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Anhörung zum GVSG
ABDA pocht auf Skonti und mehr Handlungsspielraum bei Engpässen
Auch wenn es realistischerweise keine Chance gibt, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen: Die ABDA nutzt das laufende Verfahren, um ihre Anliegen – etwa zur Skonti-Frage – erneut einzubringen. Und auch die rot-grüne Restkoalition hat noch zahlreiche Änderungsanträge beschlossen.
Unbeirrt von der derzeitigen Umbruchsituation im Parlament findet an diesem Mittwochnachmittag im Gesundheitsausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) statt. Wir erinnern uns: Das Vorhaben startete einst mit Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen als Herzstück. Diese scheiterten allerdings schon an der Kabinettshürde. Nun stecken im Gesetzentwurf beispielsweise Regelungen, die eine Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Entbudgetierung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie die Einführung einer neuen Chronikerpauschale oder erweiterte Möglichkeiten der Stellen zur Fehlverhaltensbekämpfung betreffen. Für die Apotheken interessant ist zudem die geplante Änderung der Verordnungsermächtigung für die Arzneimittelpreisverordnung: Sie sollte vom Bundeswirtschafts- auf Bundesgesundheitsministerium übergehen.
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Angesichts des Bruchs der Ampelkoalition vor einer Woche gibt es wohl keine Chance, dass dieses Gesetzesvorhaben die nötige Mehrheit findet – auch wenn es zeitlich durchaus noch zum Abschluss gebracht werden könnte. Dennoch haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch 18 Änderungsanträge zum GVSG geeint. Es geht unter anderem um eine Pflicht für Privatversicherer, für bei ihnen versicherte Kinder und Jugendliche die Direktabrechnung zu ermöglichen, um Verhütungsmittel als Satzungsleistung, Notfallkontrazeptiva für Opfer sexualisierter Gewalt und die Erstattungsfähigkeit von Präexpositionsprophylaxe.
Auch wenn die umstrittenen Kioske auch in den Änderungsanträgen nicht wieder auftauchen und die rot-grünen Vorschläge weitgehend plausibel wirken, dürfte die Mühe höchstwahrscheinlich vergebens gewesen sein. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Andrew Ullmann, ließ vor zwei Tagen noch auf LinkedIn wissen, dass die FDP nicht mehr an den Gesetzesvorhaben der Ampel im Gesundheitsbereich mitarbeite. Er könne sich auch „nicht vorstellen, dass wir den Vorhaben von SPD und Grünen zustimmen“. Allerdings sei das „ganz von der Sache abhängig und davon, inwiefern SPD und Grüne sinnvolle Vorschläge vorlegen oder aufnehmen“.
ABDA: BMG muss unverzüglich das Honorar erhöhen
Auch die ABDA, die heute zur Anhörung geladen ist, hat die Hände nicht in den Schoß gelegt und noch eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Darin begrüßt sie das Vorhaben, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) künftig für Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung zuständig sein soll. Am besten wäre es aus ABDA-Sicht natürlich, wenn das GVSG nun ganz schnell noch unter Dach und Fach käme und das BMG sogleich von seiner neuen Regelungkompetenz Gebrauch machen würde: „Unverzüglich“ sollte es „die seit langem ausstehende Anpassung der Honorierung der Apotheken“ vornehmen, schreibt die ABDA. Den Festzuschlag und die in der Verordnung festgelegten Sonderentgelte eingeschlossen.
Zur weiteren Erklärung heißt es, die Apotheken müssten wirtschaftlich stabilisiert werden, um die ihnen auferlegten Aufgaben flächendeckend erfüllen zu können. Die Apotheken befänden sich auf dem Honorarniveau von 2004, während ihre Kosten in dieser Zeit um mehr als 60 Prozent gewachsen und das allgemeine Preisniveau um knapp 30 Prozent angestiegen seien.
Handelsübliche Skonti wieder ermöglichen
Darüber hinaus meldet die ABDA weitergehenden Regelungsbedarf an. Zum einen müsse auf das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Februar reagiert werden. Erneut betont die Standesvertretung, dass die Skonti des Großhandels eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für die Apotheken hätten. Die Treuhand Hannover gehe infolge ihres Wegfalls im Durchschnitt von Verlusten von 20.000 bis 25.000 Euro pro Apotheke aus.
Und so fordert die ABDA eine Ergänzung des § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV – und zwar in anderer Formulierung als zuvor im Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz. „Die Zulässigkeit einer Gewährung handelsüblicher Skonti auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers bleibt unberührt“, soll es am Ende des Satzes heißen.
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Zum anderen fordert die Standesvertretung erweiterte Handlungsspielräume bei der Arzneimittelauswahl im Fall von Engpässen. Regelungsbedarf gebe es etwa bezüglich des Umfangs, in dem die Nichtverfügbarkeit des abzugebenden Arzneimittels nachzuweisen ist. Zudem sollte es nicht nur bei Kinderarzneimitteln, sondern generell möglich sein, von der verordneten Darreichungsform abzuweichen. Auch sollten die Apotheken in dringenden Fällen dieselben Auswahloptionen haben wie im Falle der Nichtverfügbarkeit. Nicht zuletzt plädiert die ABDA für einen Aut-simile-Austausch nach ärztlicher Rücksprache.
Nun muss sich zeigen, ob und wann die 2./3. Lesung des GVSG im Bundestag anberaumt wird. Noch reicht die Planung für das Plenum nur bis zum morgigen Donnerstag.
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