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- AZ 23/1999
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Kommentar
Nichts in Sicht
Wir Apothekerinnen und Apotheker leben derzeit weitgehend in Frieden mit unserer Apothekenbetriebsordnung, dem "Grundgesetz der Apotheke". Jedenfalls scheinen wir uns mit den Vorschriften - wie auch immer - arrangiert zu haben. Änderungsbedarf sehen nur die Länder, die den Hintergedanken haben, sich von Verwaltungsaufwand bei der Durchführung dieser Vorschrift zu entlasten. Ein legitimes Anliegen? Vielleicht. Also, wenn schon reformiert werden soll, dann sollten wir uns überlegen, welche Vorschriften in unserem "Grundgesetz" bei dieser Gelegenheit noch besser oder zeitgemäßer gestaltet werden könnten.
Gleich vorweg: Für eine Entlastung der Behörden bei der Überwachung sehen wir kaum Möglichkeiten, denn dann müssten die Kammern Kontrollfunktionen ausüben, was erheblichen Konfliktstoff birgt. Angedacht wurde allerdings, ob die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) in Apotheken Entlastung bringen kann, da solche Apotheken dann weniger überprüft werden müssten. In puncto QMS allerdings ist noch kein Konsens festzustellen. Offizielle ABDA-Meinung: Niemand dürfte wohl gezwungen werden, QMS in seiner Apotheke einzuführen - und inoffiziell wird angefügt: Aber man wird wohl auf Dauer nicht daran vorbeikommen.
Bei der möglichen Verankerung der Pharmazeutischen Betreuung in einer Neuordnung der ApBetrO allerdings scheint die Übereinstimmung unter uns schon homogener zu sein. In der ApBetrO könnten z. B. als § 20 a die Rahmenbedingungen einer Pharmazeutischen Betreuung festgelegt werden, die Ausgestaltung läge dann in den Händen der Kammern. Was wir uns abschminken sollten: eine zusätzliche Honorierung dafür gibt es nicht. Denn Beratung und Betreuung in Arzneimittelfragen gehören heute zur ureigenen Aufgabe des Apothekers, es ist die Aufgabe, die nicht durch andere denkbare Arzneidistributeure (Stichwort Versandhandel) ersetzt werden kann.
Einigkeit düfte auch in der Frage bestehen, ob Apotheken auch in Zukunft ein Labor benötigen. Hier heißt die Antwort ja, denn ein Minimum an Untersuchungen, z. B. Identitätsprüfungen, sollte jede Apotheke durchführen können. Möglicherweise könnte eine Erleichterung beim Umfang der notwendigen Geräte (Stichwort Glasmuseum) und bei Substanzen geschaffen werden, die in Kleinmengen bezogen werden, gedacht wird hier an den Bezug von Garantiepackungen, versiegelt und mit Zertifikat. Denkbar wäre auch, Spezialrezepturen (Stichwort Zytostatikarezepturen) in hierfür eingerichteten Apotheken anfertigen zu lassen: mit einer externen Herstellung bestimmter Rezepturen könnten wir uns also durchaus anfreunden.
Wenig Änderungen dürften anstehen bei § 25, dem Katalog der apothekenüblichen Waren. Eine Erweiterung des Sortiments scheint derzeit nicht gewünscht und nicht nötig. Im Gegenteil, einige Apotheken setzen derzeit bereits bewusst auf den Trend "zurück zur Ethik" und auf Sicht- statt auf Freiwahl.
Noch haben wir Zeit zur Diskussion über die ApBetrO - ein Verordnungsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium ist nicht in Sicht.
Peter Ditzel
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