Randnotitz

Aus fürs "auch"?

Zu den wohl überflüssigsten und unsinnigsten vorgesehenen Änderungen im Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die Wiedereinführung der Abgabeverpflichtung für Parallelimporte bei Arzneimitteln. Heißt es bisher noch, dass Apotheken "auch" verpflichtet sind, Importarzneimittel abzugeben, so will der Gesetzentwurf - auf Veranlassung der Krankenkassen - dieses Wörtchen streichen lassen. Dies würde dann bedeuten, dass die Apotheke künftig in jedem Fall, in dem sie kein Importarzneimittel abgegeben hat, die Gründe hierfür dokumentieren müsste, um für den Fall einer Retaxation gerüstet zu sein.

Warum will man die Apotheken mit Importen quälen? Die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung wird durch Importe nicht verbessert, heute gibt es weit preisgünstigere Generika. Hinzu kommt, dass nicht immer jedes Importpräparat am Markt verfügbar ist. Die Apotheke müsste ihr Warenlager um Importe vergrößern. Oder sie müsste Telefonate mit dem Großhandel führen, um den Import zu beschaffens, oder mit dem Arzt Rücksprache halten, um gegebenenfalls auf ein anderes Präparat ausweichen zu dürfen. Die Importarzneimittelabgabe wird dadurch eher zu einem Verwaltungsakt und lässt die Beratung möglicherweise zu kurz kommen.

Und warum will man die Patienten mit Importen quälen? Wie zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit gezeigt haben, führten anderes Aussehen der Präparate, fremdsprachige Packungen und Beipackzettel, immer wieder zur Verunsicherung der Patienten. Durch eingeschränkte Lieferfähigkeit bei Importen konnte das Importpräparate dem Patienten nicht sofort ausgehändigt werden, sondern musste bestellt werden: der Patient musste erneut die Apotheke aufsuchen.

Und warum will man ausgerechnet für Importarzneimittel Schutzzäune aufbauen? Konnten doch gerade die Importe in den letzten zwei Jahren umsatzmäßig überdurchschnittlich zulegen (+ 17,3 %) und dies, obwohl 1996 die Formulierung aus den Lieferverträgen gestrichen wurde, dass Re- und Parallelimporte bevorzugt abzugeben sind.

Schließlich hat die Reimportförderklausel noch Auswirkungen auf die Wirtschaft. Nach Auffassung des Verbands der forschenden Industrie schadet sie dem High-Tech-Standort Deutschland, sie bedroht zukunftsträchtige Arbeitsplätze in der forschenden Industrie und entlastet Patienten und GKV wenn überhaupt nur gering. Sogar Kassen und das Bundesministerium selbst sehen keine nennenswerten Einsparpotentiale durch Reimporte. Da fragt man sich, warum dann das "auch" gestrichen werden soll.

Peter Ditzel

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