Bundesethikkommission im Fokus
Andrew Ullmann (FDP) stellte sich zwar hinter das Gesetz, machte jedoch klar, dass er weiterhin kritisch auf die Schaffung einer Bundesethikkommission blicke. Behördliche Doppelstrukturen gelte es zu vermeiden. Daran knüpfte die CSU-Abgeordnete Emmi Zeulner inhaltlich an. Auch sie lehnt die Schaffung einer Bundesethikkommission ab. Diese sei mittelbar über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Weisungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) unterworfen, befürchtet Zeulner. Sie forderte im Namen ihrer Fraktion überdies eine komplette Abschaffung der „Leitplanken“. Diese waren Ende 2022 mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführt worden und geben für die Verhandlung von Erstattungsbeträgen Preisobergrenzen in Abhängigkeit der Vergleichstherapie und des Ergebnisses der Nutzenbewertung vor – die Ampelfraktionen haben hier nun neue Spielräume eröffnet. Ebenso lehnt Zeulner auch die nachjustierten Regelungen zu vertraulichen Erstattungsbeträgen ab: „Statt Verlässlichkeit haben Sie ein Bürokratiemonster auf den Weg gebracht“, hielt sie der Ampel vor.
Janosch Dahmen von der Grünen-Fraktion versuchte die Vorwürfe einer möglichen Lenkung der zu schaffenden Bundesethikkommission durch das BMG zu entkräften. Deren Mitglieder würden schließlich „von den Ländern benannt“. Damit sei die Kommission „genauso unabhängig wie die STIKO“.
Lex Eli Lilly?
Einer Frage aus der parlamentarischen Gruppe der Linken zur möglichen Einflussnahme des US-Pharmaproduzenten Eli Lilly entgegnete Lauterbach in seiner Einleitung, dass es keine Einflussnahme von Unternehmen auf den Gesetzgebungsprozess gegeben habe. „Das Ganze ist im Rahmen der Diskussion über die Pharmastrategie entwickelt worden, und da waren keine ausländischen Unternehmen beteiligt, auch nicht Eli Lilly. Somit ist Ihre Mutmaßung falsch“, sagte der Minister. Dem widersprach die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler: Sie verwies auf Kontakte zwischen der Bundesregierung und Eli Lilly, die im Rahmen einer kleinen Anfrage ihrer Fraktion offengelegt worden seien. Das MFG mache das Geschäft mit Arzneimitteln noch lukrativer, kritisierte sie – und das zulasten der Krankenkassen.
Zweifel an praktischer Relevanz der vertraulichen Erstattungsbeträge
Ob die vertraulichen Erstattungsbeträge tatsächlich eine wesentliche Rolle spielen werden, scheint zweifelhaft. Zwar machte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, ihrem Unmut über die Regelungen zu den Arzneimittelpreisen schon im Vorfeld der Bundestagsdebatte Luft: „Wir haben nichts gegen eine staatliche Wirtschaftsförderung. Aber wir lehnen es ab, dass sich die Bundesregierung diese Förderung aus den Beitragsmitteln der GKV finanzieren lässt“. Etwas nüchterne Worte kamen jedoch von Franz Knieps, dem Vorstandsvorsitzenden des BKK Dachverbandes: Er sieht die im Gesetzgebungsverfahren vorgenommenen Änderung als wichtigen Teilerfolg. „Dass die Arzneimittelhersteller noch immer die Geheimhaltungskarte ziehen können, ist vor allem eine Frage der Gesichtswahrung für die Bundesregierung. Letztlich sind die Hürden für die Vertraulichkeit nun so hoch, dass sie in der Praxis wohl keine große Rolle spielen wird. Es würde mich nicht wundern, wenn diese Regelung nach Ablauf der Geltungsdauer von vier Jahren sang- und klanglos wieder verschwindet“.
Bundesrat erst nach der Sommerpause
Auch wenn der Bundestag das Gesetz noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet hat: Da es auch noch den Bundesrat passieren muss, wird es noch etwas dauern, ehe es in Kraft treten kann. Auf die prall gefüllte Tagesordnung der Länderkammer hat es das Vorhaben an diesem Freitag nicht mehr geschafft. Die nächste Plenumssitzung des Bundesrats nach der Sommerpause findet erst am 27. September statt.
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