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Berichte
Berlin: Neues Konzept der Apothekenbesichtigung
Mit der Neugestaltung der Apothekenüberwachung sollen Vollzugsdefizite abgebaut, die Qualität der Apotheken gesichert und der Ablauf der Besichtigungen effizienter gemacht werden. Gerade auf diesen letzten Punkt hatte die Apothekerkammer Berlin im Interesse sowohl der Pharmazieräte als auch der Apothekenleiter hingewirkt. So wird künftig die Besichtigung vorher angekündigt, damit der Apothekenleiter bereits durch eine Eigenrevision eventuelle Mängel abstellen kann und zum Zeitpunkt der Besichtigung die notwendigen Unterlagen bereitgestellt und ausreichend Personal in der Apotheke eingeplant hat, damit er dem Pharmazierat voll umfänglich zur Verfügung steht.
Befugnisse der Pharmazieräte
Staatssekretärin Junge-Reyer ging bei der Amtseinführung der Pharmazierätinnen und Pharmazieräte auf die rechtlichen Grundlagen und die Ziele der Apothekenbesichtigung ein. Apotheken sollen nach dem Arzneimittelgesetz grundsätzlich alle zwei Jahre besichtigt werden. Die Regelbesichtigung dient der Sicherstellung der qualitätsgerechten Arbeit in den Apotheken. Es werden die ordnungsgemäße Herstellung, Prüfung, Lagerung und Verpackung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren sowie der Einsatz des pharmazeutischen Personals überprüft.
Die Pharmazieräte haben nach §64 AMG umfangreiche Befugnisse bei der Durchführung der Überwachung und dürfen gemäß §65 AMG Proben nehmen. Der Apothekenleiter ist verpflichtet, die Pharmazieräte bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, und hat Maßnahmen nach den §§ 64 und 65 AMG zu dulden. Bei Eröffnungen, Übernahmen und Verpachtungen von Apotheken soll durch die Besichtigung gewährleistet werden, dass der Qualitätsstandard in den Apotheken eingehalten wird.
In den vergangenen Jahren, so Staatssekretärin Junge-Reyer, hätten sowohl Vollzugsdefizite auf Seiten der Verwaltung als auch der wachsende wirtschaftliche Druck auf die Apothekenbetriebe dazu geführt, dass vermehrt Mängel erkennbar wurden. Mit der nunmehr größeren Zahl an Pharmazieräten und der organisatorischen Neustrukturierung der Besichtigungen seien die Voraussetzungen für eine effiziente Apothekenüberwachung gegeben.
Staatssekretärin Junge-Reyer dankte den 13 Pharmazierätinnen und Pharmazieräten - hierzu zählen neben den elf "Neuen" auch zwei bereits aktive Pharmazieräte - ausdrücklich für ihr ehrenamtliches Engagement. Mit der Überreichung der Ernennungsurkunden wurden die Kolleginnen und Kollegen zu Ehrenbeamten ernannt und ihnen die Aufgaben des Pharmazierats/der Pharmazierätin übertragen
Pharmazieräte unabhängig von der Kammer
Kammerpräsident Norbert Bartetzko unterstrich, die Apothekenüberwachung durch ehrenamtliche Pharmazieräte sei ein wichtiges Element des Sicherstellungsauftrags der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und der Qualität der Berufsausübung. "Die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen, hieran ehrenamtlich mitzuwirken, verdient Anerkennung, denn sie bringen ohne finanzielle Interessen hohe Fachkenntnis, langjährige berufliche Erfahrung und persönliche Freizeit ein", sagte er.
Bartetzko legte Wert auf die Feststellung, dass die Pharmazieräte Ehrenbeamte des Landes Berlin im Geschäftsbereich des LAGetSi sind und dort hoheitliche Überwachungsaaufgaben mit ordnungsrechtlichen Befugnissen wahrnehmen. Es sei wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Pharmazieräte nicht für die Apothekerkammer Berlin tätig werden. Als Selbstverwaltungskörperschaft aller Berliner Apothekerinnen und Apotheker widerspreche es dem Selbstverständnis der Kammer, als Eingriffsverwaltung tätig zu werden. Deshalb könne und wolle die Kammer diese Aufgabe auch nicht übernehmen. Sie werde aber die ehrenamtlichen Pharmazieräte in jeder Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen und an der Fortentwicklung der Apothekenüberwachung auch und gerade im Interesse der Apothekenleiter weiterhin mitwirken.
Kastentext: Apothekenrevision - die wichtigsten Neuerungen
- Besichtigung durch ehrenamtliche/n Pharmazierat/Pharmazierätin nach Vorankündigung, damit der/die Apothekenleiter/in zuvor -durch Eigenrevision eventuelle Mängel beseitigen kann, -Unterlagen bereitstellt und -ausreichend Personal einplant, um dem Pharmazierat/der Pharmazierätin für die Revision voll zur Verfügung zu stehen. - Durchführung der Revision anhand von Checklisten. - Systematische Auswertung von Mängeln und Berichte im Rundschreiben.
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