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- AZ 42/2000
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Randnotitz
Holzwolle in die Hose
Weder einem Außenstehenden noch uns selbst können wir erklären, welchen Terz die Krankenkassen um das Gebiet der Hilfsmittel machen und wie kompliziert die Preisfindung und -berechnung dieser Produkte für die Apotheken ist. Da werden bis zum letzten Milchpumpennippel die Zulassungsnummern festgelegt, die Preise bis zum allerletzten Pfennig gedrückt, Aufschlagsfaktoren mit vier Stellen hinterm Komma bestimmt und ein aufwändiger Schrift- und Faxverkehr zur Genehmigung von höherpreisigen Produkten vorgeschrieben. Und damit das Preisfindungsspiel nicht zu einfach wird, haben Primär-, Ersatz- und VdAK-Kassen jeweils ihre eigenen Vorstellungen davon, was sie ihren Versicherten an Qualität der Hilfsmittel zugestehen und wie viel sie dafür den Apotheken vergüten wollen. Wenn man das Hickhack um den Abschluss des neuen Hilfsmittelliefervertrags zwischen VdAK und Deutschem Apothekerverband verfolgt hat, könnte sich der Verdacht aufdrängen, das Wohl und Wehe der Krankenkassenfinanzen hängt am Preis von Tenalady &Co. Während dieser Vertrag nun seit 1. Oktober in Kraft ist, stehen Hilfsmittellieferverträge mit einigen anderen Kassenverbänden, die zum Teil auf Landesebene abgeschlossen werden, noch aus. Dort muss weiter gerungen werden - die Verhandlungsführer der Apothekerverbände beneide ich nicht.
Ich kann die Kolleginnen und Kollegen verstehen, die mit diesem Markt am liebsten nichts mehr zu tun hätten (wenn nicht die eine oder andere Arzneiverordnung "dranhinge") und die Patienten lieber zum Sanitätshandel schicken würden - oder zu Aldi, der auch schon begonnen hat, Inkontinenzprodukte zu verkaufen. Denn durch die Lieferverträge werden wir genötigt, Hilfsmittel auch dann abzugeben, wenn wir nichts mehr daran verdienen, also unter dem Einkaufspreis! Welche Branche lässt sich dazu zwingen? Paradebeispiel dafür ist oben genanntes Inkontinenzprodukt. Verordnet der Arzt nämlich Tenalady, dann muss die Apotheke Tenalady abgeben, auch wenn sie weniger als den EK von der Kasse dafür erhält. Da bleibt nur übrig, den Arzt daran zu erinnern, dass er auch generisch verordnen darf - dann darf die Apotheke auch "Holzwolle für die Hose" abgeben, wie es unlängst ein Kollege formulierte. Als Kuriosum kommt dazu: Selbst wenn der Patient eine bessere Qualität als verordnet wollte und aus eigener Tasche zuzahlen möchte, ist dies offiziell nicht erlaubt. Nicht gerade patientenfreundlich. Peter Ditzel
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