Vor dem Start

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu CardLink

01.08.2024, 07:00 Uhr

(Foto: oatawa / AdobeStock)

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Der Start des CardLink-Verfahrens in den Apotheken steht unmittelbar bevor. Die Gedisa erwartet die Zulassung für die standeseigene Lösung in Kürze. Gesund.de hat bereits begonnen, die eigene Lösung auszurollen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. 

Wie funktioniert das CardLink-Verfahren?

Das CardLink-Verfahren ermöglicht es, E-Rezepte ortsunabhängig mit der Versichertenkarte abzurufen. Dabei übernimmt das Smartphone die Rolle eines Kartenterminals: Die Versicherten suchen sich zunächst eine der angeschlossenen Apotheken aus, halten ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) an ihr Smartphone und entscheiden dann, welche ihrer elektronischen Verordnungen sie der ausgewählten Apotheke zuweisen möchten.

Voraussetzung ist, dass sowohl die eGK als auch das Smartphone der Patientinnen und Patienten NFC-fähig (NFC = Near Field Communication) sind und sie eine App nutzen, über die sie sich eine Apotheke aussuchen können. Auch die Wunschapotheke muss an diese App angeschlossen sein. Zudem müssen die Versicherten zunächst ihre eGK mit ihrer Mobilfunknummer verknüpfen und benötigen für den Abruf der E-Rezept-Daten eine SMS-PIN, die sie im Verlauf auf ihr Smartphone geschickt bekommen. Überdies müssen sie neben dieser PIN auch die sogenannte CAN (Card Access Number) eingeben, die sie auf der elektronischen Gesundheitskarte finden.

DAZ-Webinar CardLink

Der bevorstehende Start des CardLink-Verfahrens für die Apotheken vor Ort wirft eine Menge Fragen auf. In unserem DAZ-Webinar am 25. Juli haben Branchen-Experten Antworten gegeben. Hier finden Sie die Aufzeichnung. 

Brauchen Apotheken zusätzliche Hardwarekomponenten, wie eine zusätzliche SMC-B oder einen weiteren Konnektor?

Bei der Lösung der Gedisa ist das nicht erforderlich. Die Konnektoren stehen zentral in einem Rechenzentrum. Dort sind „Stellvertreter SMC-Bs“ vorhanden. CardLink kann über diese SMC-Bs anfragen und erhält dann die Versichertenstammdaten und die Rezeptdaten aus dem Fachdienst. Diese SMC-B werden von Partnerapotheken zur Verfügung gestellt.

Auch bei gesund.de läuft die Abfrage über ein Rechenzentrum. Zum Thema SMC-B wollte gesund.de keine Details verraten.

Aber auch die Anbindung einer Apotheke mit ihrer eigenen Extra-SMC-B ist theoretisch möglich.

Warum wird nicht jede Apotheke über die ohnehin in den Apotheken vorhandenen TI-Komponenten angebunden?

Alle deutschen Apotheken mit Ihren TI-Komponenten an CardLink anzubinden, wäre ein aufwändiges Unterfangen. Nicht nur der Anbindungsprozess (ca. 30 Minuten pro Apotheke) ist eine Herausforderung, sondern auch die vorhandene technische Infrastruktur in Apotheken ist Experten zufolge nicht ausreichend stabil, um noch weitere Komponenten anzuschließen, ohne den bestehenden Prozess zu gefährden. Es müssten für die Abwicklung weitere Konnektoren in der Apotheke und auch ausreichend gutes Netz vorhanden sein und das rund um die Uhr.

Was ist eine Transaktion?

Jede Anfrage von Versicherten an die CardLink-Infrastruktur, die eine SMS-Token-basierte Authentifizierung und die Abholung eines VSDM-Prüfnachweises nach sich zieht, wird als Transaktion gewertet. Wie viele E-Rezepte dabei abgerufen werden, ist unerheblich – auch wenn zum Beispiel fünf Datensätze auf einmal vom Server abgerufen werden, wird die Transaktionsgebühr nur einmal fällig. Ebenso kostet der Abruf, auch wenn noch gar kein E-Rezept abgerufen werden kann.

Wozu die SMS?

Weil die Gematik das in der Spezifikation so festgelegt hat.

Bevor der Datenabruf erfolgen kann, muss der Nutzer einen Code eingeben, der per SMS zugesandt wird. Der Code gilt jeweils 15 Minuten. Bei erstmaliger Verwendung einer eGK muss diese mit der Telefonnummer des Nutzers verknüpft werden. Laut Gematik handelt es sich dabei aber nicht um eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, so wie es sie beispielsweise beim Online-Banking gibt, sondern das SMS-Code-Verfahren dient der Protokollierung der Zugriffe auf den eHealth-CardLink. Es soll das Entdeckungsrisiko missbräuchlicher Zugriffe erhöhen, weil immer nachvollziehbar ist, von welcher Handynummer der Zugriff erfolgt ist. Der Anbieter des eHealth-CardLink muss die vorhandenen Daten hinsichtlich möglicher Anomalien analysieren. Somit soll Missbrauch beim CardLink-Verfahren sogar besser nachvollziehbar sein, als bei der Stecklösung. Dort werden nämlich keine Hinweise und Daten zu der Person protokolliert, die die eGK vorlegt.   

Wer zahlt die SMS-Kosten für den Versand des Validierungscodes?

In der momentanen Ausgestaltung muss die Apotheke für die Kosten aufkommen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Anbieter diese einpreisen. In den Gedisa-Paketen ist sie zum Beispiel enthalten. Daher richtet sich die Höhe dort auch nach der Anzahl der Transaktionen.

Muss immer dasselbe Smartphone für den Abruf genutzt werden?

Jede eGK kann nur mit einer Handynummer verknüpft werden. Wird die Karte an ein Handy mit einer anderen Nummer als bisher gehalten, zum Beispiel weil sie entwendet wurde oder weil der Nutzer eine neue Nummer hat, wird der „Nutzer, mit dessen Telefonnummer die eGK bisher verknüpft war, über einen verfügbaren Kommunikationsweg informiert, dass die Verknüpfung mit der eGK aufgrund einer neuen Zuordnung aufgehoben wurde und dabei der Zeitpunkt der neuen Verknüpfung angegeben“, heißt es in der Spezifikation.  

Braucht die Apotheke zwingend eine App oder ist die Einbindung von CardLInk an eine Webseite möglich?

Eine App ist zwingend erforderlich. Das kann die App eines Anbieters sein, bei der Patient*innen aus allen angeschlossenen Apotheken eine wählen können, wie zum Beispiel Apoguide der Gedisa oder die App von gesund.de, oder die App der eigenen Apotheke. Eine Einbindung in die Webseite ist hingegen nicht möglich.

Mit welchen Kosten muss die Apotheke rechnen?

Das richtet sich nach dem jeweiligen Anbieter. 

Nutzt die Apotheke das System der Gedisa hängen die Kosten von der Paketgröße ab. Angeboten werden die Paketgrößen S (49 Euro pro Monat und Apotheke, bis zu 100 Transaktionen), M (64 Euro, bis zu 250 Transaktionen) und M+ (zusätzlich 25 Euro für jedes weitere Paket mit 250 Transaktionen, Start ab 89 Euro). Bezahlen müssen die Apotheken immer nur das kleinste Paket, das ihren Verbrauch an Transaktionen abdeckt. Wer sich für das Paket M+ entscheidet, aber in einem Monat weniger als 100 Transaktionen vollzogen hat, dem stellt die Gedisa also nur 49 Euro in Rechnung. Dazu kommen dann gegebenenfalls noch die Kosten des Anbieters, dessen App angebunden wird. Wird nur die Apoguide-App genutzt, entstehen keine weiteren Kosten.

Bei anderen Anbietern können die Preise abweichen. Gesund.de beispielsweise nimmt 99 Euro im Monat. Diese Summe setzt sich zusammen aus 69 Euro für Bereitstellung und technische Instandhaltung der Vertragssoftware sowie 30 Euro für Pflege und Support (inkl. Bereitstellung technisch notwendiger Updates).

Was ist der Vorteil von CardLink gegenüber der Gematik-App für die Patient*innen?

Die Anmeldung in der Gematik-App ist kompliziert, deswegen wird sie kaum genutzt. CardLink kann ohne PIN genutzt werden, es werden lediglich ein NFC-fähiges Smartphone und eine NFC-fähige Versichertenkarte benötigt.

Was ist der Vorteil von CardLink gegenüber der Gematik-App für die Apotheken?

CardLink kann auch mit apothekenindividuellen Apps genutzt werden. In puncto Kundenbindung ist das sicher ein Vorteil. Zudem ist davon auszugehen, dass mehr Patient*innen CardLink nutzen werden als die Gematik-App. Allerdings fallen im Gegensatz zur Gematik-App höhere Kosten an

Wann können die Apotheken vor Ort CardLink nutzen?

Gesund.de hat nach eigener Aussage seinen Roll-out am 31. Juli gestartet, die Gedisa rechnet mit der Zulassung Ende August. Danach dauert es noch ein paar Tage, bis die Apps angebunden sind.

Muss für jede Filiale ein eigener Vertrag abgeschlossen werden?

Wenn jede Betriebsstätte in der App gefunden werden soll, ja.

Nutzen die Kassen-Apps ebenfalls das CardLink-Verfahren?

Nein, die Krankenkassen werden nicht die CardLink-Technologie nutzen. Die Krankenkassen haben die Erlaubnis erhalten, die der E-Rezept-App zugrunde liegende Technologie nach strengen Vorgaben in die Krankenkassen-Apps zu integrieren. Nach einmaliger Authentifizierung können darüber E-Rezepte abgerufen werden

 

Noch weitere Fragen?

Stellen sie diese gerne über die Kommentarfunktion oder per an redaktion@daz.online


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Wem nützt es?

von Nachdenker am 02.08.2024 um 7:14 Uhr

Das Ganze ist sehr durchsichtig.
1. Es bringt noch mehr Bürokratie für die Apotheken
2. Es kostet wieder Geld - Geld, das die meisten Apotheken nicht men übrig haben
3. Es muß Personal diese Apps betreuen und zeitnah bearbeiten
4. Die Patienten müssen zwingend ein smartphone haben - also werden noch mehr smartphones verkauft, die Menschen werden noch mehr an diese Maschine gebunden, statt miteinander und mit dem Apothekenpersonal verbal zu kommunizieren
5. Wo bleiben die Daten? Wer greift die Rezept - Daten ab?
6. Was bringt es wirklich für die Patienten? Es ist ein einträgliches Geschäft für IT Branche, Pharma etc.....
7. was, wenn der Strom ausfällt? Was, wenn die IT ausfällt? Wir müssen jetzt schon die Katastrophe managen, wenn die E Rezepte nicht freigeschaltet sind oder "in der Leitung" hängen.

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