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"Charta der Patientenrechte": Bundesärztekammer legt Entwurf vor
Im Herbst vergangenen Jahres hat die Bundesärztekammer in Berlin den Entwurf einer "Charta der Patientenrechte" vorgestellt. Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, gab mehrere Begründungen für die Notwendigkeit dieser Charta an. Es müsse dem von der Politik erweckten Eindruck, Deutschland sei hinsichtlich der Patientenrechte ein Entwicklungsland, entgegengewirkt werden. Unterentwickelt seien aber die Rechte des Patienten gegenüber den Krankenkassen, die z. B. auch mit geplanten Datensammelstellen das Recht auf Vertraulichkeit der persönlichen Daten berühren. Die geplante Gesundheitsreform gefährde einige der Grundrechte der Patienten. Eine Budgetierung mit der Folge der Rationalisierung tangiere das Recht der Patienten auf angemessene medizinische Versorgung.
Ärzte setzen sich für Patientenrechte ein
Dem Schutz des Patienten diene vor allem der freie Zugang zur medizinischen Versorgung und der Anspruch auf eine wissenschaftlich gesicherte und anerkannte ärztliche Behandlung. Eine systematische Umkehrung der Beweislast führe dagegen zu einer verschuldensunabhängigen Haftung, die eine kostenintensive Defensivmedizin verursache. Die unabhängigen Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen sollten als Instrumente zur Wahrung der Patientenrechte große Anerkennung genießen.
Diese Rechte hat der Patient
Erste kritische Stimmen
Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V. bezeichnete in einer Pressemitteilung die Auflistung der Patientenrechte als unvollständig und kontraproduktiv. Der offensichtlich standespolitisch motivierte Vorstoß unterlaufe und verwässere bereits vorhandene Ansätze und schade somit dem Patienten nur. So würde in dem als "Patienten-Charta" vorgelegten Ärztepapier ein überholtes, paternalistisches Arzt-Patienten-Verhältnis widergespiegelt und stehe damit im Gegensatz zu internationalen und nationalen Dokumenten. Wichtige Themen, wie das Recht auf Aushändigung von Kopien der Krankenunterlagen bzw. leihweiser Überlassung der Röntgenbilder, blieben unerwähnt. Die erwähnten Beschwerde- und Begutachtungsmöglichkeiten im Falle von Behandlungsfehlern sind keine unabhängigen Instanzen, sondern standespolitisch ausgerichtete ärztliche Gutachter- und Schlichtungsstellen. Die Umsetzung dieser Charta ist laut Rücksprache mit der Pressestelle der deutschen Ärzteschaft noch nicht erfolgt, die Diskussion über die Rechte geht aber weiter.
Zum besseren Schutz des Patienten haben Ärzte auf der Grundlage der allgemein anerkannten Menschenrechte so genannte Patientenrechte formuliert, die die Würde und Selbstbestimmung des Patienten zur Grundlage des ärztlichen Handelns bestimmen. Im Herbst vergangenen Jahres hat die Bundesärztekammer in Berlin den Entwurf einer "Charta der Patientenrechte" vorgestellt.
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