Vergleich zum AvP-Insolvenzverfahren

Apotheken erhalten dritte Zahlung aus dem AvP-Vergleich

20.09.2024, 11:40 Uhr

Vor vier Jahren erschütterte die AVP-Insolvenz die Branche. (Foto: IMAGO / Wirestock)

Vor vier Jahren erschütterte die AVP-Insolvenz die Branche. (Foto: IMAGO / Wirestock)


Am heutigen Freitag wird die dritte Tranche des Vergleichs zum Insolvenzverfahren der AvP Deutschland GmbH ausgezahlt. Sie soll etwa 10,3 Millionen Euro umfassen. Der Vergleich wird den beteiligten Apotheken damit insgesamt 15,4 Prozent ihrer Forderungen bringen. Damit ist der Weg für Zahlungen an alle Gläubiger aus der Insolvenzmasse frei. Auch dabei werden die Apotheken Geld erhalten.

Die Insolvenzverwaltung des Rechenzentrums AvP Deutschland GmbH, die Kanzlei White&Case, kündigt in ihren jüngsten „Informationen für Leistungserbringer“ an, dass der Treuhänder Dr. Bero-Alexander Lau am heutigen Freitag die dritte Auszahlung im Rahmen des Vergleichs mit den beigetretenen Offizinapotheken vornehmen wird. Dabei sollen etwa 10,3 Millionen Euro ausgezahlt werden. Das entspreche einer Quote von 3,4 Prozent der Forderungen. Damit würden alle drei Vergleichszahlungen zusammen etwa 15,4 Prozent der offenen Forderungen betragen.

Vergleich beendet - Zahlungen an alle Gläubiger stehen bevor

Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos erklärte dazu gegenüber der DAZ: „Soweit die bei den Treuhändern hinterlegten Mittel den Offizinapotheken zuzuordnen waren, sind diese gemäß dem Mechanismus der Rahmenvereinbarung mit dem AVNR (Apothekerverband Nordrhein, Anm. d. Red.) vollständig ausgekehrt. Zu Beginn des nächsten Jahres wird darüber hinaus an alle Gläubiger eine signifikante Abschlagsverteilung erfolgen.“ Zur Abschlagszahlung an alle Insolvenzgläubiger heißt es in der Mitteilung: „Mit der Vornahme der Zahlungen an die Gläubiger, die mit dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht abgestimmt werden muss, kann spätestens im ersten Quartal 2025 gerechnet werden.“

Vergleich bringt insgesamt 15,4 Prozent der Forderungen

Zur Einordnung hier ein Blick zurück auf den Vergleich vom Herbst 2023: Um das Insolvenzverfahren voranzubringen, hatten 96,1 Prozent der Apotheken dem Vergleich zugestimmt. Dabei hatten sie auf die lange umstrittenen Aussonderungsrechte verzichtet und im Gegenzug drei Vergleichszahlungen akzeptiert, die aus unterschiedlichen „Töpfen“ stammen. Im ersten Schritt im Januar 2024 waren es etwa 33,8 Millionen Euro aus den Mitteln, die der Insolvenzverwalter zu Beginn seiner Arbeit vorgefunden hatte. Die zweite Tranche im März 2024 umfasste 3,3 Millionen Euro aus Mitteln, die auf Treuhandkonten hinterlegt waren. Angesichts dieses recht geringen Betrags hatte Hoos auf die schwierige Abstimmung mit den Kostenträgern verwiesen. Er hatte daraufhin eine größere dritte Tranche angekündigt. Diese dritte Tranche umfasst auch Geld, das bei externen Treuhändern lag. Entsprechend der Ankündigung fällt die dritte Tranche nun mit 10,3 Millionen Euro höher als die zweite Zahlung aus.

Damit sind die Zahlungen aus dem Vergleich beendet. Die gezahlten 15,4 Prozent der Forderungen stellen den Vorteil der teilnehmenden Apotheken gegenüber den anderen Gläubigern dar. Bei den künftigen Zahlungen aus der Insolvenzmasse sollen die Apotheken den übrigen Gläubigern gleichgestellt werden. Dort werden also auch die Apotheken weiteres Geld erhalten. Ein Zweck des Vergleichs ist, dass auch diese Zahlungen nun vorbeireitet werden können. Doch die insgesamt zu verteilende Summe ist weiterhin offen, weil noch viele Fragen zu klären sind. Dazu gehört auch die Rolle der Banken. Auf die Frage der DAZ nach einer möglichen Einigung mit den Banken erklärte der Insolvenzverwalter, er könne dazu aus Vertraulichkeitsgründen nicht öffentlich Stellung nehmen.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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