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- AZ 31/2001
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Kommentar
Risikostrukturausgleich: Normenkontrollverfahren angestrengt
Bereits im vergangenen Jahr hatten CDU-Ministerpräsident Erwin Teufel und sein Sozialminister Dr. Friedhelm Repnik ein Gutachten beim Tübinger Steuerrechtler Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof in Auftrag gegeben. Dieses liegt inzwischen vor und komme laut Stuttgarter Landesregierung zu dem Ergebnis, dass der RSA in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus fünf Gründen verfassungswidrig ist. Unter anderem soll die Finanzautonomie der Länder verletzt werden. Der RSA, so die Meldung, sei eine vom Bund konstruierte willkürliche Zusammenfassung von Versichertengruppen. Viele baden-württembergische Kassen gehören zu den RSA-Zahlerkassen, einige müssen über 50 Prozent ihrer Beitragseinnahmen an den jetzigen RSA-Pool abführen.
Kritik der KBV ...
Die Führungsspitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) befürchtet, dass die Reform des RSA genutzt werden soll, den Einfluss und die Macht der Leistungserbringer einzuschränken. Die Kritik der KBV zielt auf die im Gesetzentwurf zur RSA-Reform vorgesehene Regelung, dass die Krankenkassen ihre Disease-Management-Programme in eigener Autonomie entwickeln dürfen. Dies wollten die Kassen dazu nutzen, ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen, ließ KBV-Vize Dr. Leonhard Hansen verlauten. Die KBV werde nicht hinnehmen, dass die Kassen Qualitätsstandards festlegten, die zu einer Verschlechterung der Behandlung führten, weil nicht nur auf die Kosten geachtet, sondern diese auch noch gedrückt werden sollten. Hansen forderte die Beteiligung der Vertragsärzteschaft an der Entwicklung der Disease-Management-Programme und gleichzeitig von Ministerin Ulla Schmidt und ihrem Haus eine Änderung des Gesetzentwurfes. Die Ersatzkassen wiesen umgehend die Kritik zurück. Die KBV inszeniere ein "Horror-Märchen", dessen Hintergrund die eigenen ökonomischen Interessen seien, weil eine Änderung der Versorgungslandschaft letztendlich auch eine Umverteilung innerhalb der Ärzteschaft zur Folge haben werde.
... und aus Bayern
Auch Bayerns Sozialministerin Christa Stewens kritisierte die Pläne der Bundesregierung, wonach die Krankenkassen ab Mitte des nächsten Jahres die Kosten für Disease-Management-Programme aus dem RSA erstattet bekommen sollen. Stewens unterstützte die Kritik der KBV, wie es in einer Pressemeldung aus dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 25. Juli heißt. "Die Krankenkassen haben unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten keinerlei Interesse an einem medizinisch effizienten Disease-Management, das wirklich die Versorgungsqualität der Patienten verbessert, so Stewens, "denn jedes zugelassene Programm, egal ob teuer oder kostengünstig, ob effizient geplant oder nicht, würde Zahlungen aus dem RSA auslösen". Dies öffne der Verschleuderung von Beitragsmitteln Tür und Tor. Stewens: "Was wir brauchen, ist ein einfacher, klarer, von allen verstehbarer und damit auch kontrollierbarer RSA, der in erster Linie auf regionaler Ebene organisiert wird - und nicht ein Monstrum an Ungerechtigkeit und Bürokratie, das jährlich laufende Verwaltungskosten von mehr als 100 Millionen Mark verschlingt."
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