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Unglaublich, aber wahr: Die AOK sieht keine Hinweise auf Lieferengpässe! Realitätsferne? Ignoranz? Weltfremd? Oder einfach nur frech? Und es hagelt Retaxationen, weil Apotheken bei Rezepturen den Packungspreis ansetzen – Einsprüche der Apotheken lehnen die Kassen ab. Und nun? Apothekerverbände arbeiten bereits an einer Strategie. Nichts Neues von der Apothekenreform – oder doch? Vielleicht wird auch die Skonto-Regelung herausgeschnitten und vorab in Kraft gesetzt? Ein großes Vielleicht. Die einzig gute Nachricht in dieser Woche: Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) haben Bestand. GKV-Spitzenverband und KV Hessen konnten mit ihren Klagen dagegen nichts ausrichten. Also, lasst uns, wenn immer möglich, pDL machen. Und überhaupt: Bitte mit mehr Selbstbewusstsein auftreten, meint MdB Matthias Mieves (SPD), auch gegenüber den Kassen. Er hat Recht.
21. Oktober 2024
Es gibt sie noch, die SPD-Bundestagsabgeordneten, die einen realistischen Blick auf die Apotheken haben: Zum Beispiel Matthias Mieves, zuständig innerhalb der SPD-Fraktion für die Schnittmenge zwischen Gesundheit und Digitalisierung. Anders als sein Dienstherr sieht er die Apotheken bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens „mit an der Spitze“, sagt er im DAZ-Interview. Und bei der elektronischen Patientenakte setzt er auf die Unterstützung der Apotheken. Er weiß: „Dafür muss es natürlich eine faire Vergütung geben, so wie wir es bereits gesetzlich vorgesehen haben.“ Mein liebes Tagebuch, dennoch, man fragt sich, wieso Karl Lauterbach die Apotheken und ihre Leistungen derart verkennt und sie als ein nicht funktionierendes System abtut. Vielleicht sollte er sich mal mit seinen jüngeren Abgeordneten unterhalten. Mieves sieht auch, was Apotheken bei der Einführung des E-Rezepts geleistet haben. Und zum Thema Friedenspflicht bei technischen E-Rezept-Fehlern hat Mieves auch eine klare Meinung. Ja zur Friedenspflicht, aber die Politik sei dafür letztlich nicht zuständig, sondern die Selbstverwaltung. Es sei ein Armutszeugnis, dass bisher mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband noch keine Lösung gefunden werden konnte; auch gegenüber den Apotheken in Deutschland sei dies eine Frechheit, so Mieves. Ja, mein liebes Tagebuch, mit der Selbstverwaltung ist dies so eine Sache, die Apothekerschaft fühlt sich in den Verhandlungen meist in schwacher Position, so dass der Ruf nach politischer Unterstützung laut wird. Mieves sieht hier allerdings kein Ungleichgewicht und meint: „Die Apothekerschaft kann ruhig selbstbewusster auftreten.“ Overwiening und überhaupt der Berufsstand könnte ähnliche Power in den Verhandlungen einsetzen, wie sie es für eine Honorarerhöhung an den Tag legen, ist Mieves überzeugt. Mein liebes Tagebuch, mehr Selbstbewusstsein in den Verhandlungen – schön wär’s, aber welches Druckmittel haben wir denn?
Auch das Thema Apothekenreform sieht Mieves pragmatisch. Er interpretiert das Vorhaben so: „Es wird keine Apotheken ohne Apotheker geben. Diesen Begriff bringt allein die Apothekerschaft als Horrorvision in die Diskussion ein und das ist ein Stück weit unseriös.“ Es gehe nur darum, Telepharmazie auf den Weg zu bringen, meint er. Es solle auch Homeoffice für Apothekerinnen und Apotheker möglich werden. Ups, mein liebes Tagebuch, mag wohl lieb gedacht sein. Aber da geht leider in den Köpfen der SPD-Leute einiges durcheinander. Wann versteht es die Politik: Es ist keine Telepharmazie, wenn die PTA allein in der Apotheke ist und per Videochat oder Telefon eine Apothekerin, einen Apotheker um Rat fragt. Da sollte die ABDA vielleicht nochmal eine Aufklärungsaktion in Richtung Politik machen. Die Apothekerschaft hat nichts gegen echte Telepharmazie, also in Richtung Kundschaft und Patientenschaft. Sie hat auch nichts gegen assistierte Telemedizin. Aber Telepharmazie soll nicht die Apothekerin, den Apotheker in der Apotheke ersetzen, während nur eine PTA vor Ort ist. Alles klar? Immerhin sagt Mieves, dass das Fremdbesitzverbot bleiben soll.
22. Oktober 2024
Cybersicherheit ist auch ein Thema für Apotheken – sie sind aufs Internet und die Telematikinfrastruktur angewiesen. Und damit sind sie auch den Gefahren von Cyberkriminalität ausgesetzt. Die EU will die sogenannten kritischen Infrastrukturen (KRITIS) schützen, dazu zählen z. B. die Energie- und Wasserversorgung, aber auch die Gesundheitsversorgung. Übrigens, mein liebes Tagebuch, es gibt bereits eine vom deutschen Gesetzgeber erlassene „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“ (BSI-KritisV), in der auch die Apotheken genannt werden – mit Einschränkungen. Zur kritischen Infrastruktur gehören sie nur, wenn sie eine bestimmte Größe erreichen, nämlich wenn sie pro Jahr 4.650.000 verschreibungspflichtige Arzneimittel-Packungen abgeben. Welche Apotheker erreicht dies schon? Jetzt soll allerdings ein Update kommen, das die Grenzen enger fasst: Betriebsstätten gelten nämlich dann als „wichtige“ Einrichtungen, wenn sie mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über 10 Mio. Euro aufweisen. Also, da gibt es dann durchaus einige Apotheken, die wichtige Einrichtungen sind. Und damit kommen auf diese großen Apotheken einige Pflichten zu: ein Risikomanagement, spezielle Dokumentations- und Meldepflichten, Registrierungspflicht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), Schulungen für mehr Bewusstsein für das Thema Cybersicherheit. Mein liebes Tagebuch, betroffene Apotheken müssen dies ernst nehmen. Wer dagegen verstößt, riskiert saftige Bußgelder. Die ABDA hat bereits ein Infoblatt dazu erstellt und arbeitet zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) ein IT-Sicherheitskonzept für Apotheken aus. Also, Hausaufgabe für große Apotheken: Prüfen, ob sie unter die KRITIS-Definition fallen – bis März 2025 sollten alle wissen, wo’s lang geht.
Die AOK sieht keine Hinweise auf Lieferengpässe, es gebe keinen Grund zur Sorge – mein liebes Tagebuch, was ist das denn für eine Ignoranz und Weltfremdheit? Die Mehrheit der Apotheken ächzt unter der täglichen Last des Managements von Lieferengpässen und die AOK sieht sie nicht? Waren AOK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter oder deren Angehörige schon mal in Apotheken, um eine ärztliche Verordnung einzulösen? Laut AOK-Pressemitteilung stünden für die nicht lieferbaren Produkte in der Regel wirkstoffgleiche Alternativen zur Verfügung. Und „den Apotheken und Ärzten sollte es gemeinsam gelingen, aus dem Sortiment von 2.500 verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen mit mehr als 63.500 verschiedenen Arzneimitteln eine therapeutische Alternative zu finden“, verkündet Helmut Schröder vom Wissenschaftlichen Institut der AOK vollmundig und mit einer gewissen Arroganz. Ja, mein liebes Tagebuch, genau dies ist doch die Mehrarbeit, mit der die Apotheken belastet werden! Und das Schärfste aus dieser AOK-Pressemitteilung: Die „Arzneimittelrabattverträge tragen zu einer hohen Versorgungssicherheit bei“, argumentiert Schröder – mein liebes Tagebuch, es sind letztlich diese Rabattverträge, die eine wesentliche Ursache der Lieferengpässe sind.
Da kommt was auf die Pharmahersteller zu: die EU-Abwasserrichtlinie. Kurz zusammengefasst: Arzneimittel- und Kosmetikahersteller sollen dafür bezahlen, dass in den Klärwerken Filterstufen eingebaut und betrieben werden müssen, um Mikroschadstoffe von Arzneimitteln und Kosmetika aus dem Abwasser zu entfernen. Mein liebes Tagebuch, sicher ist es aus Umweltgründen sinnvoll, Abwässer so gut wie möglich zu klären und zu filtern, aber warum soll nur Pharma bezahlen? Was ist mit all den anderen chemischen Industrien und anderen Unternehmen, bei denen stark verschmutzte Abwässer anfallen. Der Verband der Generikahersteller Pro Generika weist bereits darauf hin, dass die Generika-Produzenten für etwa 80 Prozent der Arzneimittelproduktion verantwortlich seien und deshalb den Großteil der anfallenden Kosten tragen müssten, wenn die Richtlinie vom Rat der EU beschlossen würde. Die Folgen: hohe Mehrkosten, Verteuerung der Arzneimittel, Belastung des Krankenversicherungssystems. Außerdem besteht die Gefahr, dass dann noch mehr Produktionsstätten ins Ausland verlagert werden mit allen negativen Folgen, wie wir sie heute schon sehen. Auch der Verband Pharma Deutschland hatte bereits im September vor der geplanten EU-Abwasserrichtlinie gewarnt: Drohende Zusatzkosten von jährlich zwei Milliarden Euro kämen auf die Hersteller zu. Mein liebes Tagebuch, da muss eine größere Lösung gefunden werden, die nicht nur die Arzneimittelindustrie fordert: Alle Verursacher müssten in einer angemessenen Balance an den Kosten beteiligt werden, so Pharma Deutschland.
23. Oktober 2024
Eine gute Nachricht: Die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) haben Bestand. Wir erinnern uns: Vor zwei Jahren, im Mai 2022, legte die Schiedsstelle die Vergütungen für die bekannten fünf pDL fest, nachdem sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) zuvor nicht darüber einigen konnten. Mit dem Schiedsstellen-Beschluss war zwar der DAV zufrieden, die Krankenkassen dagegen weniger: Ihnen missfiel die Vergütungshöhe für die pDL, außerdem hielten sie die pDL „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ nur für eine simple Messung, die Patienten selbst vornehmen könnten. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV) glaubte, dass die apothekerlichen pDL ein Eingriff in ihre Therapiehoheit seien. Und es kam wie es kommen musste: GKV-Spitzenverband und KV Hessen klagten, die KV Hessen wollte sogar mit einem Eilantrag die pDL stoppen, was allerdings misslang. In dieser Woche verkündete das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nach zweieinhalbstündiger Verhandlung die Urteile: Das Gericht wies beide Klagen zurück. Mein liebes Tagebuch, GKV-Spitzenverband und KV Hessen konnten die Richter nicht davon überzeugen, dass die pDL zu hoch vergütet würden, dass sie nichts brächten oder dass sie in ärztliche Therapiehoheit eingriffen. Einen vom Vorsitzenden Richter vorgeschlagenen Vergleich, auf die umstrittene Blutdruckmessung zu verzichten oder sie mit mehr Beratungsleistung zu konkretisieren, hätte sogar der DAV mitgetragen, aber der GKV-Spitzenverband wollte sich nicht darauf einlassen. Das Gericht wies am Ende beide Klagen vollumfänglich ab. Mein liebes Tagebuch, Revision zum Bundessozialgericht ist zwar zugelassen, aber das Urteil ist per se erstmal eine gute Nachricht. Jetzt sollten sich nur noch viel mehr Apotheken als heute hinter die pDL stellen und sie ihren Patientinnen und Patienten anbieten: Die „Risikoerfassung hoher Blutdruck“ ist mit wenig Aufwand zu machen, ebenso die Einweisung in die korrekte Anwendung von inhalativen Arzneimitteln. Also: machen!
24. Oktober 2024
Es hagelt Retaxationen! Wie zu erwarten, geben sich die Krankenkassen nicht damit zufrieden, dass Apotheken bei Rezepturen den aktuellen vertragslosen Zustand – die Hilfstaxe zur Berechnung von Rezepturen wurde im vergangenen Jahr gekündigt – nutzen und nach dem Wortlaut der Arzneimittelpreisverordnung abrechnen, also den Einkaufspreis der üblichen Abpackung ansetzen. Die Apothekerverbände fordern die Apotheken sogar dazu auf, so zu verfahren. Die Kassen dagegen gehen davon aus, dass für eine Rezeptur nur die erforderliche Stoffmenge, also anteilige Packung abgerechnet werden kann. Jetzt retaxieren die Kassen fleißig, die Apotheken wehren sich mit Mustereinsprüchen dagegen, die Kassen lehnen diese ab. Und nun? Hinter den Kulissen arbeiten Landesapothekerverbände und Deutscher Apothekerverband an einer Folgestrategie. Mein liebes Tagebuch, dass sich Kassen und Apothekerschaft irgendwie einigen – daran glaubt wohl keiner. Vermutlich landet diese Causa letztendlich vor den Sozialgerichten. Das wird sich hinziehen. Und was wird aus den Honorarforderungen für die erbrachten Rezepturleistungen?
Die Apothekenreform steckt fest und das ist einerseits gut so – die Reform muss nachgebessert bzw. geändert werden. Andererseits sollte mit der Reform auch die Skonto-Frage geklärt werden, denn das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs mindert die Erträge der Apotheken, die eh schon wirtschaftlich angeschlagen sind, noch mehr. Mein liebes Tagebuch, da muss dringend eine Lösung gefunden werden. Klar, die gibt es: Eine neue Regelung zum Thema Skonto könnte zeitnah erfolgen, indem man sie aus der Apothekenreform herauslöst und sie ins BIPAM-Gesetz (Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit) einbringt, das sich bereits auf dem parlamentarischen Weg befindet. Diese Idee brachte der SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum BIPAM-Gesetz ins Spiel. Mein liebes Tagebuch, vollkommen richtig, zumal bereits einige andere Regelungen aus der Apothekenreform herausgelöst wurden, z. B. die Möglichkeit für Apotheken, weitere Impfungen und Schnelltests anzubieten. Allerdings – darauf haben Juristen bereits hingewiesen – sollte die Formulierung für eine zukünftige Skonto-Regelung nachgebessert werden. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass Heidenblut seine Idee weiterverfolgen kann, dass Juristen eine tragfähige Formulierung finden und dann nichts wie ab ins BIPAM – es wäre eine Art kleine Erste Hilfe für Apotheken.
Es tut sich was im EuGH-Verfahren des EU-Versenders DocMorris und der Apothekerkammer Nordrhein. Zum Hintergrund: DocMorris verlangt von der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) Schadensersatz in Höhe von über 18 Millionen Euro. Der Versender meint, er habe einen Anspruch darauf: Die AKNR hatte nämlich zwischen 2013 und 2015 einstweilige Verfügungen, wegen diverser Gutschein- und Rabattaktionen gegen ihn erwirkt hat. Und diese hätten sich aufgrund eines nach dem 2016 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als von Anfang an ungerechtfertigt erwiesen. Dieser Rechtsstreit landete schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Generalanwalt Maciej Szpunar (bekannt aus früheren Verfahren als wenig apothekenfreundlich) legte in dieser Woche seine Schlussanträge vor. Er geht darin davon aus, dass es sich bei den DocMorris-Rabattaktionen gar nicht um Arzneimittelwerbung handele, sondern nur um Werbung für das Unternehmen. Der für die AKNR beauftragte Rechtsanwalt Morton Douglas und die AKNR-Justiziarin Bettina Mecking können dem Schlussantrag allerdings nicht folgen, sie sehen darin Widersprüche zu früheren EuGH-Entscheidungen. Mein liebes Tagebuch, der EuGH hatte bei einem Urteil zum Arzneimittelverkauf über Amazon eine strengere Linie eingeschlagen als sie der Generalanwalt vorgeschlagen hatte. Es besteht also Hoffnung pro AKNR. Und dann muss noch der Bundesgerichtshof entscheiden, er hat das letzte Wort.
25. Oktober 2024
Apothekennotdienst – ein Streitthema, seit es ihn gibt. Apotheken beklagten immer wieder die Häufigkeit, Ungerechtigkeiten in der Verteilung der Dienste. Und für die Patienten waren die diensthabenden Apotheken nicht immer optimal eingeteilt, was sich besonders an den Grenzen der Bundesländer zeigte: Die Notdienste haben die Länder untereinander nicht abgestimmt. Das Apothekensterben hat darüber hinaus noch mehr Lücken geschlagen. Seit einigen Jahren haben einige Kammern begonnen, geodatenbasierte Software einzusetzen, die mit Hilfe von Algorithmen versucht, eine bessere Verteilung der notdiensthabenden Apotheken zu berechnen und dies zum Teil über Ländergrenzen hinweg. DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich die Lage angesehen, zumal im kommenden Jahr auch Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg eine Software mit Algorithmen auf der Grundlage von Geodaten benutzen. Mein liebes Tagebuch, so ein System hat viele Vorteile, es gibt aber auch ein paar Veränderungen, so manche Gewohnheiten müssen aufgegeben werden. Wann eine Apotheke für den Notdienst eingeteilt wird, lässt sich nicht mehr jahrelang im Voraus planen, es gibt keine „Partnerapotheken“ mehr, die den Notdienst immer gemeinsam versehen, und der Tausch von Notdiensten muss nach einem festen Regelwerk bis zu bestimmten Terminen erfolgen. Mein liebes Tagebuch, was die geodatenbasierte Notdienstverteilung allerdings zeigt: die Belastung für Apotheken wird in der Regel geringer.
Die EU-Versender DocMorris und Shop Apotheke werben munter mit Rabattgutscheinen für die Nutzung ihrer Rezept-App. Es geht dabei um Werbung für die Einlösung von E-Rezepten über die jeweilige App der Unternehmen: „Bis zu 10 Euro sparen bei der ersten E-Rezept-Einlösung in unserer App“, heißt es z. B. auf der Webseite von Shop Apotheke. Dürfen die das? Verstößt das gegen die Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln, die doch eigentlich durch EU-Recht gegeben ist? Die Freie Apothekerschaft will das nicht hinnehmen und klagt dagegen. Die FA will hier endlich klare Verhältnisse schaffen. Gestützt sieht sie sich durch ein Urteil des Oberlandesgerichts München, demnach die Rx-Preisbindung nicht gegen EU-Recht verstößt. Mein liebes Tagebuch, endlich tut mal jemand etwas gegen diese Unverfrorenheit der Versender. Aber warum, so fragt man sich, geht die Standesvertretung nicht dagegen vor?
Und hier wieder Lesetipps fürs Wochenende: ein zweiteiliger Beitrag aus der Zeitschrift „AWA – Apotheke und Wirtschaft“. In den Ausgaben 20 und 21 machen sich die Autoren Gedanken, wie man als Apothekeninhaberin, als Apothekeninhaber einen belastbaren Unternehmenswert für den eigenen Apothekenbetrieb errechnet Das ernüchternde Fazit, wenig überraschend: Kleinere Apotheken sind zunehmend unverkäuflich. Den Beitrag finden sie im ersten Teil, eine detaillierte Modellrechnung dazu im zweiten Teil.
7 Kommentare
Mehr Selbstbewusstsein gegenüber GKV
von Gerhard Zibulak am 28.10.2024 um 19:51 Uhr
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Einfache Erklärung
von ratatosk am 28.10.2024 um 15:53 Uhr
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von Anita Peter am 28.10.2024 um 6:44 Uhr
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"richtige Pharmazie"
von Beldowitz am 27.10.2024 um 14:03 Uhr
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pdl
von Beldowitz am 27.10.2024 um 12:32 Uhr
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AW: pdl
von Michael Reinhold am 27.10.2024 um 13:35 Uhr
AW: Etwas mau
von Stefan Haydn am 27.10.2024 um 15:12 Uhr
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