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Schwere Erkrankungen: Keine Ausnahme vom Arzneibudget
Das erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Christa Nickels vom Bundesgesundheitsministerium auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr. Dieter Thomae. Die Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen für eine wirtschaftliche Versorgung beziehe sich auf die Gesamtheit aller verordneten Präparate. Da Wirtschaftlichkeitsaspekte wie etwa der Preis immer beachtet werden müssten, gebe es keinen Grund, bestimmte Arzneimittelgruppen aus den Budgets zu nehmen.
Nickels sah auch keinen Anlass zu der Sorge, die Ausgabengrenzen könnten Mediziner an der Verschreibung besonders teurer Arzneimittel hindern. Diejenigen Ärzte, die Patienten mit einem besonders hohen Bedarf an teureren Arzneimitteln behandelten, könnten dies als so genannte Praxisbesonderheit kenntlich machen, falls sie wegen ihrer Verschreibungskosten in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung gerieten.
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