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Barmer fordert: Arztzahl begrenzen!

Die Barmer Ersatzkasse fordert eine Begrenzung der Zahl der niedergelassenen Ärzte. Zwar sollten bereits praktizierende Mediziner einen "Bestandsschutz" erhalten, neue sollten künftig jedoch nicht mehr für die Versorgung zugelassen werden, so deren Vorstandsvorsitzender Dr. Eckart Fiedler am 15. April vor Journalisten in Bonn.

Der Barmer Vorstandschef forderte den Bundesgesundheitsminister auf, rasch Verhältniszahlen per Gesetz festzulegen, die die Bevölkerungszahl pro Arzt definieren. Dies sei überfällig, denn bereits 1992 habe der Gesetzgeber die Weichen für ein entsprechendes Gesetz im Sozialgesetzbuch V gestellt, als formuliert wurde "Ab dem Januar 1999 erfolgt die Zulassung aufgrund von Verhältniszahlen, die gesetzlich festgelegt werden." Nach Meinung von Fiedler fehlt der Regierung jedoch derzeit der Mut, dies umzusetzen. Er schlug vor, vorübergehend niemanden mehr neu zuzulassen, so daß wegen des Ausscheidens von jährlich rund drei Prozent der Ärzte (etwa aus Altersgründen) mittelfristig die Gesamtzahl der Mediziner sinke. Eine strikte Bedarfszulassung hält Fiedler wegen der sich verschlechternden Honorarsituation der Ärzte, aber auch wegen der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung für unverzichtbar. Es gehe nicht an, daß pro Jahr drei Prozent der Ärzte aufhörten, jedoch durchschnittlich fünf Prozent neu hinzukämen.
Der Vorstandschef der Barmer, welche bei 6,7 Millionen Mitgliedern insgesamt neun Millionen Deutsche versichert, forderte darüber hinaus eine Reform der ärztlichen Vergütung. Indikationsbezogene Diagnostik- und Therapiekomplexe pro Arztgruppe sollten mit Zeitvorgaben ausgestattet sein, um "übermäßige Abrechnungen" zu verhindern. Zudem sollten Kooperationen unter den Ärzten durch neue Strukturverträge gefördert werden, um Praxiskosten, aber auch die Ausgaben für vom Arzt veranlaßte Leistungen zu senken. Wie Fiedler sagte, könne den Ärzten nur durch Umschichtung mehr Honorar gezahlt werden, also durch gleichzeitiges Einsparen bei Verordnungen. Auch für teure medizinische Großgeräte müsse eine strikte Bedarfsplanung eingeführt werden. Sie sollten grundsätzlich in Krankenhäusern stationiert sein und dort von niedergelassenen Ärzten mitgenutzt werden. Demnach röntgen Vertragsärzte mit eigenem Gerät viermal häufiger als Kollegen, die die Patienten zu Kollegen überweisen müssen.
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