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DAZ aktuell
Richtgrößen: Jetzt auch in den KVen Thüringen, Nordbaden und Bayern
(daz). Zum 1. Januar 1998 wurden in den Kassenärztlichen Vereinigungen Thüringen und Nordbaden einheitliche arztgruppenspezifische Richtgrößen eingeführt. Überschreiten die Ärzte in Nordbaden eine Auffälligkeitsgrenze von 15%, so führt dies zu einer Beratung des überziehenden Arztes. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung von Amts wegen erfolgt dagegen bei einer Überschreitung von 25%. In einem Prüfverfahren werden dann gegebenenfalls auch Praxisbesonderheiten berücksichtigt. Im Bereich der KV Thüringen werden die Ärzte dagegen erst bei einer Richtgrößenüberschreitung von 20% zu einer Beratung gebeten. Ein Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren wird in Thüringen dann bei einer 30%igen Überziehung eingeleitet. Im Gegensatz zu Nordbaden umfassen die vereinbarten Richtgrößen in Thüringen die verordneten Arznei- und Verband- sowie Heilmittel. In Nordbaden dagegen wurden für Heilmittel gesonderte Richtgrößen festgelegt. Auch die KV Bayern hat zum Jahresbeginn budgetablösende Richtgrößen vereinbart. Hier wurde das Aufgreifkriterium für eine Prüfung von Amtswegen und der Wert, bei dem sich die Beweislast umkehrt, auf die gesetzlich vorgesehenen Werte von 15 bzw. 25% festgesetzt.
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