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Arzneimittel und Therapie
Verwaltungsgericht: Empfängnisverhütende "Pillen" auch für Erstanwenderinnen
Damit hob das Berliner Verwaltungsgericht am 19. Dezember 1997 eine Einschränkung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte auf, die für Pillen mit den Wirkstoffen Gestoden oder Desogestrel eine Erstverordnung an Frauen unter 30 untersagte.
Hintergrund für die Einschränkung waren Studien, bei denen unter Pillen der sogenannten "3. Generation" ein etwas höheres Thromboserisiko gesehen wurde. Inzwischen vorliegende neue wissenschaftliche Daten zeigen nach Aussagen der Firma Schering, daß der in den Studien beobachtete Unterschied im ohnehin geringen Thromboserisiko zwischen Pillen der sogenannten 2. und 3. Generation überwiegend Ausdruck unterschiedlicher Patientenauswahl ist. So wurden die Pillen der 3. Generation offenbar häufiger an Frauen mit Risikofaktoren für Thrombosen verordnet als die Pillen der sogenannten 2. Generation.
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