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PTA-Verordnung: Bundesrat hat Änderungswünsche

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüft zur Zeit, ob die Änderungswünsche des Bundesrats zur neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen (PTA-APrV) aufgenommen und die Verordnung mit diesen Maßgaben erlassen werden kann.

Sie soll am 1. August 1998 in Kraft treten. Am 4. Juli hatte die Länderkammer Änderungen an Details des Regierungsentwurfs beschlossen. Sie schlägt zum Beispiel die Berücksichtigung schulrechtlicher Vorschriften wie Zeugnisse vor, da in einigen Bundesländern die PTA-Ausbildung in Schulgesetzen geregelt sei und in anderen nicht. Darüber hinaus wird die Note "ausreichend" für jedes Fach der mündlichen und schriftlichen Prüfung verlangt. Der Gesetzentwurf des BMG erlaubte jeweils ein "mangelhaft" als Ausrutscher. Ziel der neuen PTA-Verordnung soll eine Modernisierung der Ausbildung sein, bei der es insgesamt bei einer zweijährigen Schulzeit und der sechsmonatigen praktischen Ausbildung bleibt. Als neues Fach wird "Apothekenpraxis einschließlich EDV" eingefüh

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