Kommentar

Systemänderung

Mit dem Vorstoß des Bundesrates, die Versorgung von Klinikambulanzen und Pflegeheimen neu zu regeln, wird kräftig an der Trennung zwischen Krankenhaus- und Offizinapotheke gerüttelt. Vordergründig geht es beim Entwurf um die Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Die ABDA akzeptierte bekanntlich die Abgabe von Medikamenten durch Krankenhausapotheken an Ambulanzen für dort ambulant behandelte Kranken zur unmittelbaren Anwendung.

Der Gesetzentwurf geht aber weiter, Krankenhausapotheker sollen weitreichende Kompetenzen in der ambulanten Versorgung erhalten. Das wäre ein Novum in einem System, bei dem beide Bereiche bis hin zu den Arzneipreisen getrennt sind.

Bei der Anhörung schickten die Krankenhauspharmazeuten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vor. In die Vision der DKG von Gesundheitszentren passt es, Teile der Arzneiversorgung bis hin zu Pflegeheimen (!) an sich zu ziehen. Das geht zu Lasten der Offizinapotheker.

Die Krankenhausapotheker haben DKG und Kassen hinter sich, gemeinsam fordern sie - über die Vorlage hinaus - die Beteiligung der Klinikapotheken an der neuen Netz-Versorgung. Dafür hat die rotgrüne Koalition ein offenes Ohr. Für Offizinapotheker eine schwierige Lage. Ihre Vertreter wiesen die Politiker auf die Folgen hin. Es ist illusionär, zu glauben, die Klinikapotheker erhielten mehr Raum und die Arzneipreise blieben gleich. Bisher subventionierte der ambulante den stationären Bereich, Hersteller gaben ihre Präparate billig an Kliniken ab. Wenn Kliniken Medikamente auch für die ambulante Versorgung einsetzten, fielen diese Umsätze aus der Preisverordnung heraus; dann aber bliebe die Industrie nicht untätig, sondern würde die Preise erhöhen. Bedenklich ist der Vorschlag zur Versorgung von Pflegeheimen durch Klinikapotheken. Denn: eine Krankenhausapotheke braucht man dazu nicht, jede Offizin kann das hervorragend auch mit entsprechendem Vertrag mit der Heimleitung leisten. Ein solcher Vertrag sollte den mobilen Bewohnern in Heimen nicht das Recht auf freie Apothekenwahl nehmen. Das wäre Entmündigung. Davon sollten die rotgrünen Koalitionäre auf jeden Fall Abstand nehmen. Probleme an der Schnittstelle kann man besser lösen, Vorschläge gab es im Reichstag zu hören. Susanne Imhoff-Hasse

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.