien auch die Kostensteigerungen für Energie, Logistik und Papier, so die Avoxa, die dem „Apotheken Magazin“ zu schaffen machen. Aber das heißt nicht, dass man so gar keinen Kanal zur Apothekenkundschaft mehr haben will: Statt der Print-Ausgabe soll das Online-Angebot des Avoxa-Gesundheitsportals aponet.de ausgebaut werden.
27. März 2024
Lauterbach plant eine Apothekenreform, außer Eckpunkten gibt es allerdings noch nichts. Der Referentenentwurf lässt auf sich warten. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) hat nun ein eigenes Positionspapier vorgelegt, wie er sich eine Reform vorstellen könnte. Ganz einfach: Er setzt auf den „Ausbau von PTA-Kompetenzen“. Außerdem plädiert er für vereinfachte („agile“) Filialgründungen sowie flexiblere Öffnungszeiten. Und um „Missverständnissen“ vorzubeugen, soll die ABDA doch bitteschön detaillierte Auskünfte über die regionale Verteilung und Einnahmestruktur der Apotheken vorlegen. Mein liebes Tagebuch, es sind so typische Kassen-Gedanken, geprägt und gesteuert vom Misstrauen gegen Apothekers und auf der Suche nach Einsparpotenzialen für die Kassen: Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken soll noch billiger werden. PTA sollen nach den Vorstellungen der BKK ein Aufbaustudium mit einem Bachelorabschluss (BA) oder eine Weiterbildung über die Apothekerkammern absolvieren – PTA BA sollen in einer Filialapotheke auch dauerhaft vertreten dürfen, wünscht sich der BKK-Dachverband. Ob sich das auch die PTAs wünschen? Ein weiteres Anliegen der BKK: Mehr Filialen und die Gründung von Filialapotheken über Kreisgrenzen hinweg. Damit wären die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, die Gründung von Zweigapotheken zu erleichtern, nicht mehr sinnvoll. Und natürlich will der BKK-Dachverband mehr Transparenz darüber, wie sich die aktuelle Vergütung der Apotheken tatsächlich darstellt, z. B. ob Apotheken in strukturschwachen Regionen in Summe weniger Geld erhalten. Und zudem sollte die Leitung von Apotheken in Teilzeit zugelassen werden. Mein liebes Tagebuch, wie steht die ABDA zu diesem Positionspapier? Was geht, was geht gar nicht? Was wollen wir eigentlich? Wo sind unsere detaillierten Vorschläge für eine Reform?
Es ist vollbracht, noch vor Ostern: Lauterbach hat es geschafft, sein Cannabisgesetz kann in Kraft treten. Unterschrieben hat das Gesetz Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig in Vertretung des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier – er befindet sich in Urlaub. Das Bundespräsidialamt ließ wissen: Man sehe „keine verfassungsrechtlichen Bedenken“. Die CDU-Forderung, das Gesetz nicht zu unterschreiben, lief ins Leere. Nun ist das Novum in der deutschen Drogenpolitik da: Das Cannabisgesetz erlaubt mit einigen Vorgaben den Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige zum Eigenkonsum. Für Apotheken ändert sich auch einiges: Cannabisblüten und Dronabinol sind keine BtM mehr und dürfen also nicht mehr auf BtM-Rezept verordnet werden, sondern auf normalem Kassenrezept oder mit E-Rezept. Also, keine BtM-Gebühr mehr, aber auch weniger Bürokratie. Kritisch ist die Übergangszeit: In der ersten April-Woche könnten noch BtM-Rezepte z. B. über Cannabisblüten in der Apotheke vorgelegt werden. Retaxgefahr? Wie abrechnen? Was tun? Manche Krankenkassen erklärten zwar, dass für eine Übergangszeit von vier Wochen in diesen Fällen keine Retaxationen vorgenommen würden. Experten raten allerdings doch dazu, die Apotheke sollte von der Arztpraxis ein neues (E-)Rezept anfordern. Übrigens, für die Abrechnung auf E-Rezept können nun die Sonder-PZN verwendet werden, teilt der Deutsche Apothekerverband mit. Mein liebes Tagebuch, ein drohendes PZN-Chaos konnte damit zum Glück verhindert werden.
Interessant wird sein, wie sich die Verordnung von Medizinalcannabis nun entwickeln wird. Werden die Verordnungen zurückgehen, selbst wenn es medizinisch sinnvoll wäre? Sollen sich die Patientinnen und Patienten etwa selbst versorgen? Wie stellen sich die Krankenkassen zu diesen Fragen, wie die Ärzteschaft?
28. März 2024
Die ABDA ist vom CardLink-Verfahren zum Einlösen von E-Rezepten nicht begeistert, zumindest hat die ABDA-Präsidentin kürzlich deutlich vor diesem neuen Verfahren gewarnt. Aber, mein liebes Tagebuch, den Fortschritt kann selbst die ABDA nicht aufhalten. Die Gematik hat zudem die offiziellen Spezifikationen für dieses Verfahren veröffentlicht. Und jetzt kündigt die standeseigene Gesellschaft für digitale Services der Apotheken (Gedisa) an, allen öffentlichen Apotheken in Deutschland eine einheitliche CardLink-Lösung anbieten zu wollen. Und das ist gut so, mein liebes Tagebuch, denn man kann den CardLinK-Weg doch nicht den EU-Versendern überlassen – das muss die ABDA zähneknirschend wohl akzeptieren. Also, CardLink kommt für alle Vor-Ort-Apotheken von der Gedisa, zu einem fairen Preis, wie es heißt. Es werde bereits mit Hochdruck an einer Gesamtlösung gearbeitet, lässt die Gedisa wissen. Angeblich soll es bereits im zweiten Quartal so weit sein.
Das Digitalgesetz ist in Kraft und mit ihm weitere Möglichkeiten für die Einlösung von E-Rezepten. Krankenkassen dürfen ihren Versicherten z. B. eigene Apps anbieten zum Einlösen von E-Rezepten. Die Techniker Krankenkasse (TK) prescht jetzt vor: Sie hat bei der Gematik die Zulassung beantragt, in ihre TK-App das E-Rezept zu integrieren. Den TK-Versicherten soll diese Funktion bereits im zweiten Quartal zur Verfügung stehen. Mein liebes Tagebuch, dann werden im zweiten Halbjahr also auch Versicherte in die Apotheken kommen, die ihre TK-App mit dem E-Rezept vorzeigen. Die Sache mit der Gematik ist wohl nicht wirklich in Schwung gekommen, zu kompliziert und irgendwie eine Insellösung. Die TK kann da schon auf weitere Vorteile hinweisen: Viele TK-Versicherten haben die App schon auf dem Smartphone, da ist es einfach sinnvoll, das E-Rezept zu integrieren. Die Versicherten haben alles an einem Ort und sie haben einen Überblick über ihre ausgestellten Rezepte. Mein liebes Tagebuch, wir können davon ausgehen, dass die anderen Krankenkassen rasch nachziehen: viele Kassen, viele E-Rezept-Einlösewege. Aber dennoch, nach wie vor ist der einfachste Weg: die Gesundheitskarte in der Apotheke vorlegen.
Jetzt aber: Der Verband innovativer Apotheke (via) hat seine neue Agenda für die Apotheken der Zukunft vorgestellt. Mein liebes Tagebuch, man könnte diese Agenda unter das Motto stellen: „Man darf doch wohl noch mal träumen“. Und voller Osterfreuden liest man da die Forderung, das Fixum richtig zu erhöhen, auf 15 Euro – dagegen sieht sogar die ABDA mit ihrer 12-Euro-Forderung alt aus. Dann sollten Apotheken bitte nicht mehr nur drei Filialen, sondern bis zu sechs Filialen führen dürfen. Und klar, die Gründung von Zweigapotheken sollte leichter möglich sein, damit auch der letzte Winkel unserer Republik eine Apotheke hat. Außerdem fordert via richtig nette Vergütungen für eine geleistete Risikoübernahme wie Inkasso des Herstellerrabatts (mindestens 1 Euro pro Packung) oder eine Vergütung für die Mehrarbeit von Lieferengpässen von knackigen 15 Euro, pro beschaffter Packung versteht sich. Es sollte ferner möglich sein, Apotheken als GmbH zu betreiben, wobei eine Apothekerin, ein Apotheker schon noch als (Alibi-)Gesellschafter dabei sein muss. Und zu guter Letzt wünscht sich via, dass Apotheken mehr „innovative Versorgungskonzepte“ anbieten dürfen, z. B. Blut-Entnahmen und erweiterte Laboruntersuchungen und Maßnahmen zur COPD-Früherkennung, außerdem noch ein größeres Impfangebot für FSME, Masern, Röteln, Polio, Diphtherie, Tetanus und Pneumokokken. Fein, mein liebes Tagebuch, was für eine tolle Osterüberraschung! Jetzt müsste uns via nur noch die passende Ministerin, den passenden Minister im Bundesgesundheitsministerium hervorzaubern, die diesen Katalog mit österlichen Freudentränen abhakt.
Realistischer geht’s dagegen in der neuesten Ausgabe des AWA zu. Hier präsentiert Professor Reinhard Herzog nackte Zahlen zur Frage, ob Rezepte eigentlich Ertragsbringer sind oder ein Zuschussgeschäft. So gibt es durchaus ernstzunehmende Analysen, die zu dem Ergebnis kommen, Rx-Präparate erwirtschafteten einen negativen Deckungsbeitrag. Ist das wirklich so? Wie sieht hier die Zukunft aus? Mein liebes Tagebuch, das ist mein Lesetipp fürs österliche Wochenende (den Artikel finden Sie hier).
Mein liebes Tagebuch und ich wünschen Ihnen und Euch allen ein fröhliches Osterfest!
1 Kommentar
CardLink
von Alfons Neumann am 01.04.2024 um 22:39 Uhr
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