Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

14.04.2024, 07:30 Uhr

Cardlink ist da, der Entwurf für eine Apothekenreform lässt auch sich warten und in Thüringen gibt's die "Ultralight-Apo" (Foto:Alex Schelbert). 

Cardlink ist da, der Entwurf für eine Apothekenreform lässt auch sich warten und in Thüringen gibt's die "Ultralight-Apo" (Foto:Alex Schelbert). 


Cardlink über alles, der vierte Weg fürs E-Rezept, mit freundlicher Unterstützung des BMG. Der Versender DocMorris kann’s schon anbieten, die Gematik hat sein Verfahren als sicher zertifiziert. Die Anbieter für die Vor-Ort-Apotheken rödeln dagegen noch, auch die Gedisa kommt nicht aus den Puschen. Und Lauterbach lässt sich Zeit, es gibt noch immer keinen Gesetzentwurf für seine Apothekenreform. In Thüringen probiert ein Apotheker derweil schon mal eine Art „Ultralight-Apotheke“: PTAs verkaufen in Ex-Apo-Räumen mit Apo-Look Freiverkäufliches und sammeln (E-)Rezepte. Clever gemacht? Und die Folgen? Das BMG feiert derweil einen erfolgreichen E-Rezept-Start und will die IT-Probleme nicht wahrhaben. Und zu guter Letzt: Ein Gutachten hält ein Fixum von 14,14 Euro für adäquat und das Skonti-Verbotsurteil liefert eine Steilvorlage für eine Honoraranpassung. Wenn nicht jetzt, wann dann! 

8. April 2024

Cardlink, der vierte Weg, um E-Rezepte einzulösen – sicher oder nicht sicher, das ist hier die Frage. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Cardlink-Verfahren durchgedrückt und hält es für sicher, es seien keine offenen Fehler bekannt (und was ist mit den verdeckten Fehlern?). Die ABDA war schockiert, die Krankenkassen sahen massive Sicherheitsbedenken. Und nun? Der CDU-Bundestagsabgeordnete Georg Kippels stellte dem BMG einige Fragen, der Parlamentarische Sekretär Edgar Franke (SPD) antwortete. Also, es gebe ein Zulassungsverfahren für die nötigen Cardlink-Apps, die Gematik legt fest, in welchem Rahmen eine zulässige Nutzung von Cardlink stattfinden darf. Und diese Festlegungen enthalten alle Vorgaben zu zulässigen Anwendungen und Diensten der Telematikinfrastruktur, die Vorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheit  sowie eine Meldeverpflichtung der IT-Systeme, die eine Schnittstelle zum CardLink aufweisen und diesen Weg nutzen. Außerdem verweist das BMG darauf, dass das Verfahren mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik „einvernehmlich abgestimmt“ wurde. Mein liebes Tagebuch, mit anderen Worten: Glaubt man dem BMG, dann bewegt sich das Cardlink-Verfahren voll im dunkelgrünen Bereich, es ist sicher, hat keine Datenlücken und der oberste Datenschützer hat es ebenfalls abgesegnet. Also, die ABDA darf raus aus ihrer Schockstarre. Dass das Cardlink-Verfahren den EU-Versendern zuliebe durchgedrückt wurde, steht auf einem anderen Blatt, das hätte es nicht gebraucht, zumal es doch einen voll digitalen Weg mit der E-Rezept-App der Gematik gibt. Andererseits, der technische Fortschritt lässt sich wohl nur in den seltensten Fällen aufhalten – und Cardlink ist zugegebenermaßen einfach smarter und bequemer. Was das BMG allerdings auch sagte: Cardlink sei nur eine „Übergangstechnologie“ für einen Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren – und dann?

 

Die Räume einer ehemaligen Apotheke in Treffurt, Thüringen, machten eine Metamorphose durch und siehe da, herauskam ein „Gesundheitsmarkt“ – sieht aus wie eine Apotheke, drei PTAs arbeiten dort, die freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Außerdem machen sie einen auf Rezeptsammelstelle für E- und Papierrezepte für einen Apothekenverbund in Mühlhausen. Christoph Zähle ist der Apotheker, der diesen Gesundheitsmarkt betreibt. Wie er in einem MDR-Beitrag sagt, kenne er sogar noch zwei solcher Gesundheitsmärkte mit ähnlichem Konzept. Na siehe da, mein liebes Tagebuch, werden da schon die Lauterbachschen Apothekenreformpläne durch die Hintertür vorweggenommen? Eine Ultralight-Apotheke ohne Apotheker? Zähle meint, im Zeitalter des E-Rezepts mache eine klassische Rezeptsammelstelle keinen Sinn mehr. Und so war die Gesundheitsmarkt-Idee geboren. Zähle sagt auch, dass bei dieser vor einiger Zeit geschlossenen Apotheke die Perspektive hinzukomme, eines Tages hier doch wieder eine Apotheke zu etablieren – falls sich wieder eine Apothekerin, ein Apotheker dafür finde. Übrigens, die Gemeinde freut sich riesig über ihren Gesundheitsmarkt, sogar die Thüringer Staatssekretärin für Forschung, Innovation und Wirtschaftsförderung war zur Eröffnung gekommen. Und auch der Bürgermeister ist glücklich und begeistert und brachte zur Eröffnung eine Topfpflanze als Geschenk mit. Nur die Thüringer Landesapothekerkammer (LAKT) knirscht mit den Zähnen: Sie lässt ihre Mitglieder wissen, dass sie sehr wenig von diesem Treffurter Vorstoß hält – da gebe es mehr Fragen als Antworten. Mein liebes Tagebuch, ist schon immer wieder erstaunlich, was sich so manche Kollegin, so mancher Kollege einfallen lässt. Keine Frage, ein Gesundheitsmarkt, der freiverkäufliche Arzneimittel verkauft und sich als Rezeptsammelstelle präsentiert und das Ganze im Apotheken-Look ist irgendwie smart gemacht. Allerdings, in der jetzigen Situation, quasi am Vorabend der Apothekenreform mit Light-Apotheken ist so ein Pseudoapothekenkonzept Wasser auf Lauterbachs Mühlen. Die Frage ist nur, ist das eine clevere Idee oder kann man juristisch dagegen vorgehen? Bei Kammer und Verband in Thüringen grübeln die Juristenköpfe. Denn: Freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen darf auch eine Tankstelle. Und die Sache mit der Rezeptsammelstelle? Da räumt sogar die LAKT ein, dass sie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts akzeptieren müsse, wonach sogar in Supermärkten Rezeptsammelstellen erlaubt sind. Ja, mein liebes Tagebuch, auch hier zeigt sich, welche Folgen das E-Rezept hat – im Prinzip braucht man überhaupt keine Rezeptsammelstellen mehr, wenn doch jedes Smartphone die „Rezeptsammelstelle“ ist. Bleibt noch der visuelle Eindruck einer Apotheke? Vielleicht sollte über der Eingangstür des Gesundheitsmarktes stehen: „Wir sind keine Apotheke.“

 

9. April 2024

Da wir gerade bei der Apothekenreform sind: Es gibt noch immer keinen Referentenentwurf, Lauterbachs Mannen und Frauen brauchen sichtlich länger als erwartet, um die Gedanken ihres Ministers in Worte zu gießen. Oder lässt uns Lauterbach einfach noch zappeln, bevor er uns endgültig weichkocht? Dabei wollte Lauterbach doch seinen Gesetzentwurf am 24. April ins Kabinett einbringen, hieß es zumindest vor Kurzem. Dieser Termin dürfte mittlerweile nicht mehr zu halten sein, wo es doch nicht mal einen Referentenentwurf gibt. Und wirft man einen Blick auf die Zeitplanung des Kabinetts für die kommenden Wochen, ist bis Ende Mai kein großes Vorhaben aus dem BMG eingeplant. Mein liebes Tagebuch, was wird da zusammengebraut? Er wird doch nicht die Thüringer Gesundheitsmärkte noch einarbeiten? Als Notversorger und Rezeptsammler auf dem Lande? „Ultralight-Apotheken“ – noch besser als Light-Apotheken? Oh nein, bitte nicht.

 

10. April 2024

Erster! Wie zu erwarten hat es der Versender DocMorris geschafft: Er kann mit dem Cardlink-Verfahren starten, die Gematik hat dem Versender die benötigten Zulassungen erteilt und die Sicherheit des Verfahrens bestätigt. Laut DocMorris soll das Cardlink-Verfahren sogar noch sicherer sein als das Stecken der Versichertenkarte vor Ort. Denn bei Cardlink werde protokolliert, von welcher Smartphone-Nummer der Zugriff erfolgt ist. Ganz klar, der Versender will umgehend starten und das Cardlink-Verfahren seinen Kundinnen und Kunden anbieten: E-Rezepte ortsunabhängig mit der Versichertenkarte abrufen. Und die Vor-Ort-Apotheke schaut dabei in die Röhre – für sie ist noch kein Cardlink-Verfahren möglich. jedenfalls noch nicht. Allerdings werden nur Patientinnen und Patienten dieses bequeme Verfahren nutzen können, die ein modernes NFC-fähiges Smartphone haben. Aber die Zahl dieser Personen wächst ständig.

 

Immerhin, auch die Apothekenplattformen wie gesund.de und ia.de arbeiten noch fieberhaft daran, ein Cardlink-Verfahren auf die Beine zustellen, um es der Vor-Ort-Apotheken anbieten zu können. Wie gesund.de mitteilt, stehe man mit der Gematik im engen Austausch, um die Zulassung schnellstmöglich zu erhalten. Die Prognose: Man gehe davon aus, dass „gesund.de CardLink“ den Apotheken vor Ort im Mai für ihre Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt werden könne. Na, dann mal mit Volldampf voraus. Wie zu hören war, ist die Nachfrage bei den Apotheken nach Cardlink groß. Mein liebes Tagebuch, kein Wunder, vermutlich wird kaum eine Apotheke darauf verzichten können, diesen bequemen Einlöseweg fürs E-Rezept ihren Patientinnen und Patienten anzubieten…

 

Auch die standeseigene Digitalgesellschaft Gedisa will bei Cardlink mitmischen und das Verfahren anbieten: Auch wenn es der ABDA und manch anderem Funktionär nicht gefällt und die Sicherheitsbedenken in den Vordergrund gestellt werden, wird es sich die Gedisa nicht leisten können, hier nicht dabei zu sein. Denn von Kritikern ist eh seit einiger Zeit zu hören, die Gedisa laufe dem Markt hinterher. Und ja, mein liebes Tagebuch, nach dem Launch des Apothekenportals und nach der Möglichkeit, Covid-19-Zertifikate auszustellen, hat die Digitalgesellschaff Gedisa, bei dem die Apothekerverbände als Gesellschafter fungieren (mit Ausnahme des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, der nicht dabei ist), nichts Nennenswertes mehr auf die Beine gestellt. Also, die Gedisa steht unter Druck. In einer Pressemitteilung ließ Gedisa wissen, die Umsetzung von Cardlink werde voraussichtlich noch im zweiten Quartal 2024 erfolgen. Ist spät, mein liebes Tagebuch, ziemlich spät…


Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) scheint beim Thema E-Rezept die rosarote Brille aufzuhaben. Das geht zumindest aus den Antworten des BMG auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Sachstand beim E-Rezept hervor. Also, der E-Rezept-Start war „erfolgreich“ tönt das Ministerium, klar habe es initiale Herausforderungen gegeben, aber einen „dauerhaften Mehraufwand“ wegen der Einführung des E-Rezepts sieht das BMG bei der Ärzteschaft nicht. Auf die Apotheken geht das Ministerium gleich gar nicht ein. Im Gegenteil: Das BMG sieht beim E-Rezept auch zukünftig nur „Arbeitsentlastung“. Mein liebes Tagebuch, da würden wir uns dringend wünschen, dass die BMGler doch bitte mal bei den Apotheken vorbeischauen und die technischen Störungen, den Trouble mit der Telematikinfrastruktur und die Software-Probleme miterleben. Und ja, von Retaxationen, die mit dem E-Rezept in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ist dem BMG gleich gar nichts bekannt. Auch bei der Patientenkritik, dass man beim E-Rezept nicht mehr unmittelbar sehen könne, was verordnet sei, zuckt das BMG nur mit den Schultern: Man können doch einen Papierausdruck von der Arztpraxis verlangen und die Apothekenteams könnten doch über den Inhalt der Verordnung aufklären. Und letztlich werde das E-Rezept „kontinuierlich weiterentwickelt“. Mein liebes Tagebuch, genauso haben wir uns das BMG vorgestellt: wie im Olymp, hoch oben über allem schwebend, kein Bezug zur Praxis, keine Erdung. Was kann man da noch verlangen…

 

11. April 2024

Gemeinsam sind wir stärker, sagen sich Apotheker- und Ärzteschaft samt Krankenhausgesellschaft und lassen den Bundesgesundheitsminister wissen, dass sie sich von ihm nicht auseinandertreiben lassen. Nach dem im Oktober des vergangenen Jahres abgesetzten Notruf über den immer schlechteren Zustand der Gesundheitsversorgung unter Lauterbach senden sie erneut ein Signal ans Bundesgesundheitsministerium und zeigen Geschlossenheit. Ja, mein liebes Tagebuch, so eine Einigkeit gegen einen Bundesgesundheitsminister gab es bisher noch nicht. Kein Wunder, in allen drei Sektoren klemmt es gewaltig: Die überbordende Bürokratie eint alle, aber nicht nur die. Die Zahnärzte sorgen sich z. B. über die investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sorgt sich um die Krankenhauslandschaft, um die stationäre Versorgung und um die Krankenhausreform. Und die Apothekers beklagen die verschlechterte Situation in der Arzneimittelversorgung (Apothekenschließungen, Lieferengpässe, Ernüchterung beim E-Rezept). Was sich alle wünschen: eine bessere Kommunikation mit dem Gesundheitsminister. Es ist wirklich seltsam, mein liebes Tagebuch, Lauterbach schnappt sich jedes Mikrofon, tanzt  auf X, Tiktok und Facebook, sitzt in vielen Talkrunden, aber um direkte Gespräche mit Akteuren im Gesundheitswesen macht er einen großen Bogen. Was stimmt da nicht? Jüngstes Beispiel: Über die BILD-Zeitung (Überschrift: „Neuer Gesetzes-Plan: Lauterbach gibt Arzttermin-Versprechen“) lancierte er am 12. April seinen neuen Gesetzentwurf, mit dem er die Versorgung in den Hausarztpraxen umkrempeln will. Er will damit schnellere Termine, mehr Hausärzte, mehr Hausbesuche erreichen!

 

Lauterbachs Pläne für eine Apothekenreform rütteln Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) auf. In einer öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss des Baden-Württembergischen Landtags zum Thema Apothekenversorgung konnten Tatjana Zambo, Präsidentin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, und Martin Braun, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, die defizitäre Lage der Apotheken deutlich machen und die Folgen von Lauterbachs Apothekenreform. Ein Vertreter der AOK Baden-Württemberg, Jürgen Graf, stellte sich dagegen hinter die Eckpunkte dieser Reform. Er begrüßte einen „regional flexiblen Mix an Versorgungslösungen“, z. B. die „abgestufte Apotheke“ unter Leitung einer PTA mit telepharmazeutischer Anbindung, die vereinfachte Gründung von Zweigapotheken und die Flexibilisierung der Öffnungszeiten. Sogar eine Versorgung mit Abgabe-Automaten kann sich der AOK-Vertreter gut vorstellen. Für den baden-württembergischen Gesundheitsminister Lucha geht das alles zu weit. Er stellte sich hinter die Apotheken: „Apotheken sind keine Abgabestellen, sondern eine Schnittstelle aus den Lebenswirklichkeiten der Menschen, die zu ihnen kommen.“ Und er formulierte drei „Impulse“: 1. eine Basisvergütung, die existenzsichernd ist. 2. Entbürokratisierung 3. Schaffung unternehmerischer und organisatorischer Spielräume in der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. Mein liebes Tagebuch, vollkommen richtig, solche Worte hört man aus Grünem Munde viel zu selten. Und was den AOK-Vertreter betrifft: Er sollte mal seine Versicherten befragen, was sie an der Apotheke schätzen: Apotheken sind nicht nur Abgabestellen für Arzneimittel, was zählt ist vor allem der mitmenschliche Faktor, die Rundumbetreuung in Sachen Arzneimittel und die menschliche Zuwendung!

 

12. April 2024

Im Auftrag des Vereins der Freien Apothekerschaft hat der Apothekenökonom Professor Andreas Kaapke ein ökonomisches Gutachten erstellt zum Wert der Arbeit von Apothekerinnen und Apotheker. Unter Berücksichtigung der Inflation, des Mehraufwands, der in den vergangenen Jahren in den Apotheken entstanden ist, und eines leistungsgerechten Aufschlags kommt Kaapke zu dem Ergebnis, dass das Fixum auf 14,14 Euro angehoben werden müsste. Also, mein liebes Tagebuch, das Apothekenhonorar ist anpassungsbedürftig. Das Gutachten liegt somit sogar noch gut 2 Euro über der ABDA-Forderung, das Fixum auf 12 Euro anzuheben. Mein liebes Tagebuch, löblich, dass die Freie Apothekerschaft dieses Gutachten hat erstellen lassen. Untermauert es doch, dass die Forderung nach einer Erhöhung des Fixums nicht einfach so aus dem Hut gezaubert wird. Es bleibt die Frage: Was nun, was tun? Kann man damit vor Gericht ziehen?

 

Das Skonti-Verbot, das der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar mit einem Urteil verkündete, hatte die Apothekenwelt in Aufruhr versetzt: Skonti auf Rx-Arzneimittel, die der Großhandel Apotheken gewährt und die zu einer Unterschreitung des Mindestpreises führen, sind unzulässig, selbst wenn sie für eine vorfristige Zahlung gewährt werden. Das schmerzt. Jetzt liegen die Urteilsgründe zum Skonto-Urteil des BGH vor. Und hier ist zu lesen: „Die angemessene Vergütung der Apotheken wird nicht durch die Gewährung verbotener Rabatte auf die Großhandelspreise, sondern durch die in § 3 AMPreisV vorgesehenen Apothekenzuschläge gesichert, die – sollten sie hierfür nicht ausreichen – bei Bedarf vom Verordnungsgeber angehoben werden können.“ Mein liebes Tagebuch, wenn das keine Steilvorlage für den Deutschen Apothekerverband (DAV) ist, den Gesetzgeber deutlich zu machen, dass die Zuschläge nicht reichen und dringend zu erhöhen sind. Für Hans-Peter Hubmann, Chef des DAV, ist klar: „Die Politik muss jetzt handeln.“ Es könne die Arzneimittelpreisverordnung durch das ausdrückliche Zulassen von Skonti ganz schnell geändert werden. Als erste betriebswirtschaftliche Nothilfe müsse außerdem der Apothekenabschlag zugunsten der Krankenkassen gesenkt werden. Und nicht zuletzt müsse die grundsätzliche Stabilisierung der Apotheken über eine deutliche und dynamische Anhebung des Apothekenhonorars erfolgen. Alles klar, mein liebes Tagebuch, dann mal an die Arbeit: Jetzt muss nur noch Lauterbach in die Spur gebracht werden.


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Hubmann: Wer im Glashaus sitzt...

von Michael Reinhold am 14.04.2024 um 10:27 Uhr

Zu Hubmann: Jedem ist auch klar, dass sich gerade die PTAs und PKAs infolge der massiven Inflation der letzten Jahre von ihrem Lohn ihren Lebensunterhalt nicht mehr leisten können. Vom DAV ist dazu immer noch sehr wenig zu hören - man ist sich auch im April 2024 noch nicht mit der ADEXA einig.

Währenddessen: Die MFAs erhalten seit März 2024 2,5 bis 22,3 Prozent mehr - im Schnitt 7,4 Prozent. Eine MFA mit Hauptschulabschluss und dualer Ausbildung verdient jetzt deutlich mehr als die eine PTA mit Mittlerer Reife und Schulausbildung. Sich selbst hat man als Apothekerverband natürlich 18 Prozent Beitragserhöhung gegönnt.

Vielleicht sollte Hubmann hier mal vor der eigenen Haustür kehren.

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AW: hinkender Vergleich

von Thomas Eper am 15.04.2024 um 10:16 Uhr

Nur mal so zur Info:

Die Arbeitgeber der MFAs haben in den letzten 20 Jahren so ca.+50%. Die Arbeitgeber der PTAs und PKAs + 3%.

Einfach erklärt:
Nur die Arbeitgeber können Gehälter erhöhen, die genug verdienen.

Die Antwort

von Ulrich Ströh am 14.04.2024 um 9:15 Uhr

Für jeden ausgeschlafenen Apotheker war absehbar, dass die. aktuelle Skontoregelung o.ä. des pharmazeutischen Großhandels nicht zukünftig Bestand haben kann.

Und was sagt der DAV am letzten Freitag dazu:
Die Politik muss jetzt handeln!!!

Kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden.

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