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Betriebskrankenkassen: Nullrezepte weiterleiten
Eventuellen Verstößen werden sie nachgehen, heißt es im jüngsten Positionspapier des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen, welcher im Arzneibereich federführend ist. Der BKK-Bundesverband hebt noch einmal hervor, daß das Weiterleiten der Nullrezepte nicht mit finanziellen Nachteilen für die Apotheken verbunden ist, da der Kassenrabatt entfalle und die Apothekenabrechnungszentren bestätigt hätten, daß sie dafür keine Gebühr erheben würden. Die Krankenkassen seien angewiesen auf eine vollständige Dokumentation sämtlicher Verordnungen. In diesem Zusammenhang werden die Ärzte daran erinnert, daß alle Arzneimittel, deren Preis unterhalb der Zuzahlungsgrenze liegt, zur vertragsärztlichen Versorgung und daher auf ein Kassen- und nicht auf ein Privatrezept gehörten.
Ein weiterer Teil des Berichts befaßt sich mit dem Dauerbrenner Datenlieferung durch die Rechenzentren nach Paragraph 300 Sozialgesetzbuch V. Eine Reihe einzelner, kleinerer Rechenzentren sei immer noch in Verzug, so der BKK-Bundesverband, ohne allerdings konkrete Abrechnungsstellen zu benennen. Letztlich lägen die Verordnungsdaten des Jahres 1996 für Medikamente erst seit Juni 1997 bei den Krankenkassen vor. Sie wehren sich gegen den Vorwurf, die Kassen hätten in diesem Punkt versagt. Derzeit müßten die großen Rückstände des Vorjahres parallel zur laufenden Abrechnung abgearbeitet werden. Neben notwendigen Fehlerkorrekturen seien die vereinbarten technischen Anforderungen noch nicht ausreichend erfüllt, so daß die gelieferten Daten nachbearbeitet werden müßten, so der Seitenhieb in Richtung Apotheken. Budgetauswertungen für 1996 seien aus diesem Grund erst für den Herbst dieses Jahres zu erwarten
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