Kommentar

Festbeträge: Im Juli vor Bundesgerichtshof

Bonn (im). Am dritten Juli dieses Jahres wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit den Festbeträgen für Arzneimittel befassen. In zwei Verfahren werden die Richter prüfen, ob es mit europäischem Kartellrecht zu vereinbaren ist, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen die Erstattungshöchstgrenzen festlegen. Dagegen hatten mehrere pharmazeutische Unternehmen geklagt.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.