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- AZ 29/1999
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Randnotitz
Von ersten und von zweiten Siegern
Gleich zweimal hat letzte Woche der Sprecher der Geschäftsführung der ABDA, Johannes Pieck, in der pharmazeutischen Fachpresse zur Feder gegriffen. Einige kritische Anmerkungen in dieser Zeitung zu der ABDA/Starck-Expertise (Nr. 27 vom 5. Juli, S. 1) haben ihn mächtig in Rage gebracht. Zunächst erreichte die AZ vor einer Woche eine "Erwiderung", in der Pieck u.a. mit der interessanten These aufwartete, dass ein Rechtsgutachten insbesondere dann in der juristischen Fachwelt anerkannt werde, wenn es auch Passagen enthalte, die berufspolitisch inopportun seien (vgl. Nr. 28 vom 12. Juli, S. 8).
In der jüngsten Ausgabe der PZ legte der ABDA-Chefjurist nach. Schonungslos und mit viel Pathos wird in einem Dreispalter unser Kommentar zum ABDA/Starck-Gutachten ins Visier genommen. Freilich gerät dabei so manches durcheinander. Verwundert reibt sich der Leser die Augen: Die Veröffentlichung unseres Zuck/Lenz-Gutachtens, so Pieck, sei erst für Ende Juli/Anfang August angekündigt (?). Bislang existiere es nur in Zitaten der DAZ (?).
Das allerdings ist keck und bedarf gleich der mehrfachen Richtigstellung: Zum einen ist unser Rechtsgutachten selbstverständlich schon seit geraumer Zeit unter dem Titel "Der Apotheker in seiner Apotheke" für jedermann zugänglich. Es kann direkt vom Deutschen Apotheker Verlag bezogen oder über den Buchhandel bestellt werden.
Zum anderen hatten wir bereits unmittelbar nach Veröffentlichung der Zuck/Lenz-Thesen der ABDA-Rechtsabteilung auf Bitten der Herren Pieck (!) und Tisch das Manuskript unseres Gutachtens zukommen lassen. Uns wurde damals bedeutet, daß es im Rahmen der Starckschen Ausführungen noch berücksichtigt werden könnte - was wir im übrigen als sehr sinnvoll ansahen. (Dass sich die ABDA weigerte, umgekehrt auch uns ihre Expertise vorab zu schicken, empfanden wir als etwas kleinlich.
Never mind: Wir haben sie uns auf anderem Wege beschafft). Die weitere Chronologie: Ende Mai lag das ausführliche Zuck/Lenz-Rechtsgutachten vor, vier Wochen später präsentierte die ABDA ihre Expertise. Über beide Gutachten - wie zuvor über die Taupitz-Thesen - haben wir in dieser Zeitung und der DAZ selbstverständlich ausführlich berichtet. Die Zuck/Lenz-Thesen wurden (nur) in der AZ und DAZ (nicht in der PZ), die Starck-Thesen zuerst in der AZ (und zwei Wochen später auch in der PZ) veröffentlicht.
Nunmehr via PZ-Kommentar wider besseres Wissens aus einem zweiten Sieger einen ersten machen zu wollen, ist bei allem Verständnis für die Zwänge verbandsinterner Rechtfertigungsbemühungen doch reichlich vermessen. Auch wenn der Ärger in Eschborn tief sitzt - unser Meinungsstreit sollte fair bleiben. Dies gilt umso mehr, als ABDA und Deutscher Apotheker Verlag in ihrer Ablehnung der Taupitzschen Rechtspositionen auf der gleichen Seite der Barrikade stehen. Unsere Kritik an der intransparenten Politik der ABDA-Zentrale im Fall Stange/Taupitz ist das eine. Die bedingungslose Verteidigung des Fremd- und Mehrbsitzverbotes bei Apotheken das andere. Diese Unterscheidung ist uns wichtig. Bei letzterem sollten wir an einem Strang ziehen. Und zwar in die gleiche Richtung. Dann gibt es nur noch erste Sieger.
Christian Rotta
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