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BVA-Info
Modernisierung des Tarifvertrags
Neue Anreize sind gefragt
Bisher werden Angestellte in Apotheken "nur" nach Berufserfahrung bezahlt. Weitere Anreize lagen bisher im Ermessen des Apothekenleiters, und aus der Rechtsberatung wissen wir, dass sie davon nur sehr zögerlich Gebrauch machen. Möglicherweise auch aus Mangel an Phantasie?
Die alten Tarifmodelle reichen aber in der heutigen Zeit nicht mehr aus, sie sind "out"! Angestellte in Apotheken, besonders auch der Berufsnachwuchs bzw. Schulabgänger, brauchen andere Anreize. Daher ist es dringend an der Zeit, eine neue bzw. andere Entgeltgestaltung zu entwickeln.
Mehr Freiraum im Betrieb
Durch die meist jährlichen ausgehandelten Steigerungsraten der Gehälter werden die Methoden und Grundsätze für die betriebliche Gehaltsbildung festgelegt. Damit erfüllen die Tarifvertragsparteien eine wichtige ordnungspolitische Funktion, die sicherstellt, dass für gleiche Anforderungen ein gleiches Mindestentgelt bezahlt wird. Darüber hinaus sollte insbesondere der Gehaltstarif für Apotheken auch Regelungen für eine Bewertung der Leistung eines Arbeitnehmers/der Belegschaft enthalten sowie die Kriterien und Methoden, nach denen diese erfolgen soll. Dabei sollten den Parteien des Betriebes (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) auf diesem Feld wesentlich mehr Spielräume eingeräumt werden.
Nicht pauschal für alle Apotheken
Leistung lässt sich nicht isoliert betrachten, sondern muss eingebettet in die Apotheke und das betriebliche Umfeld gesehen werden. Die Bewertung von Leistung ist unmittelbar abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes und von den Unwägbarkeiten des Marktes. Ein Katalog von Leistungsmerkmalen, der in den Tarifvertrag aufgenommen wird, kann nur in Bezug zur individuellen Apotheke gesehen werden. So kann er nur qualitäts- und mengenbezogene Messziffern, Rentabilitätskennziffern, Umsatzgrößen und Markt- bzw. Betriebskennzahlen beinhalten.
Solch ein Tarifvertrag bedeutet individuelle Differenzierungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene. Als Grundlage gilt eine Art Basistarifvertrag, auf den dann individuelle Vereinbarungen in einer Apotheke aufsetzen. Eine enge Verknüpfung zwischen der wirtschaftlichen Lage der Apotheke und der Ausgestaltung der Leistungsentlohnung ist dabei gegeben. Im Tarifvertrag können Regelungen für leistungsbezogene, aber auch für ertragsbezogene Vergütungen festgeschrieben werden.
Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Zielvereinbarungen für Gruppen und Einzelpersonen (individuell),
- Erfolgsboni oder Prämien,
- Leistungszulagen,
- Ertrags- und/oder Umsatzbeteiligung.
Diskussion ist eröffnet
Dies sind die ersten Vorschläge der Arbeitsgruppe der Tarifkommission zu einer möglichen Modernisierung des Tarifvertrages. Sie haben andere Vorschläge? Schreiben Sie uns Ihre Meinung! Senden Sie Ihre Vorschläge, Kritik, Ergänzungen an folgende Adresse: Jutta Nörenberg Dr.-E. Selbert-Ring 16 23558 Lübeck Tel./Fax (0451) 83841 E-Mail: Tarife@BVA-online.de
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