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Zytostatika-Zubereitungen: Entwurf einer Richtlinie

In Nordrhein-Westfalen ist ein Entwurf einer Richtlinie über die Herstellung applikationsfertiger Zytostatika Zubereitungen diskutiert worden.

Das Ergebnis dieser Diskussion wird in den Ausschuß Apotheken, Arzneimittelwesen und Medizinprodukte der Länder eingebracht mit dem Ziel, eine bundeseinheitliche Richtlinie zu erstellen. Wie dem Rundschreiben der Apothekerkammer Nordrhein zu entnehmen ist, rechnet das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Herbst dieses Jahres mit der Verabschiedung einer bundeseinheitlichen Richtlinie zur Herstellung von Zytostatika-Zubereitungen. Obwohl die Zytostatika-Herstellung in Apotheken ständig angestiegen ist und das Interesse weiterhin zunimmt, gibt es in den meisten Bundesländern noch immer keine spezielle Rechtsgrundlage. Nur in Niedersachsen und Thüringen existieren diesbezügliche Verordnungen.

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