Satzungsänderung

Frauen bei der ABDA künftig nicht mehr nur mitgemeint

Stuttgart - 23.05.2024, 14:30 Uhr

Apothekenteams, die mehrheitlich weiblich sind, sind eher die Regel als die Ausnahme. In offiziellen Dokumenten spiegelt sich das nicht wieder. (Foto: Schelbert /DAZ)

Apothekenteams, die mehrheitlich weiblich sind, sind eher die Regel als die Ausnahme. In offiziellen Dokumenten spiegelt sich das nicht wieder. (Foto: Schelbert /DAZ)


Auf der Tagesordnung der ABDA-Mitgliederversammlung Ende Juni stehen unter anderem Satzungsänderungen. Die geplante Strukturreform macht dies erforderlich. Im Zuge der Anpassungen soll zudem die weibliche Form ergänzt werden. Bislang findet sich in der Satzung nur das generische Maskulinum, Frauen sind lediglich mitgemeint.

Die Apothekerschaft ist ein mehrheitlich weiblicher Berufsstand. Laut der jüngsten ABDA-Statistik sind 71,6 Prozent der berufstätigen Pharmazeut*innen weiblich. In öffentlichen Apotheken, wo die meisten Approbierten tätig sind, liegt der Anteil sogar noch ein bisschen höher (73,6 Prozent). In den offiziellen Dokumenten spiegelt sich das bislang kaum wieder. Hier dominiert das generische Maskulinum, Apothekerinnen sind lediglich mitgemeint.

Bei der ABDA will man das offensichtlich so nicht mehr hinnehmen. Der Redaktion liegt eine Beschlussvorlage vor, wonach die ABDA-Mitgliederversammlung Ende Juni beschließen soll, dass „an sämtlichen Stellen, an denen das generische Maskulin genutzt wird, die grammatikalisch korrekte Form der jeweils weiblichen Form an erster Stelle ergänzt“ wird.

Mehr zum Thema

Primärer Anlass, die Satzung anzugehen, ist allerdings nicht der Wunsch nach mehr Sichtbarkeit der Apothekerinnen, sondern die geplante Strukturreform. Sie macht Anpassungen nicht nur in den Statuten der ABDA, sondern auch bei der Bundesapothekerkammer und dem Deutschen Apothekerverband erforderlich.

Seitens der ABDA heißt es dazu auf Nachfrage der DAZ: „Im Zuge des Gesamtkonzeptes für die Neustrukturierung der ABDA wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche mögliche Satzungsänderungen vorbereitet. Diese möglichen Satzungsänderungen werden der ABDA-Mitgliederversammlung im Juni als Beschlussvorlage vorgelegt. Eine dieser möglichen Änderungen betrifft die Ergänzung der weiblichen Form an sämtlichen Stellen in der Satzung, an denen derzeit noch das generische Maskulinum verwendet wird.“

So sollen im Zuge der Anpassungen beispielsweise die Aufgaben bestimmter Gremien konkretisiert und schärfer voneinander abgegrenzt werden. Eine weitere Änderung betrifft die Hauptversammlung, die jährlich im Rahmen des Deutschen Apothekertages zusammenkommt. Sie soll in Zukunft kein Organ der ABDA mehr sein, dafür aber eine in der Satzung fest verankerte Institution, heißt es in der Erläuterung. Sie bleibe in ihrer Funktion weiterhin ein wichtiges Instrument für die direkte Einbindung der Apothekerinnen und Apotheker auf Landesebene in die berufspolitische Willensbildung auf Bundesebene.

Allerdings sollen gemäß der geänderten Satzung die Beschlüsse der Hauptversammlung nicht mehr verbindlich sein. Das habe sich in der Praxis in Ausnahmefällen als hinderlich erwiesen, wenn politische Entwicklungen nach der Hauptversammlung erhebliche Änderungen des zugrundeliegenden Sachverhalts herbeigeführt haben, heißt es zur Begründung. Es werde daher nun eine Regelung eingeführt, die einerseits die nach wie vor fundamental wichtige Rolle der Hauptversammlung betone und eine grundsätzliche Bindung an ihre Beschlüsse statuiere, andererseits aber auch in Ausnahmefällen den Organen der ABDA den nötigen Spielraum für Anpassungen entsprechend den praktischen Notwendigkeiten gewähre.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Satzungsänderung soll gekippt werden

DAT wehrt sich gegen die Entmachtung

DAT 2024 wird wohl letzte Gelegenheit sein, die berufspolitische Richtung verbindlich zu beeinflussen

Beschlüsse des Apothekertags verlieren Bindungswirkung für die ABDA

Beschlüsse haben künftig keine unmittelbar wirkende Bindung für die ABDA-Gremien mehr

Die Entmachtung des Apothekertags

Ad-hoc-Antrag beim Apothekertag sorgt für Diskussionen bei Kammern und Verbänden

DAT-Entmachtung: Rücknahme oder nicht?

Ad-hoc-Antrag in der Diskussion des Geschäftsberichts fordert Rücknahme der Satzungsänderung

DAT will sich nicht entmachten lassen

Kommentar zum Deutschen Apothekertag

Spart ihn euch doch einfach!

3 Kommentare

Hobby

von R Wirz am 26.05.2024 um 23:16 Uhr

Die Wahrheit ist doch ein ungesund niedriger Männeranteil mit Biss. Vor Jahren sprach man schon von den Hobby-Apothekerinnen die vor allem Familie und bisschen joben unter einen Hut bringen wollen. Da geht es der Mehrheit an Überangepassten nicht um Karriere oder das vorantreiben einer souverän auftretenden, heilberuflichen Apotheke

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Sichtbarkeit

von Wolfgang Steffan am 24.05.2024 um 8:57 Uhr

Ach Gott, das ist die wichtigste Aufgabe der ABDA,
die Priorisierung der Frau ! Die ABDA sollte sich mal ein
Beispiel an der FA nehmen, die Kollegen und Kolleginnen dort wissen, was für unseren Beruf wirklich wichtig, ja, existenziell, ist .
Aber schlaft nur so weiter !

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Sichtbarkeit

von Dr. House am 23.05.2024 um 14:54 Uhr

Wenn die Priorisierung weiterhin so erfolgt, werden die Apothekerinnen demnächst an einem Ort besonders sichtbar sein: In der Agentur für Arbeit

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.