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Steuerrecht:Kauf einer Eigentumswohnung
Zu den Anschaffungskosten gehören nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Berlin vom 6.5.1997 (St 445 - EZ 1200 - 1/97) nicht nur der eigentliche Kaufpreis, sondern auch eine Sanierungsumlage, zu deren Zahlung sich der Erwerber im Kaufvertrag verpflichtet hat. Der Erwerber muß die Sanierungsverpflichtung eingehen und die hierdurch entstehenden Kosten aufwenden, um die Wohnung zu bekommen.
Die Sanierungsumlage ist bereits zum Zeitpunkt des Wohnungserwerbs der Berechnung des Fördergrundbetrags zugrunde zu legen. Unerheblich ist es, wenn die Modernisierungsmaßnahmen erst später abgeschlossen werden oder die Sanierungsumlage erst später bezahlt wird. Müssen Kostensteigerungen gegenüber dem ursprünglich veranschlagten Sanierungsaufwand hingenommen werden oder verbleibt nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten ein Überschuß aus der Sanierungsumlage, der der Instandhaltungsrücklage zugeführt wird, so kann die Eigenheimzulage neu festgesetzt werden.
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