BMG prüft Anpassungsbedarf

Was bewegt sich in der Skonto-Frage?

Berlin - 26.04.2024, 17:50 Uhr

Was fällt dem BMG als Antwort auf das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs ein?  (Foto: IMAGO / photothek)

Was fällt dem BMG als Antwort auf das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs ein?  (Foto: IMAGO / photothek)


Großhandels-Skonti für Apotheken, die dazu führen, dass der „Mindestpreis“ unterschritten wird, sind unzulässig. Dieses aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs ist für die wirtschaftlich ohnehin gebeutelten Apotheken ein herber Schlag. Diese Woche wurde es im Gesundheitsausschuss des Bundestages thematisiert. Die Regierung sieht zwar offenbar Anpassungsbedarf – viel konkreter wird sie bislang aber nicht.

Seit zwei Wochen liegen die schriftlichen Gründe des Bundesgerichtshofs im Skonto-Urteil vor. Sie zeigen unmissverständlich: Es geht nicht nur um den Einzelfall, dass ein vergleichsweise kleines Importunternehmen, das Arzneimittel direkt an Apotheken vertreibt, Skonto gewährte. Die Bundesrichter*innen machen deutlich, dass es hier um den pharmazeutischen Großhandel insgesamt geht. Und der darf Apotheken nur in einem klar begrenzten Rahmen Rabatte und Skonti gewähren, damit sichergestellt ist, dass er seinen Versorgungsauftrag wahrnehmen kann. Am einheitlichen Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers zuzüglich Festzuschlag (73 Cent) und Umsatzsteuer ist nicht zu rütteln. Rabatte sind nur im Rahmen des prozentualen Zuschlags von 3,15 Prozent möglich – selbst, wenn es sich um „echte“ Skonti handelt, für die die Apotheke als Gegenleistung eine vorfristige Zahlung erbringt.

Das Urteil stellt klar, dass auch die Üblichkeit höherer Skonti nichts daran ändern, dass sie unlauter und unzulässig sind. Vor allem aber macht es deutlich, dass es nicht sein kann, dass Apotheken auf solche Nachlässe des Großhandels wirtschaftlich angewiesen sind: „Die angemessene Vergütung der Apotheken wird nicht durch die Gewährung verbotener Rabatte auf die Großhandelspreise, sondern durch die in § 3 AMPreisV vorgesehenen Apothekenzuschläge gesichert, die – sollten sie hierfür nicht ausreichen – bei Bedarf vom Verordnungsgeber angehoben werden können.“

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Dass die Vergütung selbst mit Skonti für viele Apotheken keinesfalls mehr als angemessen gelten kann, ist seit geraumer Zeit bekannt. Die Standesvertretung kämpft schon lange darum, dass das stillstehende Fixhonorar endlich angepasst wird – bislang vergeblich. Das Urteil aus Karlsruhe ist nun ein weiteres deutliches Signal an die Politik, dass hier etwas geschehen muss. Die verlorenen Skonti werden das Betriebsergebnis der Apotheken nochmals schmerzlich nach unten drücken.

DAV mit ersten Vorschlägen

Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), forderte die Politik daher nach Bekanntwerden der Urteilsgründe nochmals auf, zu handeln. So könne die Arzneimittelpreisverordnung durch das ausdrückliche Zulassen von Skonti ganz schnell geändert werden. Als Nothilfe könne auch der Kassenabschlag gesenkt werden. Zudem müsse ganz grundsätzlich das Apothekenhonorar dynamisch angehoben werden, so der DAV-Chef.

Diese Woche Mittwoch hat nun Edgar Franke (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), im Gesundheitsausschuss des Bundestags einen Bericht zum Thema abgelegt – insbesondere die Unionsfraktion hatte darauf gedrungen. Dem Vernehmen nach war Franke bei seinen Ausführungen jedoch wenig konkret, was die möglichen Konsequenzen angeht.

BMG: „nachteilige Folgen vermeiden“

Die DAZ fragte daher nochmals beim BMG nach, ob es nach Prüfung der Urteilsgründe beabsichtige, aktiv zu werden – nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der Referentenentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz mittlerweile vorsieht, dass das BMG künftig für die Arzneimittelpreisverordnung zuständig sein soll. Die Antwort fiel allerdings schmallippig aus: „Das BMG prüft auf der Grundlage der mittlerweile vorliegenden Urteilsbegründung gesetzlichen Anpassungsbedarf, um nachteilige Folgen aus dem Urteil zu vermeiden“.

Immerhin: Man will Nachteile vermeiden. Aber auch der Großhandel dürfte darauf bedacht sein, dass man seine Interessen nicht übergeht. Fragt sich, wann hier weitere Aktivität zu erwarten ist. Es bietet sich an, dafür das Apothekenreformgesetz zu nutzen. Auch wenn die BMG-interne Vorbereitung des Referentenentwurfs abgeschlossen sein soll: noch ist ein solcher nicht bekannt. Schon gar nicht hat sich diese Woche das Bundeskabinett mit einem Entwurf befasst, wie es der Bundesgesundheitsminister vor einiger Zeit noch in Aussicht gestellt hatte. Aus Ministeriumskreisen ist vielmehr zu hören, dass das Vorhaben – wie so viele andere – derzeit beim Bundesfinanzminister festhängt. Es soll aber „in Kürze“ in die Ressortabstimmung gehen und noch vor der Sommerpause ins Kabinett.

Unionsfraktion will für Ausgleich sorgen

Die Unionsfraktion will die Skonto-Frage auch weiter im Auge behalten. Im Büro ihres gesundheitspolitischen Sprechers, Tino Sorge (CDU), verweist man auf den bereits im vergangenen November in den Bundestag eingebrachten Antrag zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Dieser befinde sich aktuell in den Ausschussberatungen. Darin fordert die Fraktion unter anderem eine angemessene Erhöhung des Apothekenfixums, Fördermaßnahmen für Neugründungen sowie den Abbau von bürokratischen Hemmnissen für Apotheken. All dies seien auch Maßnahmen, die die Folgen des Skonto-Urteils ausgleichen helfen würden.


Kirsten Sucker-Sket
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Skonto Heilung im ApothekenrefornG. sinnvoll ?

von Martin Didunyk am 26.04.2024 um 22:09 Uhr

Die Skonto Problematik im Apothekenreformgesetz zu heilen , würde bedeuten, die Apothekerschaft müsste bestrebt sein, dieses Vorhaben so zügig wie möglich durchs Kabinett, den Bundestag, etc zu bekommen.

Inkl. aller Inhalte, die womöglich intensiver Nacharbeit bedürften, die aber evtl. zugunsten der Skonto Heilung und knapper Zeit akzeptiert werden müssen.

Ist es sinnvoll ?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Skonto Heilung im ApothekenrefornG.

von Christian Fehske am 27.04.2024 um 11:43 Uhr

Hi lieber Martin,

Am schnellsten könnte zwar in der Theorie eine Änderung der AMPreisV sein, denn dafür bräuchte es für den Verordnungsgeber kein (zeitaufwendiges) Gesetzgebungsverfahren… Offenbar scheint aber die Übertragung der Zuständigkeit für eben jene AMPreisV auf‘s BMG innerhalb der Koalition final entschieden zu sein - und damit bräuchte es wiederum doch ein Gesetzgebungsverfahren, um mindestens das zu ändern. - Und nach dem was man so liest und vom Minister selbst hört (habe ihn vor genau einer Woche in Dortmund live erleben dürfen) erscheint dort die Bereitschaft, mehr als eine Dynamisierung in ferner Zukunft ins Apothekenhonorar einzubauen bisher noch nicht gegeben zu sein. - Aber so was kann man den Minister ja bei seinem nächsten öffentlichen Auftritt mal fragen (oder es könnten z.B. Fachjournalisten fragen…). Wenn‘s bis zu seinem Besuch in Hamm in 9 Tagen noch keiner gemacht hat, übernehme ich das gern. :-)

VlG!

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