Zunächst sollte man sich das bestehende, etwas seltsame System vergegenwärtigen:
Auch im Zytostatikabereich sind direkte Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Anbietern der jeweiligen Wirkstoffkonzentrate (Hersteller) üblich. Diese Konzentrate müssen anschließend von den zytostatikaherstellenden Apotheken gekauft und zubereitet (meist entsprechend dem Körpergewicht des Patienten und verdünnt) werden. Am Patienten angewandte Zubereitungen darf die zubereitende Apotheke auf Grundlage der offiziellen Preise abrechnen. Ein weiterer Aufschlag zugunsten der Apotheken ist dabei nicht vorgesehen.
Der tatsächliche Apothekeneinkaufpreis für die jeweiligen Wirkstoffe kann aber im generischen Bereich unterhalb des ausgehandelten Preises der Krankenkassen liegen und hängt von der Zahl der den jeweiligen Wirkstoff anbietenden Pharmabetriebe und den Einkaufsmengen der zubereitenden Apotheke bzw. des Herstellbetriebes ab.
Herstellpauschale reicht nicht aus
Dieser erzielbare Einkaufsrabatt bei einigen pharmazeutischen Ausgangsprodukten hat bisher zum „Erfolg“, das heißt zum Gewinn der zubereitenden Apotheken und der Herstellbetriebe maßgeblich beigetragen und ist nun (vorerst nur in Bayern) endgültig gefährdet. Er war und ist aber (in Teilen) notwendig, weil die Herstellpauschale für den nicht unerheblichen Aufwand eines sterilen und für die Mitarbeiter sicheren Herstellungsverfahrens noch immer nicht ausreichend ist.
Vorfinanzierung in Gefahr
Aber selbst, wenn die Herstellpauschale für den Aufwand einer sterilen Zubereitung ausreichend wäre, gibt es ein grundsätzliches Problem: Ohne Aufschlag oder ohne Einkaufsvorteil ist die Vorfinanzierung hochpreisiger Arzneimittel durch die herstellenden Apotheken nicht möglich, bzw. nicht sinnvoll. Schließlich könnte in Einzelfällen beispielsweise kurzfristig die Applikation (durch Änderung des Gesundheitszustandes des Patienten, Arztwechsel etc.) oder bei Privatpatienten auch die Bezahlung (selbst nach Erstattung durch die jeweilige Privatkrankenkasse) ausfallen.
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