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Fehlende mittel beim BfArM
Kein Geld: E-BtM-Rezept kommt nicht am 1. Juli 2025
Stichtag für die Einführung des E-BtM-Rezepts ist der 1. Juli 2025. Dass es damit möglicherweise nichts wird, hatte sich ja bereits abgezeichnet. Nun ist es offiziell. Der Termin ist nicht zu halten. Im Haushalt des BfArM fehlen die Mittel für die technische Umsetzung.
Und wieder ein Stichtag bei der Digitalisierung, der nicht gehalten wird: Das E-BtM-Rezept kommt definitiv nicht wie geplant am 1. Juli 2025. Darüber hat Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung 5 „Digitalisierung und Innovation“ im Bundesgesundheitsministerium, bereits am 8. Oktober die Gematik in Kenntnis gesetzt. Das Schreiben liegt der Redaktion vor. Nun hat auch die ABDA ihre Mitgliedsorganisationen informiert.
Diesmal stehen allerdings nicht Sicherheitsbedenken oder der Unwille der Beteiligten der Einführung im Wege, sondern schlicht das Geld. Im Jahr 2025 stehen für die technische Umsetzung des E-BtM-Rezepts beim BfArM keine Haushaltsmittel zur Verfügung, schreibt Ozegowski an die Gematik. Da sich damit die technische Umsetzung beim BfArM vorerst verzögere, werden die technischen Komponenten für das E-BtM-Rezept zur geplanten Frist nicht vollständig einsatzfähig sein. Abgeschlossen seien hingen die Vorbereitungen seitens der Gematik. Nach der Veröffentlichung der technischen Spezifikation wäre die technische Umsetzung unter anderem beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun der nächste Schritt.
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Ozegowski betont in ihrem Schreiben jedoch, dass das E-BtM-Rezept ein wesentlicher Baustein für das Vorhaben, den Verordnungsprozess durch den weiteren Ausbau des E-Rezepts vollständig zu digitalisieren, bleibe. Das BMG strebe weiterhin eine zeitnahe Bereitstellstellung aller erforderlichen Komponenten für die Einführung des E-BtM-Rezepts an.
Ganz überraschend ist diese Nachricht nicht. Dass die Umsetzung möglicherweise an den Mitteln scheitern werde, hatte sich bereits abgezeichnet. Das BMG erklärt vor etwas mehr als einem Monat gegenüber der DAZ, dass die erforderliche technische Umsetzung starten könne, „sobald den am elektronischen Verfahren beteiligten Stellen die notwendigen haushalterischen Mittel zur Verfügung stehen“.
BtM werden in der Medikationsliste fehlen
Die verzögerte Einführung des E-BtM-Rezepts wird dazu führen, dass Betäubungsmittel zunächst nicht in die Medikationsliste und damit auch nicht in die ePA übernommen werden. Denn diese sollen automatisiert mit den Dispensierdaten befüllt werden.
1 Kommentar
Lachhaft
von Stefan Haydn am 18.10.2024 um 18:54 Uhr
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