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Berichte
Deutsches Apothekenmuseum: Antrag zur Satzungsänderung
"Antrag zur Änderung der Satzung der Gesellschaft Deutsches Apothekenmuseum e.V. vom 23. 9. 1993.
Bisher: § 10 Mitgliedsbeitrag Der Beitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Mittel der Gesellschaft dürfen ...
Neu: § 10 Mitgliedsbeitrag Der Beitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Studenten und Pharmaziepraktikanten zahlen einen Beitrag von 10 Euro. Für selbständige und angestellte Apotheker wird der Beitrag auf 30 Euro festgelegt. Mittel der Gesellschaft dürfen ...
Anträge, über die in der Mitgliederversammlung abgestimmt werden soll, müssen spätestens am 14. Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle schriftlich eingegangen sein."
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