Referentenentwurf ApoRG

BVVA warnt vor Systemwechsel im Apothekenwesen

Berlin - 26.06.2024, 12:15 Uhr

(Foto: DAZ / Schelbert)

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Zweigapotheken, Ende des Präsenzapothekers und „Umverteilung“ beim Honorar: Der Bundesverband der Versorgungsapotheker warnt vor einem Systemwechsel im Apothekenwesen. Bei den Impfungen sieht er sogar Einschränkungen auf die Apotheken zukommen.

Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) kommt in seiner Stellungnahme zu den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gleich zu Beginn zum Punkt: „Der Referentenentwurf ist nicht geeignet, um die sichere und qualifizierte Arzneimittelversorgung durch die Apotheken für die Zukunft zu sichern“. Das BMG sage zwar, es wolle das flächendeckende Apothekennetz erhalten, das werde jedoch „von einer Reihe von Regelungsvorschlägen konterkariert und ins Gegenteil verkehrt“. Man habe den Eindruck, dass ein „Systemwechsel im Apothekenwesen“ vorbereitet wird, „weg von der inhabergeführten, heilberuflich tätigen Apotheke“. Der BVVA warnt davor.

Zu den Zweigapotheken erklärt der Verband, dass deren Betrieb weniger auf dem Land als vielmehr in Ballungszentren „verlockend“ sei. Dort wiederum würden sie nicht gebraucht. Die Schaffung von Apotheken ohne Apotheker*innen hingegen verkenne „die immense Bedeutung der persönlichen Beratungs- und Versorgungsleistungen der Apotheken in der Fläche und gerade auch auf dem Land“.

Die vorhersehbaren, stabilen Öffnungszeiten böten die niederschwellige Möglichkeit, einen kompetenten und hochqualifizierten Ansprechpartner zu gesundheitlichen Fragen zu erreichen. „Das ist oft lebensrettend und entlastet zudem Arztpraxen und Notfallaufnahmen“, so der BVVA.

Kontrahierungszwang erodiert

Auch wenn PTA eine große Stütze in der Patientenversorgung sind, sei ihnen nicht zuzumuten, „selbst zu entscheiden, wie einfach oder krisenhaft sich eine bestimmte Gesundheitssituation darstellt“. Der BVVA sieht die Gefahr, dass zudem der Kontrahierungszwang erodiert und dann auch das Angebot von spezialisierter Versorgung.

Kritisch sieht der Verband, dass der Begriff des pharmazeutischen Personals aufgeweicht werden soll. Laut Referentenentwurf soll künftig auch „anderes nicht-pharmazeutisches Personal der Apotheke mit geeigneter Ausbildung und Kenntnissen“ bestimmte unterstützende Tätigkeiten in der Apotheke übernehmen können.

Wer zählt zum pharmazeutischen Personal?

Der BVVA weist darauf hin, dass es „gerade auch in der krankenhausversorgenden und der heimversorgenden Apotheke sowie in der auf Substitutionsversorgung oder Palliativversorgung spezialisierten Apotheke des pharmazeutischen Know-hows“ bedarf. „Die durchgängig gewährleistete pharmazeutische Qualifikation derjenigen, die pharmazeutische Aufgaben in einer jeden Apotheke übernehmen, ist es doch, die die verlässliche Basis für die Arzneimittelversorgung erst abbildet.“

Auch die „Umverteilung“ vom variablen Anteil hin zum fixen Anteil des Honorars bezeichnet der BVVA als „weder geeignet noch sachgerecht, die behaupteten Probleme, die Apotheken auf dem Land haben sollen, zu lösen“. Landapotheken würden ebenso wenig davon profitieren wie alle anderen Apotheken. Hierfür zählt der Verband zahlreiche Beispielrechnungen auf.

Der Verband kommt zu dem Schluss, dass der Apothekenaufschlag für alle in der Apotheke abzugebenden Fertigarzneimittel so bemessen sein muss, „dass die wirtschaftlichen Risiken davon gedeckt werden können und ein Gewinnanteil als Lohn der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters verbleibt“. Dem werde man nur gerecht, „wenn der prozentuale Aufschlag anstelle einer Absenkung angemessen erhöht wird“.

Festlegung des Fixums über Selbstverwaltung?

Wenig Verständnis zeigt der Verband dafür, dass das Fixum über Verhandlungen auf der Selbstverwaltungsebene festgelegt werden soll. Er betont, dass es „ordnungspolitisch in die gesundheits- und wettbewerbspolitische Verantwortung des Gesetz- und Verordnungsgebers“ gehört, „für die wirtschaftlichen Existenzbedingungen einer sicheren und in der Fläche vorhandenen Arzneimittelversorgungsstruktur für die Bevölkerung zu sorgen“.

Rezepturzuschlag muss erhöht werden

Überhaupt nicht erwähnt wird in der Honorarreform die Erhöhung der Apothekenzuschläge für Stoffe und für die Zubereitung aus Stoffen. Dabei haben die vergangenen Jahre mit Lieferengpässen gezeigt, so der BVVA, „wie wichtig es ist, dass die Apotheken aus Ausgangsstoffen Arzneimittel herstellen und so versorgen können“. Die derzeitigen Rezepturzuschläge würden den Aufwand nicht ansatzweise abbilden.

Einschränkungen beim Impfen

Zum Schluss weist der BVVA darauf hin, dass trotz der angestrebten Erweiterung des Impfangebots in Apotheken in Zukunft weniger geimpft werden könnte. Indikationsimpfungen zum Grippeschutz würden wegfallen. „Das ist nicht ausreichend durchdacht und wird dem gewünschten Effekt, der Bevölkerung ein niederschwelliges Impfangebot zu unterbreiten, nicht gerecht“, betont der BVVA.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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