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Arzneimittel in Heimen: Wer kümmert sich um die tägliche Arzneimittelration vo
Die bisherige Arzneimittelbelieferung von Heimen durch öffentliche Apotheken wird derzeit diskutiert und soll gesetzlich neu geregelt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesrates wird bei Annahme die bislang apothekenrechtlich nicht möglichen Versorgungsverträge auf eine gesetzliche Grundlage stellen. In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, wer in Zukunft die Tabletten, Kapseln, Zäpfchen und Liquida für den einzelnen Patienten in den Heimen täglich zusammenstellen wird ("Stellen" der Arzneimittel).
Die derzeit praktizierte Arzneimittelbelieferung von Heimen durch Apotheken ist nicht unbefriedigend. Allerdings ist aus den Erfahrungen der örtlichen Arzneimittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen bekannt, dass Apotheken mehr leisten können und wollen als sie eigentlich dürfen. Die gesetzliche Verankerung von Versorgungsverträgen im Sinne des Gesetzentwurfs ist deshalb sinnvoll, um hier Sicherheit zu schaffen. Doch soll die Leistung der Apotheke soweit gehen, dass sie das Stellen der Arzneimittel übernimmt?
Es werden den Apotheken zurzeit von verschiedenen Anbietern Dispensiersysteme für die Altenheimbelieferung angeboten, die es ermöglichen sollen, die Belieferung und das Stellen der Arzneimittel zu erleichtern. In diesem Zusammenhang regen wir an, folgende Überlegungen in die Diskussionen einzubeziehen:
- Pfleger bzw. Betreuer von Heimbewohnern werden täglich mit den Bedürfnissen und gesundheitlichen Problemen der Bewohner konfrontiert. Sie sollten von daher auch umfassend über die Medikation der Bewohner informiert sein. Dazu gehört die Kenntnis der Packung und des Beipackzettels sowie Erfahrung beim Umgang mit den Arzneimitteln (z. B. Bruchfestigkeit von Tabletten).
- Sofern eine Arbeitsteilung beim Stellen zwischen Apothekenpersonal und Pflegepersonal vereinbart wird, entstehen Schnittstellen, die Kommunikations- und Zeitprobleme nach sich ziehen können (z. B. nach dem Prinzip "stille Post"). Was passiert, wenn ein Pfleger/Betreuer beobachtet, dass die Medikation vermutlich geändert werden muss, und den Arzt unterrichtet? Dieser wird evtl. eine unverzügliche Änderung der Dosierung anordnen, die möglichst zeitnah umzusetzen ist. Diese unverzügliche Umsetzung ist nur zu realisieren, wenn alle Arzneimittel wie bisher im Heim bewohnerbezogen aufbewahrt werden.
- Es gehört zum Berufsbild von examinierten Pflegern und Betreuern, für das Stellen der Arzneimittel verantwortlich zu sein. In diesem Bereich werden sie ausgebildet.
- Die Möglichkeit einer Aufbewahrung von Arzneimitteln der Heimbewohner in Apotheken ist noch zu prüfen.
- Der vermeintliche Vorteil für Heime, dass der bislang notwendige Lagerplatz für Arzneimittel im Falle des Stellens durch Apotheken entfällt, wird sich nur zum Teil realisieren lassen. Denn Liquida, Parenteralia und die Bedarfsmedikation werden weiterhin vor Ort gelagert werden müssen. Es entstehen daher auch für die einzelnen Patienten doppelte Lagerplätze für Arzneimittel, ein Punkt, der die Arbeit für das betreuende Personal nicht einfacher macht.
- Sollte das Stellen der Arzneimittel in der Apotheke erfolgen, ist zu berücksichtigen, dass eine Vermischung der Arzneimittelvorräte der Apotheke mit im Eigentum der Heimbewohner befindlichen Arzneimitteln erfolgen könnte.
Der Arbeitskreis Sozialpharmazie unterstützt die Intention des Gesetzgebers, Versorgungsverträge zu ermöglichen, das Stellen der Arzneimittel sollte aber in den Händen der Alten- und Pflegeheime bzw. des dortigen Personals verbleiben. In den Versorgungsverträgen sollte geregelt werden, wie eine umfassende Aufklärung und Information der Pfleger/Betreuer durch Apotheken gestaltet werden könnte.
Arbeitskreis Sozialpharmazie: Mitglieder des Arbeitskreises Sozialpharmazie sind Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker der Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie ein Vertreter des Bereichs Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie des Landesinstituts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (lögd).
Aufgabe im Bereich Sozialpharmazie ist es nach den Vorgaben des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW, den Arzneimittelkonsum der Bevölkerung zu beobachten, zu dokumentieren, zu analysieren und zu bewerten, sowie aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse Aufklärungsarbeit zu betreiben und den Drogen- und Arzneimittelmissbrauch zu bekämpfen.
Ansprechpartner für diesen Meinungsbeitrag: Amtsapotheker Jochen Hendrichs Gesundheitsamt Münster Stümerweg 8 48143 Münster E-Mail: hendricj@stadt-muenster.de
Die bisherige Arzneimittelbelieferung von Heimen durch öffentliche Apotheken wird derzeit diskutiert und soll gesetzlich neu geregelt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesrates wird bei Annahme die bislang apothekenrechtlich nicht möglichen Versorgungsverträge auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Mit dieser Frage befasste sich der Arbeitskreis Sozialpharmazie der Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker in Nordrhein-Westfalen (Stand 9. März 2001).
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