BVA-Info

Modernisierung des Tarifvertrags

Manche haben den Eindruck, die Tarifvertragsparteien (BVA und ADA) schließen einmal im Jahr einen Tarifvertrag ab und haben ansonsten nicht viel zu tun. Dem ist nicht so! Auch in der verhandlungsfreien Zeit trifft sich die große Tarifkommission des BVA, um zukunftsweisende Tarifmodelle zu diskutieren und die nächsten Gespräche mit dem ADA vorzubereiten. Mit Abschluss des letzten Gehaltstarifes vereinbarten BVA und ADA Gespräche über eine mögliche Modernisierung. Erste Gespräche haben mittlerweile stattgefunden, und inzwischen hat eine Arbeitsgruppe des BVA ein paar Elemente weiter konkretisiert. Mit den hier vorgestellten Ergebnissen ist die Diskussion eröffnet!

Neue Anreize sind gefragt

Bisher werden Angestellte in Apotheken "nur" nach Berufserfahrung bezahlt. Weitere Anreize lagen bisher im Ermessen des Apothekenleiters, und aus der Rechtsberatung wissen wir, dass sie davon nur sehr zögerlich Gebrauch machen. Möglicherweise auch aus Mangel an Phantasie?

Die alten Tarifmodelle reichen aber in der heutigen Zeit nicht mehr aus, sie sind "out"! Angestellte in Apotheken, besonders auch der Berufsnachwuchs bzw. Schulabgänger, brauchen andere Anreize. Daher ist es dringend an der Zeit, eine neue bzw. andere Entgeltgestaltung zu entwickeln.

Mehr Freiraum im Betrieb

Durch die meist jährlichen ausgehandelten Steigerungsraten der Gehälter werden die Methoden und Grundsätze für die betriebliche Gehaltsbildung festgelegt. Damit erfüllen die Tarifvertragsparteien eine wichtige ordnungspolitische Funktion, die sicherstellt, dass für gleiche Anforderungen ein gleiches Mindestentgelt bezahlt wird. Darüber hinaus sollte insbesondere der Gehaltstarif für Apotheken auch Regelungen für eine Bewertung der Leistung eines Arbeitnehmers/der Belegschaft enthalten sowie die Kriterien und Methoden, nach denen diese erfolgen soll. Dabei sollten den Parteien des Betriebes (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) auf diesem Feld wesentlich mehr Spielräume eingeräumt werden.

Nicht pauschal für alle Apotheken

Leistung lässt sich nicht isoliert betrachten, sondern muss eingebettet in die Apotheke und das betriebliche Umfeld gesehen werden. Die Bewertung von Leistung ist unmittelbar abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes und von den Unwägbarkeiten des Marktes. Ein Katalog von Leistungsmerkmalen, der in den Tarifvertrag aufgenommen wird, kann nur in Bezug zur individuellen Apotheke gesehen werden. So kann er nur qualitäts- und mengenbezogene Messziffern, Rentabilitätskennziffern, Umsatzgrößen und Markt- bzw. Betriebskennzahlen beinhalten.

Solch ein Tarifvertrag bedeutet individuelle Differenzierungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene. Als Grundlage gilt eine Art Basistarifvertrag, auf den dann individuelle Vereinbarungen in einer Apotheke aufsetzen. Eine enge Verknüpfung zwischen der wirtschaftlichen Lage der Apotheke und der Ausgestaltung der Leistungsentlohnung ist dabei gegeben. Im Tarifvertrag können Regelungen für leistungsbezogene, aber auch für ertragsbezogene Vergütungen festgeschrieben werden.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Zielvereinbarungen für Gruppen und Einzelpersonen (individuell),
  • Erfolgsboni oder Prämien,
  • Leistungszulagen,
  • Ertrags- und/oder Umsatzbeteiligung.

Diskussion ist eröffnet

Dies sind die ersten Vorschläge der Arbeitsgruppe der Tarifkommission zu einer möglichen Modernisierung des Tarifvertrages. Sie haben andere Vorschläge? Schreiben Sie uns Ihre Meinung! Senden Sie Ihre Vorschläge, Kritik, Ergänzungen an folgende Adresse: Jutta Nörenberg Dr.-E. Selbert-Ring 16 23558 Lübeck Tel./Fax (0451) 83841 E-Mail: Tarife@BVA-online.de

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