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BVA-Info
DDR-Zusatzrenten: Petitionsverfahren wird länger dauern
Der BVA bekam jetzt Post von der Vorsitzenden des Ausschusses, Heidemarie Lüth, MdB. Darin wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren "längere Zeit in Anspruch nehmen wird". Da keine Einzelbenachrichtigung der Petitionssteller durch den Ausschuss erfolgt, informiert der BVA die AntragstellerInnen auf diesem Weg sowie im Internet über den Zwischenbescheid. Mit der Sammelpetition soll durchgesetzt werden, dass die Zusatzrenten- und Sonderversorgungssysteme, die in der ehemaligen DDR u.a. für das Gesundheitswesen eingerichtet wurden, auch für die jetzigen und zukünftigen Rentner Geltung haben. Im Rentenüberleitungsgesetz von 1991 waren sie für die Angestellten im Gesundheitswesen - und damit für die Apothekenangestellten - nicht übernommen worden. "Wir werden noch einmal schriftlich mit dem Petitionsausschuss Kontakt aufnehmen und auf rasche Bearbeitung drängen", so die Rechtsanwältin Iris Borrmann vom BVA. "Je länger es bis zur Entscheidung dauert, desto geringer sind die Chancen unserer Mitglieder, in den Genuss der verdienten Gelder zu kommen." Wer als Rentner jetzt oder in Zukunft von der Entscheidung betroffen ist und noch keine Petition eingereicht hat, kann dies immer noch tun. Bitte setzen Sie sich mit dem BVA in Verbindung. Er wird Ihren Antrag an den Petitionsausschuss weiterreichen.
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