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AMpreisV in Euro
Einen entsprechenden Änderungsentwurf hat das Ministerium den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Grundsätzlich soll die Umrechnung der Zuschläge für Großhandel und Apotheken zu dem offiziellen Kurs (1 Euro = 1,95583 DM) unter Beachtung der vorgeschriebenen Rundungsregeln erfolgen. In den Fällen, in denen der Euro-Endbetrag einer Preisstufe identisch ist mit dem Euro-Anfangsbetrag der nächsten, sollen die Euro-Endbeträge der betroffenen Preisstufen um 1 Cent herabgesetzt werden, um die Preisstaffelung wieder herzustellen. Wann die Änderung in Kraft treten soll, ist dem Änderungsentwurf nicht zu entnehmen. Unterrichtete Kreis gehen jedoch davon aus, dass dies am 1. Januar 2002 der Fall sein wird, wenn Euro-Bargeld zur Verfügung stehen wird.
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