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Kommentar
Verbraucherverbände: Vorsorgliche Kündigung empfohlen
Am 9. Mai kommt die Vorlage der Bundesgesundheitsministerin, die neben einem Mindestbeitragssatz die Abschaffung des Sonderkündigungsrechts (im Fall von Beitragssatzerhöhungen) und die Einführung einer Mindestbindungsfrist von 18 Monaten für GKV-Versicherte ab 2002 vorsieht, ins Kabinett. Pflichtversicherten, die sich unabhängig von den politischen Beratungen noch die alten Möglichkeiten des Kassenwechsels erhalten wollen, empfehlen die Verbraucherverbände eine vorsorgliche Kündigung. Dann habe ein Versicherter bis zum Jahresende Zeit, eine neue Kasse zu wählen oder bei seiner alten zu bleiben, ohne für 18 Monate an sie gebunden zu sein, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen am 4. Mai in Bonn mit. Zur Kündigung reiche ein Brief mit dem Satz "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse" unter Angabe der Adresse, Datum und Versicherten-Nummer. Ein Musterbrief sei unter www.agv.de und bei vielen Verbraucherzentralen ab dem 7. Mai erhältlich.
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