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Oraler Glucose-Toleranztest
Glucosetest oGTT InfectoPharm jetzt als 300-ml-Flasche verfügbar
Bereits seit Ende 2022 gibt es wieder orale Glucose-Toleranztests als Fertigarzneimittel in den Apotheken – auch von Infectopharm. Nun meldet das Unternehmen geänderte Packungsgrößen.
Wie die Firma Infectopharm aktuell mitteilt, wurde die bisherige Packungsgröße ihres oralen Glucosetoleranztests (oGTT) von 3x100 ml durch eine neue Packung mit 300 ml ersetzt. Die ehemalige Großpackung mit 12x100 ml sei bereits am 1. September 2024 auf die neue Großpackung mit 15x300 ml umgestellt worden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der „Glucosetest oGTT InfectoPharm“ enthält 27,5 g /100 ml Glucose-Monohydrat, was 75 g Glucose pro 300-ml-Flasche entspricht. Das Präparat ist frei von Farb- und Aromastoffen.
Verordnung im Sprechstundenbedarf?
Mit den neuen Packungsgrößen soll es zu einer deutlichen Preisreduktion kommen. Außerdem könnten die Präparate in 12 von 17 KV-Bereichen als Sprechstundenbedarf für den Vortest auf Gestationsdiabetes und/oder für den oralen Glucosetoleranztest verordnet werden, heißt es.
Im November 2020 hatte die DAZ über eine neu vom NRF entwickelte Vorschrift (Ziffer 13.8) zur Herstellung einer fertigen Glucose-Lösung berichtet – als Ersatz für das ursprüngliche Fertigarzneimittel. Denn der Vertrieb des damals einzigen Fertigarzneimittels für den oralen Glucose-Toleranztest auf Schwangerschaftsdiabetes war von der Herstellerfirma Roche im Sommer 2020 eingestellt worden und bereits im Herbst 2019 war das Fertigarzneimittel aufgrund von Produktionsproblemen nicht lieferbar gewesen.
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Zuvor war es aus Erstattungsgründen in Apotheken ohnehin weit verbreitet gewesen, Glucose-Monohydrat als abgeteiltes Pulver herzustellen, welches dann in der Arztpraxis in Trinkwasser aufgelöst wurde. Doch die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert die Herstellung der Glucose-Lösung in der Arztpraxis schon lange als zu fehleranfällig. Im Januar 2021 forderten deshalb Diabetologen und Apotheker eine bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen für die qualitätsgesicherte Glucose-Fertiglösung aus dem NRF.
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