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Betriebskrankenkassen: Krankenkassen rufen nach Versandapotheken
"Beachtliche Wirtschaftlichkeitsreserven" sieht Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des BKK-Bundesverbands, beim Arzneimittelvertrieb und fordert daher neue Distributionswege. Versandapotheken böten nicht nur für chronisch Kranke oder immobile Patienten, sondern auch für Berufstätige einen verbraucherfreundlichen Service, so Schmeinck am 30. Oktober in Berlin. Zu den jüngsten Angeboten von Apothekerverbänden der Vorbestellung via Internet und anschließender Abholung in der Offizin, die unter anderem auf Erwerbstätige abzielen, fand sich im schriftlichen Statement kein Kommentar.
Nach Ansicht von Schmeinck brächte der Versandhandel darüber hinaus Rechtssicherheit für diejenigen Apotheken, die mit regelmäßigen Zustelldiensten am Rande der Legalität arbeiteten.
"Versand durch Vollsortimenter"
Der BKK-Chef, dessen Verband in Arzneimittelfragen federführend für die gesetzlichen Krankenkassen agiert, forderte vom Gesetzgeber geeignete Rahmenbedingungen für Arzneiversand und Internethandel. Dazu seien Bestimmungen zum Verbraucher- und zum Datenschutz nötig, um die Patienten vor unseriösen Anbietern zu schützen.
Die Betriebskrankenkassen meinen, dass Versandapotheken auch als Vollsortimenter Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen können - durch den nachfragekonzentrierten Einkauf und Direktbezug bei Herstellern. Mit dem Hinweis auf das Vollsortiment an Arzneimitteln versuchen die BKK offenkundig den Vorwurf der Rosinenpickerei (worunter die Konzentration auf nur wenige, teure, lukrative Arzneimittel zu verstehen ist) zu entkräften, da dies wiederholt zum Beispiel der niederländischen Internetapotheke Docmorris vorgeworfen wurde.
Mittelfristig könnte der Versand von Medikamenten in Deutschland Einsparungen bis 500 Millionen Mark erbringen, schätzen die BKK, langfristig stellen sie sogar eine Milliarde Mark an Einsparungen in den Raum. Dazu kämen noch die (Natural)Rabatte von geschätzt 750 Millionen Mark, die derzeit bei den Apotheken verblieben, so der Kassenwink mit dem Zaunpfahl.
Wen die BKK zulassen würden
Wenn Versandhandel mit Medikamenten erlaubt würde, müssten Versandapotheken dieselben Qualitätsstandards wie traditionelle Offizinen erfüllen, vertreten die BKK. Es müsse eine umfassende pharmazeutische Beratung durch Fachpersonal, das rund um die Uhr telefonisch erreichbar sei, gewährleistet sein. Weitere Vorstellungen der Kassen: Der Versand solle auf eine begrenzte Zahl von Apotheken konzentriert werden, mit denen die Krankenkassen Verträge schließen würden. Auf diese Weise erhoffen sich die Kassen Effizienzvorteile für die Versicherten.
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