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Pharmazeutisches Recht
Berlin: Weiterbildungsstätte für Apotheker
Bekanntmachung vom 20. Februar 2001 – ArbSozFrau IVA3 – Telefon: (030) 9028-1638 oder 9028-0, intern 928-1638 (aus ABl. Berlin Nr. 11 vom 9. März 2001, Seite 902)
Hiermit wird gemäß § 6 in Verbindung mit § 21 des Weiterbildungsgesetzes dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Thielallee 88–92, 14191 Berlin, die Zulassung als Weiterbildungsstätte für Apotheker in dem Gebiet "Öffentliches Pharmaziewesen" erteilt.
Die Anerkennung wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass den Weiterzubildenden die Gelegenheit gegeben wird, das Wissen in apothekenrechtlichen und betäubungsmittelrechtlichen Fragen an mindestens 10 Arbeitstagen an einer für dieses Gebiet zugelassenen Weiterbildungsstätte zu erwerben. Sollte eine solche Weiterbildungsstätte nicht ohne unzumutbare Verzögerung der Weiterbildung zur Verfügung stehen, kann der oben genannte Weiterbildungsabschnitt unter der Verantwortung des Weiterbildungsermächtigten auch an einer anderen Gesundheitsbehörde eines anderen Bundeslandes abgeleistet werden, sofern in deren Überwachungsaufgabenspektrum auch das Apothekenwesen und das Betäubungsmittelwesen angesiedelt ist, und zwar auch dann, wenn dort keine Zulassung als entsprechende Weiterbildungsstätte besteht bzw. sich dort kein Ermächtigter auf diesem Gebiet der Weiterbildung befindet.
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