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Konsensvorschlag: Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung verständigt.

Kernpunkt ist eine Streckung der Arzneimittelpreisverordnung. Sie hat zur Folge, daß die bisherigen Fest- bzw. Höchstzuschläge von Apotheken bzw. Großhandel bei sehr teuren Arzneimittel in Zukunft unterhalb der bisherigen Sätze von 30% bzw. 12% liegen werden. Für die Apotheken sollen im Gegenzug die Rezepturarbeitspreise verdoppelt und die Nachtdienstgebühr erhöht werden.
Der Vorschlag ist inzwischen in Form einer "gemeinsamen Erklärung" dem für die AMPreisV primär zuständigen Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sowie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zugeleitet worden. Er wird als "schlanke Lösung" zur Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung angesehen. Das BMWi hatte eine solche Lösung selbst angeregt, weil bei weitergehenden Lösungen die unterschiedlichen Berechnungen zur Kompensation zwischen Kassen- und Apothekerseite nicht konsensfähig schienen.



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