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BMJ prüft Apotheken-Reformgesetz noch
Kabinettsbeschluss nächste Woche – oder doch nicht?
Mitte Juli hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt, dass sich das Bundeskabinett am 21. August mit dem Apotheken-Reformgesetz befassen wird. Mit dem zunächst avisierten 17. Juli hatte es nicht geklappt – wackelt auch der neue Termin?
Vor zwei Monaten wurde der Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz publik – am 14. Juni ging er offiziell an die Verbände. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schien es eilig zu haben. Zur ersten Anhörung in seinem Haus wurden die Verbände bereits für den 25. Juli geladen – zwei Wochen wurde ihnen für die schriftliche Stellungnahme eingeräumt.
Schnell wurde auch der 17. Juli als Termin fürs Bundeskabinett gehandelt. Doch einen Tag bevor diese Kabinettssitzung stattfand, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das Bundesministerium der Justiz sei noch nicht abgeschlossen. Erst blieb offen, ob die Hürde noch genommen werden kann. Doch am 17. Juli selbst war dann klar: Lauterbach konnte zwar vier seiner Vorhaben vom Kabinett absegnen lassen, nicht aber die Apothekenreform. Er verwies darauf, dass Justizminister Marco Buschmann (FDP) gerade im Urlaub weile und nannte den 21. August als neuen Termin für die Kabinettsbefassung.
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Der Bundesgesundheitsminister vermittelte also den Eindruck, dass es eine reine Formsache sei. Doch mittlerweile hat eine Anfrage aus der Unionsfraktion zutage gebracht, dass der Urlaub des Bundesjustizministers sicher kein Grund für eine verzögerte Rechtsförmlichkeitsprüfung ist. Die Opposition vermutet daher mit guten Gründen eine andere Ursache hinter dem Aufschub.
Doch wie sieht es nun, vier Wochen nach dem verpassten Kabinettstermin und eine Woche vor dem neuen aus? Eine BMG-Sprecherin hatte am Dienstag auf eine Anfrage der DAZ, ob die Rechtsförmlichkeitsprüfung mittlerweile abgeschlossen und die Beschlussfassung im Kabinett am 21. August sicher ist, recht schmallippig geantwortet: „Die Inhalte der Kabinettssitzungen werden final immer erst in der Woche der Sitzung selber festgelegt.“ Die Frage, ob es noch Abstimmungsbedarf zwischen den Ressorts gebe, blieb offen.
BMJ prüft noch immer
Ein wenig auskunftsfreudiger zeigt sich an diesem Mittwoch das BMJ zur Frage nach dem Termin und der Prüfung. Eine Sprecherin ließ die DAZ wissen: „Das BMJ prüft auf der Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die ihm im Rahmen der Rechtsprüfung vorgelegten Entwürfe aller Ressorts in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht. Diese Prüfung ist bezüglich des von Ihnen benannten Gesetzentwurf noch nicht abgeschlossen.“ Und weiter: „Wir regen an, Fragen zum Inhalt und zum zeitlichen Ablauf des genannten Gesetzgebungsverfahrens an die Pressestelle des dafür innerhalb der Bundesregierung federführenden Bundesgesundheitsministeriums zu richten.“
Eilige Gesetze können auch schneller ins Kabinett
Dass von dort heute neue Aussagen kommen, ist wenig wahrscheinlich. Ablesen lässt sich aus all dem nur, dass es offensichtlich nicht so glatt für Lauterbach läuft, wie er den Eindruck erwecken möchte. Grundsätzlich kann eine Rechtsförmlichkeitsprüfung einige Wochen beanspruchen – das ist nicht per se ungewöhnlich. Laut BMJ kann der Kabinettsbeschluss bei besonderer Eilbedürftigkeit mit einem entsprechenden Vermerk auch vor ihrem Abschluss fallen. Es lässt sich also nur spekulieren, wie die Tagesordnung des Kabinetts am 21. August aussehen wird.
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