- DAZ.online
- News
- Politik
- Frauen bei der ABDA kü...
Satzungsänderung
Frauen bei der ABDA künftig nicht mehr nur mitgemeint
Auf der Tagesordnung der ABDA-Mitgliederversammlung Ende Juni stehen unter anderem Satzungsänderungen. Die geplante Strukturreform macht dies erforderlich. Im Zuge der Anpassungen soll zudem die weibliche Form ergänzt werden. Bislang findet sich in der Satzung nur das generische Maskulinum, Frauen sind lediglich mitgemeint.
Die Apothekerschaft ist ein mehrheitlich weiblicher Berufsstand. Laut der jüngsten ABDA-Statistik sind 71,6 Prozent der berufstätigen Pharmazeut*innen weiblich. In öffentlichen Apotheken, wo die meisten Approbierten tätig sind, liegt der Anteil sogar noch ein bisschen höher (73,6 Prozent). In den offiziellen Dokumenten spiegelt sich das bislang kaum wieder. Hier dominiert das generische Maskulinum, Apothekerinnen sind lediglich mitgemeint.
Bei der ABDA will man das offensichtlich so nicht mehr hinnehmen. Der Redaktion liegt eine Beschlussvorlage vor, wonach die ABDA-Mitgliederversammlung Ende Juni beschließen soll, dass „an sämtlichen Stellen, an denen das generische Maskulin genutzt wird, die grammatikalisch korrekte Form der jeweils weiblichen Form an erster Stelle ergänzt“ wird.
Mehr zum Thema
Strukturreform soll beschlossen werden
So wollen ABDA, BAK und DAV schneller und effizienter werden
im Zuge der Strukturreform
Die stille Entmachtung des Deutschen Apothekertages
Primärer Anlass, die Satzung anzugehen, ist allerdings nicht der Wunsch nach mehr Sichtbarkeit der Apothekerinnen, sondern die geplante Strukturreform. Sie macht Anpassungen nicht nur in den Statuten der ABDA, sondern auch bei der Bundesapothekerkammer und dem Deutschen Apothekerverband erforderlich.
Seitens der ABDA heißt es dazu auf Nachfrage der DAZ: „Im Zuge des Gesamtkonzeptes für die Neustrukturierung der ABDA wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche mögliche Satzungsänderungen vorbereitet. Diese möglichen Satzungsänderungen werden der ABDA-Mitgliederversammlung im Juni als Beschlussvorlage vorgelegt. Eine dieser möglichen Änderungen betrifft die Ergänzung der weiblichen Form an sämtlichen Stellen in der Satzung, an denen derzeit noch das generische Maskulinum verwendet wird.“
So sollen im Zuge der Anpassungen beispielsweise die Aufgaben bestimmter Gremien konkretisiert und schärfer voneinander abgegrenzt werden. Eine weitere Änderung betrifft die Hauptversammlung, die jährlich im Rahmen des Deutschen Apothekertages zusammenkommt. Sie soll in Zukunft kein Organ der ABDA mehr sein, dafür aber eine in der Satzung fest verankerte Institution, heißt es in der Erläuterung. Sie bleibe in ihrer Funktion weiterhin ein wichtiges Instrument für die direkte Einbindung der Apothekerinnen und Apotheker auf Landesebene in die berufspolitische Willensbildung auf Bundesebene.
Allerdings sollen gemäß der geänderten Satzung die Beschlüsse der Hauptversammlung nicht mehr verbindlich sein. Das habe sich in der Praxis in Ausnahmefällen als hinderlich erwiesen, wenn politische Entwicklungen nach der Hauptversammlung erhebliche Änderungen des zugrundeliegenden Sachverhalts herbeigeführt haben, heißt es zur Begründung. Es werde daher nun eine Regelung eingeführt, die einerseits die nach wie vor fundamental wichtige Rolle der Hauptversammlung betone und eine grundsätzliche Bindung an ihre Beschlüsse statuiere, andererseits aber auch in Ausnahmefällen den Organen der ABDA den nötigen Spielraum für Anpassungen entsprechend den praktischen Notwendigkeiten gewähre.
3 Kommentare
Hobby
von R Wirz am 26.05.2024 um 23:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Sichtbarkeit
von Wolfgang Steffan am 24.05.2024 um 8:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Sichtbarkeit
von Dr. House am 23.05.2024 um 14:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.