Kommentar

Klageschrift zum RSA

Grenzen eines fairen föderalen Wettbewerbs beachten

München (bsa/ba). "Solidarität darf nicht mit Subvention verwechselt werden. Der Risikostrukturausgleich (RSA) muss die Grenzen eines fairen föderalen Wettbewerbs beachten". Mit diesen Worten kommentierte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens die Einreichung der Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Überprüfung des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie es in der Mitteilung aus dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 29. August heißt, hat Bayern das Verfahren zusammen mit Baden-Württemberg und Hessen angestrengt, weil es den RSA in seiner derzeitigen Ausgestaltung für verfassungswidrig hält. Nach einem Rechtsgutachten verstoße der RSA gegen finanzverfassungsrechtliche Normen, da er Transferleistungen in Milliardenhöhe von einem Land zum anderen erzwinge und dadurch die Finanzautonomie der Länder verletze. "Die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern zahlen mittlerweile jährlich über 2 Milliarden Mark mehr in den RSA ein als ihnen aus diesem zufließt. Es stellt schlicht und einfach eine Ungerechtigkeit dar, wenn dies in Bayern zu steigenden Beitragssätzen und einer zunehmenden Verschuldung der Kassen führt, während eine Reihe von Ostkassen aufgrund dieses Finanztransfers ihre Beitragssätze stabilisieren und sogar Rücklagen in dreistelliger Millionenhöhe bilden können"" erklärte Stewens. Dies sei dem bayerischen Beitragszahler, der auch durch weitaus höhere Lebenshaltungskosten belastet sei, nicht mehr vermittelbar. Mit der Klage soll der RSA auf ein verfassungskonformes Ausgleichssystem zurückgeführt werden.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.