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Kommentar
Festbeträge: Kassen drohen Politik
Bisherige Praxis rechtlich angegriffen
Die Kassen fordern eine Übergangslösung, wie sie anstelle der abgesenkten Festbeträge eine Milliarde Mark bei Arzneimitteln einsparen können, danach jedoch eine endgültige Absicherung der Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen bei den Festbeträgen. Die bisherige Praxis über den Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen (zuständig für die Gruppenbildung bei Arzneimitteln für die Festbeträge) sowie die Krankenkassen (legen die Festbetragshöhe fest) ist rechtlich von verschiedenen Seiten angegriffen worden.
Ursprünglicher Termin: 1. April
Die neue geplante drastische Festbetragsrunde, durch die die Kassen auf rund 1,2 Milliarden Mark an Einsparungen hoffen, sollte ursprünglich zum ersten April in Kraft treten. Vor kurzem hatte neben anderen Gerichten das Bundeskartellamt Bedenken angemeldet. In diesem Zusammenhang begrüßte der AOK-Chef die in der letzten Reform erfolgte Zuweisung von Streitereien an die Sozialgerichte. Während Kreise der pharmazeutischen Industrie beklagen, Sozialgerichte seien in den Fragen nicht so bewandert wie die Kartellgerichte, und Entscheidungen gegen die Industrie befürchten, betonte Ahrens, die Belange der Krankenkassen seien schon immer besser bei den Sozialgerichten aufgehoben gewesen und von daher sei der Beschluss der Politik zu begrüßen. Für Rechtsstreitigkeiten sind seit Januar 2000 die Sozialgerichte zuständig. Der AOK-Vorstandsvorsitzende warnte bei der Festbetragsproblematik nachdrücklich vor einer "Staatslösung", also etwa der Delegation des Verfahrens auf das Bundesgesundheitsministerium. Das Gesundheitswesen stehe hier vor eine Weichenstellung, denn außer dem Weg in die Staatsmedizin gebe es als Alternative nur die Stärkung der bisherigen gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen. Deren Handeln müsse gestärkt werden, sagte Ahrens, denn sie habe schon in der Vergangenheit trotz mancher Kritik gut gearbeitet. Seinen Worten zufolge gebe es als dritte Variante die rein marktwirtschaftliche Lösung, die er aber für unwahrscheinlich hält. Es sei nicht klar, wer dann mit wem Arzneimittelpreise aushandele. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken sind auch europarechtliche Einwände gegen das bisherige deutsche Verfahren laut geworden. Hersteller beklagen nach wie vor das intransparente Verfahren, wie zum Beispiel die Krankenkassen die Höhe der Festbeträge festsetzen.
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