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Paradoxe Auswirkung
Apothekenreform könnte weniger Grippeimpfungen zur Folge haben
Der Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz sieht vor, das Impfangebot in Apotheken auszuweiten. Der Haken: Nur Standardimpfungen sollen in Apotheken durchgeführt werden dürfen. Der Teil der Patientinnen und Patienten unter 60 Jahren, die sich aktuell gegen Grippe in Apotheken impfen lassen können, fällt dann weg.
Apotheken sollen künftig bei Erwachsenen Impfungen mit Totimpfstoffen durchführen können, wenn diese von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Das sieht er Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz vor. Ziel ist, die Impfquoten der erwachsenen Bevölkerung zu steigern.
Mit Blick auf die Grippeimpfung könnten die Pläne allerdings dazu führen, dass weniger Personen als zuvor in Apotheken gegen Influenza geimpft werden. Denn laut Referentenentwurf sollen in Apotheken künftig keine Schutzimpfungen durchgeführt werden, die „aufgrund einer Reise, des beruflichen Risikos, dem Vorliegen individueller gesundheitlicher Gefährdungen oder eines individuellen Verhaltens, das mit einem erhöhten Infektionsrisiko einhergeht, indiziert sind.“
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Das bedeutet, dass Indikationsimpfungen zum Grippeschutz in Apotheken mit Inkrafttreten des Gesetzes wegfallen. Bestimmte Personen unter 60 Jahren dürften dann nicht mehr in Apotheken geimpft werden. Beispielsweise fallen darunter diejenigen, die sich aufgrund einer chronischen Erkrankung wie Diabetes oder zum Schutz einer gefährdeten Person im selben Haushalt in Apotheken gegen Grippe impfen lassen. Das Problem: Gerade für diese Personen könnte das niederschwellige Angebot sich in Apotheken impfen zu lassen, ausschlaggebend sein, damit sie sich überhaupt einer Grippeimpfung unterziehen.
50 Prozent der Impfwilligen könnten aus dem Raster fallen
Laut dem statistischen Jahrbuch "Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2024" der ABDA boten in der Grippesaison 2022/2023 bereits 1200 Apotheken Impfungen gegen Grippe an. Von Juli 2023 bis Februar 2024 wurde laut Bericht insgesamt 97.200 Grippeimpfungen in Apotheken durchgeführt. Laut Auskunft der ABDA entfielen davon 44.800 (46,1 Prozent) auf den Hochdosisimpfstoff Efluelda, der bei Personen über 60 Jahren eingesetzt werden soll.
Die DAZ fragte zudem Christian Popien von No-Q – über diese Software wickeln viele Apotheken ihre Terminverwaltung und Dokumentation bei den Grippeimpfungen ab. Im Zeitraum Oktober 2023 bis Januar 2024 verzeichnete No-Q 27.000 Grippeimpfungen, die in insgesamt rund 200 Apotheken durchgeführt wurden. Laut Popien wurden circa 50 Prozent der Impfungen an Personen unter 60 Jahren verimpft – eine Gruppe, die wegfallen würde, wenn die Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium wie gehabt in Kraft treten.
Impfquoten zu niedrig
Das stünde dem Ziel entgegen, die Impfquoten durch ein niederschwelliges Impfangebot zu steigern. Laut Epidemiologischem Bulletin (49/2022) des Robert Koch-Institut lagen beispielsweise die Impfquoten der Grippeimpfung in der Saison 2021/22 für Personen mit relevanter Grunderkrankung ab einem Alter von 18 Jahren bundesweit bei nur 35 Prozent. Die Zielimpfquote dieser Gruppe hingegen liegt bei 75 Prozent. Vor allem bei jüngeren Patienten mit relevanter Grunderkrankung waren die Impfquoten niedrig: So lag diese bei 18- bis 29-Jährigen bei 8,2 Prozent, bei 30- bis 39-Jährigen bei 11,7 Prozent, bei 40- bis 49-Jährigen bei 16,7 Prozent und bei 50- bis 59-Jährigen bei 24,1 Prozent.
Und auch Patientinnen und Patienten ohne Indikation zur Grippeimpfung könnten die Pläne betreffen. Denn immer mehr Krankenkassen ermöglichen die Impfung auf Kassenkosten allen ihren Versicherten ab 18 Jahren in Apotheken, sodass sich auch gesunde Versicherte ohne Indikation zwischen 18 und 59 Jahren kostenfrei impfen lassen können.
2 Kommentare
Impfquote....
von Nachdenker am 27.06.2024 um 8:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Impfquote, weitere berufsfremde Tätigkeit
von T Kerlag am 27.06.2024 um 8:50 Uhr
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