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Kommentar
Sondervertriebsweg ein Irrweg
Was für ein Gegensatz. Mifegyne sollte wieder normal über Apotheken und Großhandel distribuiert werden. Das verlangen etliche Bundesländer. Nichts da, der Sondervertriebsweg habe sich bewährt, meint die Bundesgesundheitsministerin und will ungerührt daran festhalten. Ulla Schmidt sollte noch einmal lesen, was die Beteiligten nach zweijähriger Erprobungsphase gegen die Ausnahmeregelung einwenden. Im Sommer 1999 wurde mit der neunten Novelle des Arzneimittelgesetzes der Sondervertrieb für das Präparat zum Schwangerschaftsabbruch - an den Apotheken vorbei - direkt vom Hersteller an Abtreibungseinrichtungen eingeführt. Der Bundestag hatte das Bundesgesundheitsministerium seinerzeit zu einem Erfahrungsbericht nach zwei Jahren aufgefordert. Dieser liegt, magere sieben Seiten dünn, jetzt vor. Darin referiert das Haus von Ulla Schmidt die Erfahrungen der Beteiligten, etwa der Gesundheits- und Sozialministerien der Bundesländer als auch die der Apotheker und Ärzte. Von den wiedergegebenen Meinungen ist die große Mehrheit für den Wegfall des Sondervertriebs von Mifegyne, der die Apotheken außen vor lässt. Die größte Sicherheit könne das bewährte System via Großhandel und Offizin am besten bieten, meint beispielsweise die Apotheker-Dachorganisation, die ABDA. Baden-Württemberg nennt kurz und bündig die Apothekenpflicht als das bessere Instrument für einen sicheren Vertrieb. Bremen plädiert im Schulterschluss mit Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen dafür, den Sonderweg zu kippen und den normalen Vertrieb zu wählen. Insgesamt, so der Tenor der Länder, ist der jetzige Sonderversuch viel zu aufwändig. Auch der Berufsverband der Frauenärzte fordert stattdessen den Vertrieb über Apotheken, verbunden mit einer Abgabe nur an bestimmte Gynäkologen. Das ist eine gute Alternative. Ulla Schmidt sollte das, was Beteiligte "vor Ort" äußerten, beherzigen. Mifegyne darf nicht in falsche Hände geraten, man könnte daher gut etwa die Betäubungsmittelregeln übernehmen, die ein Bollwerk gegen kriminelle Begehrlichkeiten darstellen. Ein einleuchtendes Argument, warum Mifegyne-Präparate nicht wie BtM behandelt werden, fehlt leider im Rapport. Das war seinerzeit der Vorschlag von Sachverständigen. Eine Packung verschwand auf dem Versandweg. Aber das wäre Thema eines anderen Kommentars.
Susanne Imhoff-Hasse
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