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Pharmazeutisches Recht
Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien
Vom 6. Februar 2001 (aus BAnz. Nr. 102 vom 2. Juni 2001, Seite 11037) Der Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2001 beschlossen, die Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien in der Fassung vom 17. Juni 1992 (BAnz. Nr. 183b vom 29. September 1992), zuletzt geändert am 18. Februar 1998 (BAnz. Nr. 115a vom 26. Juni 1998), unter gleichzeitiger Neufassung der Überschrift wie folgt zu ändern:
Die Überschrift erhält folgende Fassung: "Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinien)"
Inhaltsübersicht: In Abschnitt A werden die Wörter "Heilmitteln und" gestrichen. Die Abschnitte B, C und D werden aufgehoben.
Einleitung: Die Wörter "i.V.m. § 138" sowie "Heilmitteln und" werden gestrichen.
Abschnitt A, I: Die Nummern 1 bis 1.3 werden aufgehoben.
Abschnitt A, II: In der Überschrift werden die Wörter "Heilmitteln und" gestrichen. Der Untertitel "a) Heilmittel" und die Nummern 3 bis 6 werden aufgehoben.
Abschnitt A, III: In Nummer 11 Satz 1 werden die Wörter "Heilmitteln und" gestrichen. In Nummer 12 werden die Wörter "Heilmitteln und" gestrichen. In Nummer 13 Satz 1 werden die Wörter "Heilmitteln und" gestrichen. In Nummer 13 Satz 2 werden die Wörter " Heilmitteln und" gestrichen. In Nummer 14 Satz 1 werden die Wörter "Heilmitteln und/oder" gestrichen. In Nummer 14 Satz 2 werden die Wörter "Heilmitteln und/oder" gestrichen. In Nummer 15 werden die Wörter "Heilmitteln und" gestrichen. Die Nummern 16 bis 18 werden aufgehoben.
Abschnitt A, IV: In Nummer 24 Satz 1 werden die Wörter "Heilmitteln und" gestrichen. In Nummer 25 Satz 1 werden die Wörter "das Heilmittel oder" gestrichen. Die Nummern 25.1 bis 25.3 werden aufgehoben. In Nummer 26 werden die Wörter "Heilmitteln und" gestrichen.
Abschnitt A, V: In Nummer 27 erster Spiegelstrich werden die Wörter "Heilmitteln und" gestrichen. In Nummer 27 vierter Spiegelstrich werden die Wörter "Heilmittel, deren therapeutischer Nutzen anerkannt ist, und" gestrichen. In Nummer 27 fünfter Spiegelstrich werden die Wörter "Heilmittel und" gestrichen. In Nummer 30 werden die Wörter "Heilmittel und" gestrichen.
Abschnitt A, VI: In Nummer 32 werden die Wörter "Heilmitteln und" gestrichen.
Abschnitt B: Der Abschnitt wird aufgehoben.
Abschnitt C: Der Abschnitt wird aufbehoben.
Abschnitt D: Der Abschnitt wird aufgehoben.
Anlage 1: Die Anlage 1 (zu Nummer 4 der Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien) "Einführung neuer Heilmittel" wird aufgehoben.
Anlage 2: Die Anlage 2 (zu Nummer 5 der Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien) "Maßnahmen, die in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung nicht als Heilmittel verordnet werden können" wird aufgehoben.
Anlage 3: In der sich an die Überschrift anschließenden Klammer werden die Wörter "Heilmittel u." gestrichen.
Die Änderung der Richtlinien tritt am 1. Juli 2001 in Kraft. Köln, den 6. Februar 2001 Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Der Vorsitzende Jung
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