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Prisma
FOCUS: Ärztelisten sind legitim
Die zwölfteilige Ärzteserie erschien vom 22. September bis zum 8. Dezember 1997. FOCUS ermittelte mehr als 850 Spezialisten in insgesamt 67 medizinischen Fachrichtungen und Teilgebieten und führte eine breit angelegte Befragung unter mehreren tausend Fachärzten und über 600 Selbsthilfegruppen durch. Die Ärzte, die am häufigsten empfohlen worden waren, wurden in die Listen aufgenommen.
Wie das Landgericht München am 31. März 1998 urteilte, verstößt die FOCUS-Ärzteserie nicht gegen das ärztliche Werbeverbot und auch nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter Dr. Martin Kainz: "Unter dem Licht des Grundrechts der Pressefreiheit" können es FOCUS nicht untersagt werden, "Personen aufzuführen, die sich in bestimmten Gebieten, hier der verschiedenen medizinischen Fachrichtungen, besonders spezialisiert haben." Für die Listen von FOCUS bestehe in der Öffentlichkeit ein Bedürfnis. Es sei eine Fehlvorstellung, erklärte das Gericht, "Daß grundsätzlich alle Ärzte eines Faches für alle Anforderungen, die sich bei den Patienten ergeben, gleich qualifiziert werden." "Dies ist ein Sieg für alle Patienten", kommentiert FOCUS-Chefredakteur Helmut Markwort das Urteil, "denn die Suche nach geeigneten Medizinern wird jetzt wesentlich leichter."
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