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BVD: Ablehnung des Medikamentenversandhandels
Der Medikamentenhandel ist zwar zur Zeit in Deutschland nicht erlaubt und laut einem Entwurf der Novelle des Arzneimittelgesetzes des Bundesgesundheitsministeriums soll der Versandhandel ausdrücklich verboten werden. Dies könnte sich aber insbesondere nach Meinung der Krankenkassen, die einen Versandhandel massiv anstreben, schon bald ändern, da es in der EU kein Verbot eines Medikamentenversandhandels gibt. Der BVD warnt ausdrücklich vor solchen Bestrebungen, da einerseits die Beratungsleistung des Apothekers auch bei chronischen Krankheiten notwendig ist und andererseits zahlreiche Apotheken in die Pleite gingen. Dies wäre besonders negativ, da nicht nur eine Vielzahl von Arbeits- und Ausbildungsplätzen wegfielen, sondern auch das reibungslose Funktionieren des Apothekennetzes, das auch nachts die notwendige Grundversorgung mit Medikamenten gewährleistet, gefährdet wäre. Der BVD fragt den Gesetzgeber, wo die alten, kranken und unmotorisierten Bürger ihre Medikamente kaufen sollen, wenn die Apotheke in der Nähe geschlossen hat, weil sie aufgrund des Verkaufs in Einzelhandelsketten und des Versandhandels in die Pleite ging.
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