Kommentar

Richtig zitiert und dennoch falsch verstanden

Stuttgart (bra). Er fühle sich zwar weitgehend "richtig zitiert, aber dennoch total falsch verstanden" - so der beurlaubte ABDA-Sprecher Dr. Johannes Pieck zur AZ. Das gelte vor allem für den Artikel von Klaus Heinemann am 3. Januar in der Rheinischen Post, aber auch für einige Passagen der Laudatio zu seinem 65. Geburtstag, die der gleiche Autor der DAZ und der PZ eingereicht hatte (siehe DAZ 1, 2001, S. 134).

Er habe mit Klaus Heinemann, Redakteur der Rheinischen Post, ein etwa dreistündiges Hintergrundgespräch geführt, sagte Pieck. Heinemann habe ihm angekündigt, ein "Feature" über ihn schreiben zu wollen - im Vorfeld seines 65. Geburtstages und seines für Ende Januar 2001 geplanten Ausscheidens bei der ABDA. Dagegen habe er keine Einwände gehabt, er habe sich darüber sogar gefreut - zumal Heinemann, mit dem sich Pieck duzt, ein erfahrener Journalist sei. Die ABDA hatte Heinemann im letzten Jahr mit einer hohem Auszeichnung bedacht: er erhielt die Ehrennadel der Deutschen Apotheker..

In dem Gespräch mit der Rheinischen Post habe er in freier Rede - aber offensichtlich nicht druckreif - ausführlich seine Sicht der berufs- und gesundheitspolitischen, aber auch der gesellschaftlichen Situation erläutert. In allen gesellschaftlichen Bereichen sehe er eine zunehmende, sehr bedenkliche "Rechtsvergessenheit". Dass er davon, neben anderen, auch Apotheker betroffen sehe, treibe ihn mit Blick auf einen Berufsstand, für den nun 34 Jahre gearbeitet habe, in der Tat besonders um. Der entstandene Eindruck, er sehe die Apothekerschaft insgesamt oder zu großen Teilen in ein besonders bedenkliches Fahrwasser driften, gebe seine Sicht der Dinge allerdings nicht richtig wieder. Seine Sorge nähre sich aus dem Eindruck, dass Einzelne offensichtlich in einer "breit angelegte(n) Missachtung wesentlicher Gesetzesvorschriften bezüglich der Berufsausübung" (so zitierte Heinemann Pieck) nichts Ehrenrühriges sähen. Da gebe es "leider nichts, was (diese) Leute nicht machen".

Heinemann bestätigte gegenüber der AZ, dass Pieck sich in dem Gespräch ausführlich auch mit den Rechtsverstößen beschäftigt habe, die bei dem Prozess gegen den Mindener Apotheker Stange zur Diskussion standen; Stange war wegen seiner Versuche, eine Apothekenkette zu installieren, verurteilt worden. Auch habe Pieck sich mit den inzwischen rechtskräftig abgeurteilten Verstößen gegen das Versandhandelsverbot auseinander gesetzt. Nicht zuletzt habe er über die Gefährdungen und die Rechtsverstöße bei den Versuchen geklagt, einen Internethandel mit Arzneimitteln zu etablieren.

Dass sich Piecks Äußerungen ganz oder wesentlich auf die Rechtsverstöße Einzelner bezogen haben könnten, lässt der in der Rheinischen Post zitierte Wortlaut so nicht erkennen. Er hätte der Veröffentlichung dieser Äußerungen in der zitierten Form deshalb nicht zugestimmt, wenn Heinemann ihn um sein Plazet gebeten hätte - so betonte Pieck gegenüber der AZ. Da das Feature als Würdigung seiner Arbeit geplant gewesen sei, habe es eine solche Abstimmung nicht gegeben. Pieck zeigte sich erschüttert angesichts des Schadens, den seine Äußerungen anrichten könnten, wenn man sie isoliert lese.

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