Arzneimittel und Therapie

Arzneimittelschnellinformationen: Widerruf von ionischen Röntgenkontrastmitteln

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hält es auf der Basis des gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes für nicht mehr vertretbar, dass ionische Röntgenkontrastmittel zur intravasalen Anwendung weiterhin in den Verkehr gebracht werden. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis der ionischen Röntgenkontrastmittel (Amidotrizoesäure, Iotalaminsäure) mit dieser Art der Anwendung wird negativ bewertet. Das Bundesinstitut hat deshalb den Widerruf der Zulassung für die intravasalen Anwendungsgebiete dieser Röntgenkontrastmittel angeordnet.

Ionische hochosmolale Kontrastmittel weisen eine höhere Chemotoxizität und eine höhere Osmotoxizität auf als die heute bevorzugt verwendeten niederosmolalen nichtionischen Kontrastmittel. Chemo- und Osmotoxizität bewirken eine Vielzahl unerwünschter Wirkungen an verschiedenen Organen bzw. Organsystemen. Die intravasale Anwendung ionischer Kontrastmittel ist im Vergleich zur Anwendung nichtionischer monomerer Kontrastmittel mit einem signifikant höheren Risiko für die Auslösung einer Kontrastmittelnebenwirkung bei allen Patientengruppen verbunden. Dieses erhöhte Risiko wird qualitativ und quantitativ sowohl durch Studien als auch durch einzeln dokumentierte Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen belegt. Die dem Bundesinstitut vorliegende Literatur liefert hinreichende Evidenz für die Konkretisierung dieser Arzneimittelrisiken für die Stoffe Amidotrizoesäure und Iotalaminsäure. In der bislang größten Studie, in der Art und Häufigkeit der Nebenwirkungen bei intravasaler Anwendung von ionischen und nichtionischen Röntgenkontrastmitteln bei 337000 Untersuchungen verglichen wurden, sind Kontrastmittelnebenwirkungen bei Applikation ionischer Kontrastmittel (Amidotrizoat, Iotalamat, Metrizoat, Iodamid) signifikant häufiger (12,66%; p<0,01) als bei nichtionischen Kontrastmitteln (Iopamidol, Iohexol) (3,13%) beobachtet worden. Schwerwiegende UAWs traten bei den ionischen Kontrastmitteln ebenfalls signifikant häufiger auf (0,22%; p<0,01) als bei den nichtionischen Kontrastmitteln (0,04%). Auch von den Autoren als besonders schwerwiegend eingestufte Nebenwirkungen, welche eine Einweisung in ein Krankenhaus zur Folge hatten, wurden bei den ionischen Kontrastmitteln signifikant häufiger beobachtet (0,04%, p<0,01) als bei den nichtionischen Kontrastmitteln (0,004%). In mehreren kleineren Vergleichsstudien wurde ebenfalls ein signifikant höheres Risiko für das Auftreten unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei intravasaler Anwendung ionischer Kontrastmittel im Vergleich zu den nichtionischen monomeren Kontrastmitteln ermittelt. Diese Studien entsprachen den heutigen Anforderungen an die Qualität von Untersuchungen und waren methodisch geeignet, einen Unterschied in der Häufigkeit von Nebenwirkungen ionischer und nichtionischer Kontrastmittel, auch bei den verschiedenen Untersuchungsarten, nachzuweisen. Die Verwendung nichtionischer niederosmolarer Kontrastmittel führt zu einer Senkung der Gesamtzahl der Kontrastmittelnebenwirkungen. In einigen Ländern, darunter auch in Deutschland, ist bereits zur bevorzugten bis ausschließlichen intravasalen Anwendung nichtionischer Kontrastmittel übergegangen worden. Da mit den nichtionischen Kontrastmitteln ansonsten gleichwertige und mit einem geringeren Risiko verbundene Kontrastmittel zur Verfügung stehen, ist bei einem Widerruf der Zulassung ionischer Röntgenkontrastmittel zur intravasalen Anwendung weder mit einer Versorgungslücke noch mit einer Risikoverschiebung zu rechnen.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.